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Vereinsberatung online Themendiskussionen zum Vereinsmanagement!
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podolski
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi Nov 18, 2009 12:40 pm Titel: vereinsauschluss |
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| welche zeitlichen fristen regelt das vereinsrecht für den ausschluss eines mitgliedes nach einem erfolgreichen mahnverfahren wg. vereinsschädigenden verhaltens - hier nichtzahlung von beiträgen ? |
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Mecki
Anmeldungsdatum: 02.05.2004 Beiträge: 253
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Verfasst am: Mi Nov 18, 2009 7:21 pm Titel: |
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Hallo,
zeitliche Vorgaben gibt es nicht direkt. Allerdings sollte ein Reaktion immer unmittelbar folgen, wenn ein Mitglied sich nicht korrekt verhält.
Unter welchen Voraussetzungen ein Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden kann, ergibt sich in der Regel aus der Satzung. Ist dort nichts geregelt, so ist ein Ausschluss nicht ohne Weiteres möglich. Das Mitglied muss sich vereinsschädigend verhalten, d.h. es muss gegen die Interesse des Vereins handeln. Die Nichtzahlung eines geschuldeten Beitrags ist aber für sich genommen nicht ausreichend, es sei denn, die Satzung sieht für diesen Fall eine automatische Beendigung der Mitgliedschaft vor.
Zahlt das Mitglied über einen längeren Zeitraum keinen Beitrag, so hat es evtl. kein Interesse an der Mitgliedschaft mehr, ein vereinsschädigendes Verhalten stellt dies aber nicht dar.
Will man ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, muss ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass das Mitglied vom bevorstehenden Ausschluss informiert werden muss und ihm auch die gründe hierfür mitgeteilt werden müssen. Dem Mitglied muss Gelegenheit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hierzu kann ihm eine Frist gesetzt werden. Erst nach Ablauf der Frist kann das zuständige Gremium über den Ausschluss entscheiden. Die Entscheidung kann dann noch von einem Zivilgericht überprüft werden. Daher ist es wichtig, dass der beschriebene Weg auch genau eingehalten wird, da ansonsten die Entscheidung bereits aus formalen Gründen aufgehoben wird. |
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