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Aktuelle Themen Mai 2017

1. Greift mit Eurem Verein nach den Sternen... den Sternen des Sports!

 

In deutschen Sportvereinen engagieren sich jährlich Millionen Menschen ehrenamtlich und leisten – über den reinen Sportbetrieb hinaus – wertvolle Arbeit für die Gesellschaft: Integration, Umweltschutz, spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren und vieles mehr. Die „Sterne des Sports“ wollen genau dieses ehrenamtliche Engagement in den Sportvereinen belohnen. Der Wettbewerb, den die Volksbanken Raiffeisenbanken gemeinsam mit dem DOSB seit 2004 ausschreiben, verläuft über drei Stufen:

  • Auf der lokalen Ebene schreiben die Volksbanken und Raiffeisenbanken die „Sterne des Sports“ in Bronze aus. Sie versuchen möglichst viele Sportvereine aus der Region zu motivieren, sich für die „Sterne des Sports“ zu bewerben.
  • Auf der Landesebene, für die die Genossenschaftsverbände zusammen mit den Landessportbünden die organisatorische Verantwortung tragen, konkurrieren alle Bronzesieger aus einem Genossenschaftsgebiet um den „Großen Stern des Sports“ in Silber.
  • Aus allen Landessiegern wird von einer Jury der Bundessieger gewählt. Dieser wird bei einer feierlichen Preisverleihung auf Bundesebene mit dem „Großen Stern des Sports“ in Gold geehrt und kann sich auf ein Preisgeld von 10.000 Euro freuen. Die Verantwortung für das Bundesfinale liegt beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und dem DOSB.

Bis zum 30. Juni 2017 können sich Vereine auf der Internetseite einer teilnehmenden Volksbank Raiffeisenbank oder unter  www.sterne-des-sports.de bewerben. Hier geht es direkt zu Ihrer Bewerbung.

2. Nicht verpassen! Einweisung in ein SPORT PRO GESUNDHEIT-Programm

Wir haben bereits mehrfach darüber informiert: Der Bestandsschutz von SPORT PRO GESUNDHEIT-Angeboten, die seit Oktober 2016 noch nicht in der Serviceplattform neu beantragt wurden, läuft am 31. August 2017 aus! Das bedeutet, die momentan vorhandene Bezuschussungsfähigkeit durch Krankenkassen könnte nach diesem Zeitpunkt entfallen.

Nutzen Sie also die verbleibende Zeit, denn bis dahin müssen Übungsleiter/-innen eine Einweisung nachweisen können UND einen neuen Antrag stellen. Nur dann können die Teilnehmenden des Kursprogramms von der Unterstützung durch ihre Krankenkasse weiterhin profitieren!

Sie haben zwei Möglichkeiten sich in anerkannte Kursprogramme einweisen zu lassen (bitte anklicken):

Nähere Informationen zu den Inhalten und Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie den Beschreibungen der einzelnen Qualifizierungen (siehe Links). Wir halten Sie über die Infomail weiterhin auf dem Laufenden. Ansprechpartnerin zu diesem Thema ist Vjolca.Cocaj@lsb-nrw.de.

3. Qualifizierung im REHASPORT: neuer Flyer und freie Ausbildungsplätze!

Viele Vereine suchen händeringend qualifizierte Übungsleiter. Insbesondere Absolventen einer ÜL-B-Ausbildung „Sport in der Rehabilitation“ sind gefragt. Um diese Versorgungslücke zu schließen und die Vereine bei der Bearbeitung der großen Nachfrage zu unterstützen, hat der Landessportbund NRW einen neuen Flyer „Qualifizierung im REHASPORT“ entwickelt.

Darin werden die grundlegenden Informationen rund um das Thema Aus- und Fortbildungen im REHASPORT prägnant zusammengefasst. Es hat sich einiges bewegt. So gehört die Einbettung der neuen Profile „Neurologie“ und „Geistige Behinderung“ in die bestehenden Strukturen zu den wichtigen Neuerungen, über die der Flyer informiert. Ebenso wird die Überführung der bisherigen Profile „Sport bei Diabetes“, „Sport in Herzgruppen“ und „Sport in der Krebsnachsorge“ in die neuen übergreifenden Profile „Innere Medizin“ bzw. „Orthopädie“ thematisch aufgegriffen.

Die digitale Version dieses Flyers ist unter www.dbmat.de zu finden. Zudem kann die gedruckte Version direkt beim LSB bestellt werden. Ansprechpartnerin hierzu ist Freia.Dorna@lsb-nrw.de.

Interessierte Übungsleiter können unter www.qualifizierung-im-sport.de das aktuelle Aus- und Fortbildungsangebot einsehen und auf einen Blick erkennen, ob zum jeweiligen Wunschtermin noch Plätze frei sind.

