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Steuern


  ABC des Steuerrechts
Wichtige Begriffe und Stichwörter im Überblick
  Glossar zu Steuerrechtsbegriffen. Kurze Erläuterungen zu häufig vorkommenden Schlagworten im Kontext des Steuerrechts.
 
  Aktuelle Informationen
Fördervereine aus steuerlicher Sicht
  Die Gründung eines Fördervereins, der zivilrechtlich wie ein Verein behandelt wird, erfolgt nach BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch).
 
  Aktuelle Informationen
EHRENAMTSFREIBETRAG
  Die Frist zur notwendigen Änderung der Satzung ist bis zum 31.Dezember 2010 verlängert worden. Zuvor war der 31.12.2009 Stichtag für eine Satzungsänderung.
 
  Aktuelle Informationen
Reformierung der gesetzlichen Unfallversicherung: Beschlossene Sache!
  Der Deutsche Bundestag hat die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, die zum 01. Januar 2009 in Kraft tritt.
 
  Aktuelle Informationen
Übungsleiter/innen dürfen Verluste aus ihrer Tätigkeit steuerlich in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
  Eine neue wichtige Entscheidung für Übungsleiter/innen, bei denen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung zu Verlusten führen.
 
  Aktuelle Informationen
Anwendungs- Erlass zur Ehrenamtspauschale des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 25.11.2008
  Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder (siehe Stellungnahme des Finanzministerium Baden-Württemberg zu den vielen offenen Fragen zur Anwendung der Ehrenamtspauschale im Mai 2008) wurde am 25. November 2008 vom Bundesministerium der Finanzen das lang erwartete Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26 a EStG veröffentlicht.
 
  Aktuelle Informationen
Zuwendungsrecht (Spenden)
  Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen ist deutlich erleichtert worden. Der Betrag für den vereinfachten Spendennachweis wurde von 100,-- Euro auf 200,-- Euro erhöht.
 
  Aktuelle Informationen
Übungsleiterfreibetrag auch für Ärzte
  Ärzte, die im Behindertensport tätig sind, können un-ter bestimmten Voraussetzungen den Übungsleiter-freibetrag in Anspruch nehmen.
 
  Aktuelle Informationen
Verlängerung der Frist für eine Satzungsänderung!
  Ehrenamtspauschale: Die Frist zur notwendigen Änderung der Satzung ist bis zum 31.Dezember 2009 verlängert worden. Zuvor war der 30.06.2009 Stichtag für eine Satzungsänderung.
 
