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Mitarbeit in mehreren Vereinen

 
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Tor



Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di Feb 21, 2006 6:35 pm    Titel: Mitarbeit in mehreren Vereinen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe gehört, daß nebenberufliche Übungsleiter, die bei mehreren Vereinen beschäftigt sind, aber insgesamt nicht über den Freibetrag von 1848 Euro im Jahr kommen sich für einen Verein bzw. Arbeitgeber entscheiden müssen, bei den sie den Freibetrag in Anspruch nehmen wollen.
Bislang war ich und auch unser steuerlicher Berater der Meinung, daß verschiedene Übungsleitertätigkeiten ( z.B. 300 Euro i.J.bei Verein A, 400 Euro i.J. bei Verein B u. 500 Euro i.J.bei Verein C ) zusammengerechnet werden ? Welche Aussage ist jetzt richtig ?
Gruß Tor
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wal-bo



Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Mi Aug 09, 2006 2:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Nr. 1: Wie viel darf ich als ÜL steuerfrei verdienen; sind meine Ausgaben als ÜL steuerlich absetzbar?

Antwort:
Bis zur Höhe von Euro 1.848,- pro Kalenderjahr sind Einnahmen von ÜL, die nebenberuflich für gemeinnützige Sportvereine tätig sind, steuerfrei.

Dieser ÜL-Freibetrag gilt seit dem 1.1.2000. Einnahmen aus mehreren Mitarbeiterverhältnissen als ÜL sind dabei zusammenzurechnen. Auch Vereine müssen im Anwendungsbereich dieses Freibetrags keine Steuern abführen. Zu den Einnahmen von ÜL im Rahmen des Freibetrags gehören grundsätzlich alle Zahlungen und steuerlich relevanten Vorteile, die ÜL im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhalten. Dies sind neben der Vergütung für das Training z.B. auch Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrt zum Training bei Benutzung eines Privatfahrzeugs. Maßgeblich sind insoweit die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften. Die mit der ÜL-Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben dürfen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen in Höhe von Euro 1.848,- im Kalenderjahr insgesamt übersteigen.
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