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Einführung zu Inventur, Inventar, Bilanz |
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Warum werden bei einer Einnahmen - Überschuss - Rechnung zusätzlich noch Inventur und Inventar aufgezeichnet?
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Die Aufzeichnungen von Inventurlisten ist die Grundlage für die Erstellung eines Inventars, das eine genaue Vermögensübersicht ermöglicht. |
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Lohnbuchführung |
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Das "ELENA-Verfahren"
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Arbeitnehmerdaten müssen ab Januar 2010 an eine zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Zugriff auf diese Daten durch Behörden mit der Genehmigung des Arbeitnehmers als Leistungsempfänger. |
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Buchführung |
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Buchführung? Buchhaltung?
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Die genaue Benutzung von Fachbegriffen als Bestandteil einer einheitlichen Sprache hilft oft Irritationen zu vermeiden. |
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Buchführung |
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Aufgaben der Buchführung
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Die Buchführung liefert das Zahlenmaterial für alle anderen Bereiche des Rechnungswesens wie die Kostenrechnung, die Planung und die Statistik eines Vereins. |
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Buchführung |
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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
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Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird (§ 145 Abs. 2 AO). |
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Buchführung |
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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
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Die Buchführung muss stets ordnungsgemäß geführt werden, andernfalls kann sie nicht als Grundlage für die Besteuerung dienen. |
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Buchführung |
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Buchführungssysteme und Formen der Buchführung
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Vereine bedienen sich oft der einfachen Buchführung, wenn nicht Steuergesetze zur doppelten Buchführung auffordern. |
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Buchführung |
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Einfache Buchführung
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Kleine Vereine bedienen sich der einfachen Buchführung. Sie ist einfach, leicht und überschaubar zu händeln. |
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Buchführung |
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Doppelte Buchführung
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Für größere Vereine mit komplexeren Strukturen (Mehrsparten) empfiehlt sich die doppelte Buchführung mit Bilanz. |
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Buchführung |
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Welche Gewinnermittlung ist jährlich zu erstellen? Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
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Viele Vereine sind steuerrechtlich nicht verpflichtet Bücher zu führen, aber ... |
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Buchführung |
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Welche Gewinnermittlung ist jährlich zu erstellen? Die Bilanzierung
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Bei Überschreiten bestimmter Einnahmegrenzen oder Gewinne hat der Verein eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. |
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Buchführung |
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Aufzeichnungspflichten bei der EÜR
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Betriebliche Einnahmen/Ausgaben sind zu dokumentieren. |
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Buchführung |
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Der Kontenrahmen
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Der Kontenrahmen selbst ist ein systematisches Verzeichnis aller Konten für die Buchführung im Verein. |
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Buchführung |
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Der Spezialkontenrahmen 49 (SKR 49)
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In einem Kontenrahmen werden Konten systematisch gegliedert und einheitlich benannt. |
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Buchführung |
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Konto, Kostenart, Kostenstelle, Kostenträger
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Begriffserklärungen |
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Buchführung |
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Geschäftsvorfälle richtig buchen
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Kenntnisse im Steuerrecht! Wer das nicht hat, oder sich diese Kenntnisse nicht verschafft, zahlt unter Umständen mehr Abgaben als nötig - oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt, weil... |
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Buchführung |
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Geschäftsvorfälle den Tätigkeitsbereichen richtig zuordnen
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Neben routinemäßigen Buchungen kommt es immer wieder zu Zweifelsfragen, welche Geschäftsvorgänge werden wo korrekt gebucht. |
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Buchführung |
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Buchungen zu Beginn / zum Ende eines Kalenderjahres
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Konteneröffnung ist auch bei der einfachen Buchführung erforderlich. |
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Buchführung |
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Fälligkeit der Umsatzsteuer in der laufenden Buchführung
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Auf Antrag des Vereins kann dieser die Steuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnen. |
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Buchführung |
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Umsatzsteuervorauszahlung
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Nur Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich können der Umsatzsteuer unterliegen. Einnahmen aus dem ideellen Bereich sind nicht relevant. |
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Buchführung |
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Buchführung mit einem Tabellenkalkulationsprogramm verlangt besondere Anforderungen
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Kleinere Vereine, die nicht buchführungspflichtig sind, müssen dennoch ihre baren und unbaren Geschäftsvorgänge aufzeichnen. |
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Buchführung |
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Bilanzierung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
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Die Bilanz gibt eine verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen des Unternehmens. |
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Buchführung |
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Abschreibungen
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Abschreibungen mindern als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn und beeinflussen den Wertansatz von Vermögensgegenständen. |
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Buchführung |
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Lineare Abschreibung
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Steuerrechtlich ist diese Abschreibung bei allen beweglichen und unbeweglichen Anlagegütern erlaubt. |
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Buchführung |
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Degressive Abschreibung bis 31.12.2007 und ab 01.01.2009 wieder eingeführt
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Diese Abschreibung kann nur für bewegliche Anlagengegenstände gewählt werden. |
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Buchführung |
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Sonderabschreibung
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Diese Abschreibung kann nur für neue bewegliche Wirtschaftgüter in Anspruch genommen werden. |
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Buchführung |
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Eigenbeleg
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Es soll vorkommen, dass im Verein die eine oder andere Rechnung nicht auffindbar ist und somit nach Auffassung des Empfangsberechtigten der Erstattungsanspruch erlischt. |
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Buchführung |
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Anlageverzeichnis, Inventar: Rechtsstand ab 01.01.2008
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Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungspreis ohne MWSt von über 1.000,- Euro haben, müssen auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. |
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Buchführung |
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Absetzung für Abnutzung bei Anschaffung von Anlagegütern 2007 / 2008
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Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, gültig zum 01.01.2008, werden Wirtschaftsgüter, die bisher sofort im Jahr der Anschaffung als Aufwand abgesetzt werden konnten,zu Anlagevermögen und müssen verteilt auf 5 Jahre abgeschrieben werden. |
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Inventar |
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Einführung
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Das Inventar ist eine genaue, aus einzelnen Positionen bestehende Aufzeichnung aller Vermögenswerte und Schulden. |
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Inventar |
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Was wird in ein Anlageverzeichnis eingetragen?