  Aktuelle Informationen
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde am 21.09.2007 vom Bundesrat verabschiedet
  Nachdem der Bundesrat am 21.09.2007 das Gesetz in allen Punkten bestätigt hat, muss dieses noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung kann das Gesetz angewandt werden. Die bisher besprochen Änderungen werden rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Verein nutzt Räume von kommerziellen Sportanbietern
  Vereine nutzen teilweise Räume von kommerziellen Sportanbietern für eigene Vereinsgruppen oder Kurse. Dabei ist i.d.R. auf die Nutzungsgebühr Umsatzsteuer zu zahlen. Diese kann nur in ganz bestimmten Fällen als Vorsteuer geltend gemacht werden. Eine Verrechnung mit Leistungen des Vereins sollte nicht erfolgen.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Mitgliedsbeiträge
  Echte und unechte Mitgliedsbeiträge werden vom Gesetzgeber anders behandelt und auch anders besteuert. Wonach richtet sich die Zuordnung?
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Vereinssportler trainieren in Räumen von kommerziellen Sportanbietern
  Nehmen Vereinssportler bei kommerziellen Sportanbietern Leistungen in Anspruch, sollten diese sowie die Gegenleistung des Vereins vertraglich fixiert sein. Die für den Verein entstehenden Kosten sind je nach Einsatzbereich des Sportlers zu verbuchen. Sachspende oder Sponsoring ist unter klar definierten Bedingungen in diesem Zusammenhang möglich.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Wie werden Einnahmen und Ausgaben in den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet?
  Hier finden Sie eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, wie sie auch ohne Kontenplan zugeordnet werden könnten.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Nutzung von Vereinsräumen durch kommerzielle Sportanbieter
  Wenn kommerzielle Sportanbieter Räumlichkeiten bei gemeinnützigen Vereinen nutzen, gilt es, die korrekte Verbuchung und umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte sicherzustellen. Kostenfreie Überlassung ist dabei i.d.R aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht nicht zulässig.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Absetzung für Abnutzung bei Anschaffung von Anlagegütern 2007 / 2008
  Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, gültig zum 01.01.2008, werden Wirtschaftsgüter, die bisher sofort im Jahr der Anschaffung als Aufwand abgesetzt werden konnten, zu Anlagevermögen und müssen verteilt auf 5 Jahre abgeschrieben werden.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Sport- und Spielgemeinschaften
  Verändertes Freizeitverhalten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bemerken die Sportvereine - um weiterhin an Wettkämpfen und in Sport-Ligen mitzuspielen, werden oft Spiel- oder Sportgemeinschaften mit anderen Vereinen geschlossen.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Kooperation, Fusion, Verschmelzung, Spaltung
  Wann bietet sich welche Form der Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen an, was ist wann möglich?
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Webtour Steuern
  Eine Webtour zum Thema "Steuern"!
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Aufwandsentschädigung
  Dürfen im gemeinnützigen Sportverein Aufwandsentschädigungen erstattet werden? Wann dürfen dem Vorstand, den Vereinsmitgliedern und den Helfern Aufwendungen erstattet werden? Wie werden solche Aufwendungen abgerechnet?
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Zuschüsse - Zuordnung von Zuschüssen in die Tätigkeitsbereiche des Sportvereins und die Umsatzsteuerpflicht
  Zahlungen von Bund, Länder und Gemeinden, Dachverbänden sowie dem LSB an gemeinnützige Sportvereine
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Optionen im Steuerrecht und die Auswirkung auf die Besteuerung
  Der Gesetzgeber hat in Steuergesetzen für gemeinnützige Vereine Steuerbefreiungen oder Steuerbegünstigungen geschaffen. Darunter befinden sich auch gesetzliche Regelungen, die der Vereinfachung der Steuergesetzgebung für kleinere Unternehmer dienen und somit auch viele kleine Sportvereine zutreffen. Durch clevere Optionen kann der Verein viel Geld sparen!
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Annehmlichkeiten
  Sind Geschenke, Gutscheine usw. nach dem Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt oder gefährdet der Verein damit die Gemeinnützigkeit ?
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Aufwandsentschädigung an nebenberufliche Übungsleiter, Trainer, Betreuer usw.
  Nach § 3 Nr 26 EStG ist ein jährlicher Betrag in Höhe von 2.100,- Euro steuerfrei. Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Trainer, Betreuer usw. können jährlich bis zu 2.100,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Tanzkurse - USt
  Tanzkurse sind nicht als Sportkurse von der USt befreit. Es folgt das BFH Urteil vom 27.04.2006 - V R 53/04.
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Kfz im Verein mit Werbedruck - ustpflichtig?
  Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2006 - 2 K 108/04
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Zuschuss einer Kommune an eV für Stadtteilfest
  Urteil des FG Sachsen vom 08.06.2006 - 3 K 2006/03
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Trainer, Übungsleiter- nebenberuflich
  Aufwendungen für Trainings- und/oder Turnier- bzw. Wettkampfkleidung als Betriebsausgabe: FG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2006 - 2 K 1930/ 04
 
  Wissenswertes im Steuerrecht
Einnahmengrenzen werden angehoben
  Für den Zweckbetrieb "Sportliche Veranstaltungen" galt bisher für die Brutto -Einnahmen (Eintrittsgelder, Sportkurse usw.) eine Zweckbetriebsgrenze von 30.678,-- Euro.
 
  Umsatzsteuer
Einführung in das Umsatzsteuergesetz
  Das Umsatzsteuergesetz regelt, welche Umsätze der Steuerpflicht unterliegen und welche Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, die Höhe der Steuer und das Besteuerungsverfahren.
 
  Umsatzsteuer
Einführung in das Umsatzsteuerrecht
  Welche Einnahmen eines Sportvereins gehören zu den steuerpflichtigen Umsätzen?
 
