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Sicher im Spiel – mit der Nichtmitgliederversicherung

Informationen zum Versicherungsschutz

Sicher im Spiel - mit der Nichtmitgliederversicherung

Ihr Vereinsvorstand und ihre Vereinsmitglieder sowie die eingesetzten Übungsleiter und Helfer sind bei allen Vereinsaktivitäten ausreichend versichert, so also auch bei Sportveranstaltungen, an denen Nichtmitglieder teilnehmen. Der Sportversicherungsvertrag bietet den teilnehmenden Mitgliedern am Sportbetrieb eine weitreichende Absicherung, z.B. wenn ein Schaden verursacht wird oder bei einer schweren Verletzung. Wer jedoch ohne Mitgliedschaft an Probetrainings oder Schnupperkursen eines Vereins teilnimmt, hat keinen persönlichen Versicherungsschutz.
Als unabhängiger Qualitätsversicherer bietet die ARAG Sportversicherung seit über 45 Jahren spezialisierten Versicherungsservice für Sportvereine und -verbände, so auch als Hilfestellung bei der Gewinnung neuer Mitglieder. Ob Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs: Unsere speziell auf die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW e. V. und deren Vereine abgestimmte Zusatzversicherung schützt sämtliche Nichtmitglieder, die aktiv an Sportveranstaltungen teilnehmen, auch auf dem Rückweg. Die Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert, wie die Mitglieder Ihres Vereins. Sogar dann, wenn der Austragungsort nicht auf Ihrem Vereinsgelände liegt.

Damit der Spaß bei der Jagd nach Toren und Bestzeiten auch bei unvorhergesehenen Ereignissen erhalten bleibt, tragen wir für Ihre aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder das finanzielle Risiko beispielsweise in folgenden Fällen:
Haftpflicht: Ein frisches Talent ist beim Fußball-Probetraining übers Ziel hinausgeschossen. Von seiner enormen Schusskraft zeugt die beschädigte Scheibe im Vorraum. Der Eigentümer der von Ihnen angemieteten Halle fordert, dass der Schaden ersetzt wird. Die Kosten für die Reparatur: € 500,--. Sie melden den Schaden unserem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. - wir kommen für den, in diesem Fall, fahrlässig verursachten Schaden auf.

Unfallschutz: In einem temporeichen Eishockeytraining stürzt ein Nichtmitglied schwer und erleidet Kopf- und Rückenverletzungen. Für den dauerhaften Invaliditätsgrad und der damit verbundenen Einschränkung wird ein Einmalbetrag gezahlt. Zudem hilft ein Reha-Manager bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Rechtsschutz: Auf einem Turnier wird ein angehendes Mitglied Ihres Vereins von einem Besucher verletzt. Aufgrund der Schwere der Verletzung verlangt der Geschädigte zu Recht Schadenersatz, der Besucher zeigt sich jedoch uneinsichtig. Wir empfehlen und bezahlen einen fachkundigen Anwalt, der Ihrem Spieler hilft, seine Ansprüche durchzusetzen. Auch vor Gericht und wenn erforderlich durch alle Instanzen. Sollte die Gegenseite gewinnen, tragen wir zusätzlich die Gebühren des gegnerischen Anwalts und des Gerichts.

Die Nichtmitgliederversicherung versichert also die aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen. Was ist aber, wenn Sie Nichtmitglieder an einem geselligen Tagesausflug per Bus z.B. zum Vatertag mitnehmen oder zur Jahresabschlussreise nach Mallorca? Die daran teilnehmenden Funktionäre, Vereinsmitglieder, Helfer, Betreuer und der Verein als Veranstalter selbst, sind über den Sportversicherungsvertrag ausreichend versichert. Die Nichtmitglieder allerdings nicht; auch nicht, wenn der Verein eine Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen hat.

Auch hier bietet die ARAG Sportversicherung eine einfache, preiswerte und umfassende Versicherungsmöglichkeit: die Reiseversicherung. Sie können die Reiseversicherung einfach und bequem per online unter

www. arag-sport.de

abschließen. Weitere Informationen zur Nichtmitglieder- und Reiseversicherung erhalten Sie auch beim
Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. Paulmannshöher Str. 11 a

58515 Lüdenscheid
Tel: (02351) 9 47 54-0
Fax: (02351) 9 47 54 50
e-Mail: vsbluedenscheid arag-sport.de