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Der Begriff Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die in einem Anlageverzeichnis aufgelistet sein müssen. |
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Inventar |
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Wie ist ein Anlageverzeichnis zu führen?
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Im Anlageverzeichnis wird jedes einzelne angeschaffte Wirtschaftsgut aufgelistet und bis zum Ausscheiden (Verkauf oder Verschrottung) mengen- und betragsmäßig geführt. |
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Inventar |
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Der Nachweis von Warenbeständen, Kassen und Bankbeständen sowie Schulden gehört ebenfalls in ein Inventar.
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Vermögen oder Schulden, die nicht mengen- oder betragsmäßig gezählt werden können, sind durch Buchführungsbelege nachzuweisen. |
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Inventar |
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Muster und Beispiel eines Inventars
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Als Anlage zur Anlage EÜR 2006 (2006AnlEÜR171) ist ein einfaches Anlageverzeichnis unter www.bundesfinzanministerium.de |
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Inventur |
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Muss ein gemeinnütziger Verein, der jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erstellt, Wirtschaftsgüter und Vorräte zum Ende des Wirtschaftsjahres zählen und auflisten?
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Auch der nicht buchführungspflichtige Verein muss für die Inventur Einrichtungsgegenstände und Vorräte aufzeichnen. Eine Inventur ist die bestandsmäßige Erfassung von Vermögensgegenständen durch zählen, wiegen, messen und schätzen. |
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Inventur |
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Muster einer Inventur / Bestandsaufnahme
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Auch der nicht buchführungspflichtige Verein muss für die Inventur Einrichtungsgegenstände und Vorräte aufzeichnen. Eine Inventur ist die bestandsmäßige Erfassung von Vermögensgegenständen durch zählen, wiegen, messen und schätzen. |
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Inventur |
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Beispiel einer Inventur / Bestandaufnahme
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Alle vorhandenen Artikel sind so oder in ähnlicher Form zu erfassen. |
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Lohnbuchführung |
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Was ist Lohnbuchführung?
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Der Verein als Arbeitgeber hat Lohn und Gehaltszahlungen nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren. |
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Lohnbuchführung |
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Anmeldung eines Arbeitnehmers - was ist zu tun?
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Der Verein als Arbeitgeber beschäftigt erstmalig einen Arbeitnehmer. Welche Meldungen muss wann an wen erstellt werden? |
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Lohnbuchführung |
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Jahresentgeltmeldung und Abmeldung eines Arbeitnehmers - was ist zu tun?
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Der Verein als Arbeitgeber muss zum Ende der Beschäftigung die Arbeitspapiere aushändigen und entsprechende Meldungen veranlassen. |
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Lohnbuchführung |
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Muster einer Lohnabrechnung
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Hier finden Sie ein Muster einer Lohnabrechnung! |
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Lohnbuchführung |
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Lohn / Gehaltsabrechnung buchen
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Bei der Verbuchung der monatlichen Lohn / Gehaltszahlungen sollten diese sofort in den einzelnen Tätigkeitsbereichen erfasst werden. |
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Lohnbuchführung |
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Beispiel von Lohn / Gehaltsabrechnungen in der Lohnbuchführung
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Bei der Verbuchung der monatlichen Lohn / Gehaltszahlungen sollten diese sofort in den einzelnen Tätigkeitsbereichen erfasst werden. Nachfolgendes Beispiel erläutert die Brutto-Methode. |
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Lohnbuchführung |
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Buchungen nach der Brutto-Methode über Verrechnungskonten
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Bei der Verbuchung der monatlichen Lohn/Gehaltszahlungen sollten diese sofort in den einzelnen Tätigkeitsbereichen erfasst werden. |
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Lohnbuchführung |
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Buchungen nach der Netto-Methode über Verrechnungskonten
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Bei der Verbuchung der monatlichen Lohn/Gehaltszahlungen sollten diese sofort in den einzelnen Tätigkeitsbereichen erfasst werden. |
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Lohnbuchführung |
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Lohnsteuerprüfung durch die Finanzverwaltung
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Nicht nur die laufende Buchführung wird von der Finanzverwaltung geprüft, sondern gesondert auch die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dafür gibt es speziell geschulte Steuerprüfer, die ausschließlich die Lohnsteuer prüfen. |
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Lohnbuchführung |
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Sozialversicherungsprüfung durch die Rentenversicherung alle vier Jahre
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Auch die Deutsche Rentenversicherung prüft bei allen Arbeitgeber im Turnus von 4 Jahren, ob die Beiträge richtig berechnet und abgeführt worden sind. |
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