  Umsatzsteuer
Steuerbare Umsätze
  Das Umsatzsteuergesetz regelt, dass bestimmte Umsätze nicht steuerbar sind. Steuerbare Umsätze sind Lieferungen von Waren oder Gegenständen und sonstige Leistungen. Auch zur Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen gibt es Anweisungen in diesem Gesetzestext.
 
  Umsatzsteuer
Begriff des Unternehmers
  Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet im Verein den nichtunternehmerischen vom unternehmerischen Bereich. Der nichtunternehmerische Bereich ist der Bereich, in dem die Einnahmen des ideellen satzungsgemäßen Zwecks erfasst werden. Die Tätigkeitsbereiche Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bilden den unternehmerischen Vereinsbereich.
 
  Umsatzsteuer
Bemessungsgrundlagen und Steuersätze
  Gemeinnützige Sportvereine müssen in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% aus den Einnahmen herausrechnen. Für Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gilt der Regelsteuersatz von zur Zeit 19%.
 
  Umsatzsteuer
Ausstellung von Rechnungen
  Auch gemeinnützige Sportvereine müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Die Rechnungen, die der gemeinnützige Verein erhält, sind zu prüfen, ob diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.
 
  Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
  Auch gemeinnützige Sportvereine müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Die Rechnungen, die der gemeinnützige Verein erhält, sind zu prüfen, ob diese ordnungsgemäß ausgestellt wurden und den Verein zum Vorsteuerabzug berechtigen.
 
  Umsatzsteuer
Kleinunternehmer
  Wenn bei einem gemeinnützigen Verein die steuerpflichtigen Einnahmen im Vorjahr unter 17.500 Euro lagen und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen, verzichtet der Gesetzgeber auf die Umsatzsteuer durch den § 19 Abs. 1 UStG.
 
  Umsatzsteuer
Besteuerungsverfahren
  Gemeinnützige Vereine sollten, wenn sie Rechnungen schreiben, die Fälligkeit der Umsatzsteuer vom Zahlungseingang abhängig machen (Istbesteuerung). Dazu wird ein Antrag an die Finanzverwaltung gestellt.
 
  Umsatzsteuer
Der Verein als Unternehmen
  In welchen Bereichen des Sportvereins kann Umsatzsteuer anfallen und berechnet werden?
 
  Umsatzsteuer
Lieferungen und sonstige Leistungen
  Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen?
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Unentgeltliche Wertabgaben
  Vereine als Unternehmer haben die Abgabe von Gegenständen oder die Ausführung von sonstigen Leistungen aus ihrem unternehmerischen Tätigkeitsbereich zu versteuern (sog. unentgeltliche Wertabgabe).
 
  Umsatzsteuer
Zuschüsse
  Erhalten Vereine Zuschüsse von Dritten (Bund, Länder, Gemeinden, Sportverbände pp.) zur Erfüllung des Satzungszwecks ist nach sog. "echten" und "unechten" Zuschüssen und in der Vereinsbuchführung nach den Tätigkeitsbereichen wegen unterschiedlicher steuerlichen Folgen zu unterscheiden.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Steuerbefreiungen
  Vereine als Unternehmer erzielen in ihren Tätigkeitsbereichen nicht steuerbare, steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze. Für nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze kann der Verein keine Vorsteueransprüche bei der Finanzverwaltung anmelden.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Innergemeinschaftlicher Erwerb
  Vereine als (Klein-) Unternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU bei Umsätzen unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  Vereine als (Klein-) Unternehmer benötigen zur Erfüllung der Umsatzsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU für bestimmte Umsätze oder bei Umsätzen oberhalb bestimmter Umsatzgrenzen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Option
  Vereine als (Klein-) Unternehmer können bei Umsätzen bis zu bestimmten Umsatzgrenzen oder beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU durch Option Steuervorteile erzielen oder Steuernachteile abwenden.
 
  Umsatzsteuer
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
  Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Steuersätze und Vorsteuerabzug
  Vereine als Unternehmer erzielen in ihren Tätigkeitsbereichen nicht steuerbare, steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze. Für steuerpflichtige Umsätze kann der Verein Vorsteueransprüche bei der Finanzverwaltung (zur Erstattung) anmelden. Vereine als Kleinunternehmer sind hierzu nicht berechtigt.
 
