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Mitgliederversammlung

Alle Jahre wieder

Für den Verein sind sie notwendig. Für die Anwesenden manchmal öde. Für die an der Organisation Beteiligten eine Zitterpartie. Mitgliederversammlungen sind das wenig geliebte Kind im Vereinsrecht. Muss halt – aber gut organisiert. 

Im März 2017 war großer Wahltag bei der Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes. Alle Posten standen zur Neuwahl, und alles schien geklärt. Plötzlich stand in der Versammlung jemand auf und stellte sich als weiterer Kandidat für den Vorsitz zur Verfügung – überraschend und unabgesprochen. „Aussprache, dann Wahlen, er gegen mich“, erinnert sich der Vorsitzende Udo Koppe. Doch irgendwie versank die Sitzung im Tohuwabohu: Zwei Parteien bildeten sich um die Kandidaten, der unerfahrene Wahlleiter war überfordert. Zu viele Zettel kursierten, manche Stimmen waren von Personen unter 18 Jahren abgegeben worden. Zeit, die Wahl abzubrechen. Drei Monate später wurde eine neue Mitgliederversammlung anberaumt, und endlich konnte der Vorsitz ordnungsgemäß gewählt werden. „Das konnte keiner ahnen. Aber wir haben daraus gelernt, bei den nächsten Wahlen auf einen professionellen und neutralen Wahlleiter zurückzugreifen, gerne vom LSB“, resümiert Koppe.

Mitgliederversammlungen müssen akribisch geplant sein. Die Satzung ist der Rahmen, an dem sich die Veranstaltung entlanghangelt – und die stets dabei sein sollte, um strittige Punkte schnell klären zu können. „Sonst gucken sich alle fragend an und die Sucherei geht los“, schmunzelt Vereinsberater Elmar Lumer. Alles schon erlebt. Dabei kann der Teufel im Detail stecken: Wie geht die Versammlungsleitung mit Anträgen um? Wer hat Rederecht? Kann jemandem das Wort entzogen werden? Die Versammlungsleitung muss sich über solche Punkte im Klaren sein.

Nicht abstimmbar

Eine gute Mitgliederversammlung beginnt eher, mit der Einladung oder Einberufung. Schon hier müssen die Verantwortlichen auf unmissverständliche Formulierungen achten. Unsauberkeiten können sich rächen, so geschehen bei der TG Rudersdorf. Bei einer Mitgliederversammlung vor mehreren Jahren sollte über Beitragserhöhungen abgestimmt werden – was jedoch in der Einladung nicht gesetzeskonform angekündigt war. Die folgende Versammlung war von der Auseinandersetzung bestimmt, ob wegen des Formfehlers überhaupt abgestimmt werden darf oder nicht. Inhaltlich war an dem Antrag nichts auszusetzen, doch der Fehler verhinderte letztlich die Abstimmung. So musste ein halbes Jahr später eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden – auf der die Beitragserhöhung einstimmig beschlossen wurde.

Akribie und Checklisten helfen, Formfehler zu vermeiden. Nicht planbar hingegen ist der menschliche Faktor. „Die Stimmung kann kippen. Dann hilft zweierlei: eine gut vorbereitete Argumentation. Und den richtigen Ton zu treffen“, so Lumer.

Jeder Verein kann die Unterstützung eines Vereinsberaters anfordern, um die Versammlung inhaltlich und formal vorzubereiten. Der Berater ist neutral: Er ist kein Berater des Vorstandes, sondern hilft, dass die Mitglieder sachgerechte Entscheidungen treffen können: „Wir beraten nicht, sondern informieren.“

Leider sinkt das Interesse für Mitgliederversammlungen. Eine Teilnahme von zehn Prozent der Mitglieder kann schon als Erfolg gewertet werden, aber oft findet sich nur eine Handvoll Menschen ein. „Eine Alternative kann die Delegiertenversammlung sein, die die Mitgliederversammlung ersetzt.“ Indes hilft vielleicht, das jährliche Treffen mit der Weihnachtsfeier zusammenzulegen oder ein Grillfest damit zu verbinden – mit Freibier als letztem Lockmittel. Lumer allerdings betrachtet solche Kniffe skeptisch. Denn schließlich geht es um die Sache – und die sollte von gemeinsamen Interesse sein.

Vereinsberater Elmar Lumer hat eine Checkliste für die Versammlungsleitung zusammengestellt

Beschrieben wird etwa die Eröffnung einer Mitgliederversammlung.

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellen der frist- und formgerechten Einberufung gemäß Satzung
  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  4. Feststellen der Stimmberechtigungen
  5. Frage nach Änderung der Tagesordnung
    Änderungswunsch als Antrag zur Geschäftsordnung: Beschluss der Mitgliederversammlung. 
    Nachträgliche Sachanträge: Ergänzung der Tagesordnung, aber beschränkt auf Beratung, keine Beschlussfassung (zur Beschlussfassung sind Anträge grundsätzlich in der Einberufung zu benennen, damit die Mitglieder sich vorbereiten können)
  6. Frage nach der Zulässigkeit der Teilnahme von Gästen. Bei Widerspruch Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.