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Buchführung im Sportverein

Buchführung im Verein, kein Buch mit sieben Siegeln!

In der Finanzbuchhaltung (Buchführung) werden sämtliche Geschäftsvorfälle des Vereins zeitlich und sachlich geordnet sowie lückenlos aufgezeichnet.

Damit stellt Sie das Zahlenmaterial für die Bilanz/Vermögensübersicht (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach vereins- und steuerrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ zur Verfügung.

Begriffe wie Gewinnermittlung, EÜR, Inventar, Inventur, Rücklagen usw. sollten dabei korrekt unterschieden werden. Die vielen Hinweise sollen helfen, nicht nur einen Einstieg in das Thema zu finden, sondern sollen auch nützliche Tipps und Anhaltspunkte geben, mit dem Thema verantwortungsvoll und richtig umzugehen.

Was Sie wissen sollten:

  1. Buchhaltungsaufzeichnungen, die nachträglich geändert werden, müssen kenntlich gemacht werden.

  2. Buchungen, die sich lediglich auf einen Bankkontoauszug beziehen, ohne diesen Geschäftsvorfall näher zu konkretisieren, verstoßen damit gegen den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit.

  3. Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der Mindestinhalte angibt.

VIBSS-Infopapier zum Downloaden!