  Umsatzsteuer
Vorsteuerpauschalierung
  Gemeinnützige, umsatzsteuerpflichtige Vereine haben ein Wahlrecht, abziehbare Vorsteuern im Einzelnen oder nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Diese buchhalterische Erleichterung ist an Voraussetzungen gebunden, kann aber auch nicht unerhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Rechnungslegung
  Vereine als Unternehmer sind in der Vermögensverwaltung, im Zweckbetrieb und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Rechnungslegung mit offener Ausweisung der Umsatzsteuer verpflichtet; beim Verein als Kleinunternehmer hat dieser Ausweis unter Hinweis auf den Vereinsstatus zu unterbleiben.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Kleinbetragsrechnungen
  Bei Kleinbetragsrechnungen hat der angegebene Steuersatz die Wirkung des gesonderten Ausweises der Steuer.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Kleinunternehmerregelung
  Vereine als Kleinunternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht bei Umsätzen unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Soll- und Istbesteuerung
  Mit der Soll- und Istbesteuerung wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer und der Erklärungszeitpunkt der (Vor-)Anmeldung getätigter Umsätze geregelt.
 
  Umsatzsteuer
FACHARTIKEL: Erhöhung des Regelsteuersatzes ab 01.01.07
  Vereine sind als Nichtkaufleute bzw. (Klein-) Unternehmer von der Erhöhung des Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer ab 01.01.07 betroffen; sie sollten Möglichkeiten nutzen, die Besteuerung zum Jahreswechsel zu beeinflussen.
 
  Umsatzsteuer
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach § 4 UStG
  Einnahmen in einem gemeinnützigen Sportverein, die von der Umsatzsteuer befreit sind, werden in den entsprechenden Tätigkeitsbereichen erfasst. Welche Befreiungsvorschriften auf den Sportverein zutreffen könnten, wird erläutert.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Satzungsgemäße Vermögensbildung nach § 61 AO (Abgabenordnung)
  Umsatzsteuersatz für Einnahmen aus Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe künftig 19% anstatt 7%, wenn Satzungsgrundlage zum Vermögensanfall nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
 
  Weitere Steuern im Verein
Die Vereins-Lotterie oder Tombola
  Als zusätzliche Einnahmenquelle des gemeinnützigen Sportvereins können durch Lotterie oder Tombola Mittel beschafft werden.
 
  Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim
"Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage" als zusätzliche "Einnahmequelle" bei Vereinen
  Sportvereine interessieren sich für die Nutzung neuer Energiequellen, weil diese nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch zur Senkung der laufenden Kosten für Energie beitragen und als zusätzliche Einnahmequelle angesehen werden.
 
  Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim
Was sollte der Verein bei der Anschaffung einer "Photovoltaikanlage" bedenken?
  Wird von einem gemeinnützigen Verein eine Photovoltaikanlage betrieben und erhält dieser dafür eine Einspeisungsvergütung, handelt es sich bei diesen Einnahmen nicht um Einnahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs sondern um Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
 
  Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim
"Photovoltaikanlage" aktivieren und in das Anlageverzeichnis aufnehmen
  Die Photovoltaikanlage kann eine Betriebsvorrichtung oder ein unselbständiger Gebäudebestandteil sein. Die Zuordnung richtet sich nach der Anschaffung bzw. dem Einbau der Anlage.
 
  Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim
Die Unternehmereigenschaft beim Betrieb einer "Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage"
  Ob der Betreiber einer Photovoltaikanlage verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, wurde aufgrund des Gewerberechtes im Bundes-Länder-Ausschuss geprüft. Die Anlage einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus dürfte in etwa der Anlage auf einem Vereinsheim entsprechen. Ob für diese Anlage eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, sollte mit dem örtlichen Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) nach dem jeweils gültigen Gewerberecht geklärt werden.
 
  Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim
Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung - Bei Anschaffung und Betrieb von "Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage"
  Einnahmen und Ausgaben die durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Verein anfallen, werden im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung evtl. Umsatzsteuerpflicht buchhalterisch erfasst. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Verluste aus dem wirtschaftlichen Betrieb "Stromerzeugung" nur mit Gewinnen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes verrechnet werden dürfen.
 
  Sport im Ganztag
Inhaltsverzeichnis
  Klicken die einfach auf die jeweiligen Rubriken und Sie gelangen zu den entsprechenden Artikeln.
 