4. Kursförderung: AlltagsTrainingsProgramm (ATP)

Das AlltagsTrainingsProgramm (ATP) will Nicht-Aktive sowie Nicht-Vereinsmitglieder ab 60 Jahren zu mehr Bewegung in ihrem alltäglichen Umfeld anregen. Seit dem 01.01.2017 werden in NRW zunächst 60 ATP-Kurse mit einer maximalen Fördersumme von 800,00 Euro pro Kurs über den LSB NRW abgewickelt.

Alle Informationen zu Terminen, Ausschreibung, Antragsformular etc. finden Sie hier. Passend hierzu finden Sie einen kurzen Artikel in der aktuellen "Wir im Sport" (Nr. 3/2017, Seite 24 und 39) 

Das ATP wurde im Rahmen des Programms „Älter werden in Balance“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Grundlage aktueller sportwissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt und wird seit 2017 bundesweit in das Angebot von Sportvereinen aufgenommen. Kooperationspartner sind der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS), der Deutsche Turner-Bund (DTB) und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW). Gefördert wird das Projekt durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Ansprechpartnerin beim Landessportbund NRW: Julia.Engel@lsb-nrw.de

5. Verpflichtende Formulare im REHASPORT

Teil 1: Beratungsprotokoll oder Leistungsvereinbarung?

Viele Vereine sind erschlagen von den zahlreichen Formularen, welche im REHASPORT gefordert werden. In diesem Dokumentendschungel ist es häufig schwierig, den Durchblick zu behalten. Um etwas Ordnung in das gedankliche Chaos zu bringen, informieren wir in einer fünfteiligen Reihe hier in der INFOMAIL über die wichtigsten Formulare und deren Zweck.

Formular B oder Formular LV?

Vereine sind verpflichtet, gemeinsam mit jedem Teilnehmer vor dessen Start in den aktiven REHASPORT ein Beratungsgespräch durchzuführen. Dieses ist entweder mittels des Beratungsprotokolls (Formular B) oder der Leistungsvereinbarung (Formular LV) zu dokumentieren. Ziel dieses Gesprächs ist es, den Teilnehmer über wichtige Rahmenbedingungen (wie z.B. Dauer der Übungseinheit, dem Ausschluss von verpflichtenden Zuzahlungen und Dokumentation möglicher Wahlleistungen) aufzuklären.

Aber welcher Unterschied besteht nun zwischen Formular B und Formular LV? Mit Hilfe von Formular B (Beratungsprotokoll) können alle notwendigen und grundlegenden Rahmenbedingungen erfasst werden. Das Formular LV bietet zudem die Möglichkeit, auf weitere wichtige Themen für den Verein (z.B. Umgang mit dem Versäumen von Übungsstunden) einzugehen.

Tipp: Formular B erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen eines Protokolls. Verwenden Sie das Formular LV, wenn über die Grundlagen hinaus individuelle Regelungen getroffen werden und beugen Sie somit Missverständnissen und  unbegründeten Beschwerden vor. 

In den nächsten Infomails werden die Formulare „Anwesenheitsliste“ (2), „Teilnahmebestätigung“ (3), „Formular M“ (4) und der „Medizinische Informationsbogen“ (5) näher betrachtet. Darüberhinausgehende Fragen zu diesen Formularen beantwortet der Landessportbund NRW unter rehasport@lsb-nrw.de.

6. Ist intensives Auseinandersetzen mit gesunder Ernährung schädlich?

In der modernen Gesellschaft hat die Modifizierung des eigenen Körpers durch Sport und Ernährung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neue Fitnessprogramme, Personal Trainer, Fitness- und Ernährungstrends werden immer populärer. Die Auseinandersetzung mit einer gesunden Ernährung und Sport ist sinnvoll, aber bis zu welchem Grad ist dies vorteilhaft und ab wann beginnt ein krankhaftes Verhalten?

Das orthorektische Ernährungsverhalten wurde 1997 erstmalig beschrieben und kennzeichnet eine krankhafte Fixierung auf eine gesundheitsbewusste Ernährung, welche sich durch eine strikte Einhaltung eigener Regeln und ständiger gedanklicher Auseinandersetzung mit diesem Thema auszeichnet. Dies klingt unproblematisch, hat jedoch zwei Seiten.

So zeigte sich in Studien, dass eine solche Ernährungsweise teilweise mit körperbezogenen Sportarten (z.B. Yoga, Kraftsport, Fitnesstraining) und exzessivem Sporttreiben in Verbindung gebracht werden kann. Um diese Ergebnisse noch fundierter überprüfen und für die Praxis zugänglich zu machen, arbeitet die Wissenschaft an geeigneten Instrumenten zur Diagnostik dieser Probleme.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Artikel:

Rudolph, S., Göring, A., Jetzke, M., Großarth, D. & Rudolph, H. (2017). Zur Prävalenz von orthorektischem Ernährungsverhalten bei sportlich aktiven Studierenden. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, 68, 10-13.

Hier geht es direkt zum Artikel.

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