  Sport im Ganztag
Die im Rahmen der OGS vielfältige Gestaltungen und unterschiedliche Vertragsvorgaben machen eine einheitliche Betrachtung für steuerliche Zwecke unmöglich.
  Welche Möglichkeiten der Prüfung, wie die Tätigkeiten im Rahmen der OGS bei dem jeweils Leistenden zu beurteilen sind, stehen zur Verfügung?
 
  Sport im Ganztag
Einführung OGS
  Die Offene GanztagsSchule bietet vielfältige Aktivitäten und fördert die Motivation, Gemeinschaftsgefühle und Kontakte zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen.
 
  Sport im Ganztag
Förderung der Jugend als Satzungszweck
  Gemeinnützigkeitszweck nach § 52 Abs. 4 AO ist die Förderung der Jugendhilfe. Was versteht der Gesetzgeber unter Jugendhilfe?
 
  Sport im Ganztag
Satzungsgrundlagen sollen dem Gemeinnützigkeitsrecht entsprechen
  Der Satzungszweck bestimmt, was als ideeller Bereich angesehen wird. Die Vereinsangebote, die nicht dem Satzungszweck entsprechen, gehören in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
 
  Sport im Ganztag
Formen der Ganztagsschule
  Es gibt zwei Modelle der Ganztagsschule und vielfältige Träger sowie Verträge mit diesen. Hier wird versucht, die Formen der Ganztagsschule zu differenzieren.
 
  Sport im Ganztag
Vertragsgestaltungen zwischen Kommune als Schulträger mit Koordinierungsstelle, Gesamtträger oder Verein.
  Aufgrund der vom Gesetzgeber gewünschten vielfältigen Vertragsgestaltungen und Vertragsformen gibt es keine einheitliche Gestaltung und Regelung.
 
  Sport im Ganztag
Schulträger delegiert die Organisation und Verwaltung des Budgets der OGS an Gesamtträger
  Verschiedene Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit im OGS sind gewollt, um die Vielfalt der Angebote zu gewährleisten.
 
  Sport im Ganztag
Einnahmen und Ausgaben beim Gesamtträger der offenen Ganztagsschule im Rahmen der Jugendhilfe
  Zuordnung der Einnahmen aus der Tätigkeit OGS in den ideellen Bereich oder den steuerbegünstigten "Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltungen".
 
  Sport im Ganztag
Gesamtträger der OGS und Ertragsteuern
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Gesamtträger der OGS und Umsatzsteuer bis 31.12.2007
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Gesamtträger der OGS und Umsatzsteuer ab 01.01.2008
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Der Sportverein als Kooperationspartner von Sportangeboten im Rahmen des OGS.
  Der Kooperationspartner als Anbieter von Sportangeboten übernimmt im Offenen Ganztag im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Teil der Jugendarbeit.
 
  Sport im Ganztag
Einnahmen und Ausgaben des Vereins als Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule im Rahmen der Jugendhilfe
  Zuordnung der Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen der OGS in den ideellen Bereich oder den steuerbegünstigten "Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltungen".
 
  Sport im Ganztag
Sportverein als Kooperationspartner im Rahmen der OGS und Ertragsteuern
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Vereins als Kooperationspartner im Rahmen der OGS zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Der Sportverein als Kooperationspartner im offenen Ganztag und Umsatzsteuer bis 31.12.2007
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Sportvereins / Kooperationspartners zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Sportverein als Kooperationspartner im Rahmen der OGS und Umsatzsteuer ab 01.01.2008
  Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Sportvereins zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden?
 
  Sport im Ganztag
Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der OGS für das Angebot "Mittagstisch" bis 31.12.2007
  Wie wird die Beköstigung von Schülerinnen und Schülern der OGS nach dem Umsatzsteuergesetz behandelt?
 
  Sport im Ganztag
Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der OGS für das Angebot "Mittagstisch" ab 01.10.2008
  Wie wird die Beköstigung von Schülerinnen und Schülern der OGS nach dem Umsatzsteuergesetz behandelt?
 
  Sport im Ganztag
Der Gesamtträger verpflichtet im Rahmen der OGS Trainer / Übungsleiter für das Sportangebot
  Wie wird die Zahlung für Trainer / Übungsleiter beim Gesamtträger und beim Empfänger behandelt?
 
  Sport im Ganztag
Selbstständige Trainer / Übungsleiter im Rahmen der OGS
  Wie wird die Rechnungslegung von Trainer/Übungsleiter vorgenommen?
 
  Steuern und Sponsoring
Trikot- und Sportkleidung
  Wann ist die Überlassung von Trikot- und Sportkleidung eine Spende im ideellen Bereich oder Werbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Tatsächliche Geschäftsführung nach Satzung
  Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen in der Satzung genau bestimmt sein.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Zeitnahe Mittelverwendung
  Die Einnahmen sollen den Satzungsaufgaben zugute kommen!
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
  Prädikat wertvoll! Steuervergünstigungen für Vereine sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Bedeutung der Gemeinnützigkeit
  Gemeinnützige Vereine sind Körperschaften im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und genießen Steuervergünstigungen.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Die Satzung - Grundlage für die Anerkennung
  Die Satzung ist für alle Vereinsaktivitäten maßgebende Verfassung und erstes Kriterium für die Prüfung der Gemeinnützigkeit.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
  Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach können rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine sowie Stiftungen und Kapitalgesellschaften als gemeinnützig anerkannt werden.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Die Rechtsform des Vereins
  Der rechtsfähige bzw. nicht rechtsfähige Verein wird steuerlich gleich behandelt.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige Zwecke
  Bei Sportvereinen wird als gemeinnütziger Zweck nur die Förderung des Amateursports anerkannt. Die Förderung des bezahlten Sports ist kein gemeinnütziger Zweck.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Die Förderung der Allgemeinheit
  Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Selbstlosigkeit
  Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gilt nur dann, wenn die Selbstlosigkeit im Sinne von § 55 AO gegeben ist.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Ausschließlichkeit
  Ein Verein verfolgt ausschließlich satzungsgemäße Zwecke. Dieser Grundsatz wird nicht verletzt, wenn mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Unmittelbarkeit
  Der Verein muss seine Ziele unmittelbar, d.h. selbst und in eigenem Namen verfolgen.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Verstöße gegen den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung
  Zeitnahe Mittelverwendung statt Anhäufung von Vermögen!
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Rücklagen des Vereins: Allgemeines
  In bestimmten Fällen lässt der Gesetzgeber die Bildung von Rücklagen zu. Hierbei wird unterschieden zwischen der gebundenen und der freien Rücklage.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Gebundene Rücklagen
  Unabhängig vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ist die Bildung von gebundenen Rücklagen zulässig.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Freie Rücklage
  Freie Rücklagen beschränken sich auf die Vermögensverwaltung und müssen vom Verein nicht aufgelöst werden, solange er besteht.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Wie bekommt man die Steuerbegünstigung?
  Finanzämter überprüfen die Gemeinnützigkeit durch vom Verein auszufüllende Steuererklärungsvordrucke.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützigkeit kann versagt werden!
  Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Wer diese Gesetze nicht beachtet, dem kann die Gemeinnützigkeit versagt werden.
 
  Gemeinnützigkeitsrecht
AUFMERKSAMKEITEN nach SKR 49
  Nach dem SKR 49 sollten Aufmerksamkeiten für Mitglieder je Anlass auch buchführungsmäßig gesondert erfasst werden.
 
  Körperschaftsteuer
Einführung in das Körperschaftsteuerrecht
  Die Körperschaftsteuerpflicht der Vereine
 
  Körperschaftsteuer
Beginn und Ende der Körperschaftsteuerpflicht
  Der gemeinnützige Verein wird körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Bruttoeinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 35.000,- Euro liegen.
 
  Körperschaftsteuer
Die steuerliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben in 4 Tätigkeitsbereiche
  Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im gemeinnützigen Verein in die 4 Tätigkeitsbereiche, um steuerfreie und steuerpflichtige Bereiche zu trennen.
 
  Körperschaftsteuer
Der ideelle Bereich
  Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben in den ideellen Bereich des gemeinnützigen Vereins.
 
  Körperschaftsteuer
Vermögensverwaltung
  Einnahmen in der Vermögensverwaltung und Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsbereichen
 
  Körperschaftsteuer
Zweckbetriebe
  Einnahmen, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins erzielt werden, können steuerbegünstigt sein.
 
  Körperschaftsteuer
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  Wirtschaftliche Aktivitäten, mit denen der Verein am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und anderen Gewerbebetrieben Konkurrenz macht.
 
  Körperschaftsteuer
Gewinnermittlung, Besteuerungsgrenzen und Freibetrag
  Die Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenze bestimmt die Gewinnermittlungsart, die Besteuerungsgrenze regelt die Körperschaftsteuerpflicht, der Freibetrag wird vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen.
 
  Körperschaftsteuer
Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  Vereinfachte Darstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt nach den Tätigkeitsbereichen
 
  Körperschaftsteuer
Gewinnermittlung - Vermögensvergleich
  Übergang zum Vermögensvergleich erfordert Erstellung der Eröffnungsbilanz.
 
  Körperschaftsteuer
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
  Einnahmen und Ausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bezeichnet.
 
  Körperschaftsteuer
Pauschale Gewinnermittlung bei Werbeeinnahmen
  Selten genutzte Möglichkeit der Steuerersparnis bei durch den Verein veranlasste Werbung, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit steht.
 
  Körperschaftsteuer
Pauschale Gewinnermittlung bei Altmaterialsammlung
  Möglichkeiten der Steuerersparnis bei durch den Verein vorgenommenen Altmaterialsammlung.
 
  Körperschaftsteuer
Absetzung für Abnutzung (AfA)
  Wirtschaftsgüter werden je nach Nutzungsdauer mit einem anteiligen Betrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt.
 
  Körperschaftsteuer
Im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstandene Verluste
  Wann dürfen Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Überschüssen/Gewinnen aus dem ideellen satzungsgemäßen Bereich verrechnet werden und wann könnte dies zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen?
 
  Körperschaftsteuer
Sportliche Veranstaltungen nach § 67 a AO mit AEAO
  Der Anwendungserlass regelt, was unter den Begriff sportliche Veranstaltungen fällt und wie diese Dinge steuerrechtlich zu beurteilen sind.
 
  Körperschaftsteuer
Sonderregelungen
  Wahlmöglichkeiten des gemeinnützigen Vereins bei der Besteuerung der sportlichen Veranstaltungen.
 
  Körperschaftsteuer
Was versteht der Gesetzgeber unter
  Erläuterung, was als sportliche Veranstaltungen im Sinne des Steuergesetzes angesehen wird.
 
  Körperschaftsteuer
Einnahmen und Ausgaben aus sportlichen Veranstaltungen
  Welche Einnahmen und Ausgaben stehen mit der sportlichen Veranstaltung in Verbindung?
 
  Körperschaftsteuer
Bezahlte Sportler gem. § 67 a AO
  Wer ist bezahlter Sportler im Sinne des Gemeinnützigkeitsrecht?
 
  Körperschaftsteuer
Sportveranstaltung als Zweckbetrieb
  Sportliche Veranstaltungen werden dem gemeinnützigen Bereich des Sportvereins zugerechnet und werden steuerlich begünstigt.
 
  Körperschaftsteuer
Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (Option)
  Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit durch Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze.
 
  Körperschaftsteuer
Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
  Wie und von welchem Betrag ist Körperschaftsteuer zu zahlen?
 
  Lohnsteuer
Einführung in das Lohnsteuerabzugsverfahren
  Die Aufgaben des Vereins als Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren
 
  Lohnsteuer
Wer ist Arbeitnehmer/Arbeitgeber?
  Arbeitnehmer sind nach § 1 Abs. 1 LStDV Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen.
 
  Lohnsteuer
Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
  Arbeitnehmer erhalten nur noch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
 
  Lohnsteuer
Das Lohnkonto
  Für Arbeitnehmer im Verein, die für ihren Zeitaufwand Vergütungen erhalten, sind Lohnkonten zu führen.
 
  Lohnsteuer
Steuerpflichtiger Arbeitslohn
  Zum Arbeitslohn gehören neben den Vergütungen in Geld auch geldwerte Vorteile, wie z.B. die Hausmeisterwohnung im Vereinsheim.
 
  Lohnsteuer
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  Möglichkeit des Vereins zur Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
 
  Lohnsteuer
Abführen der Steuerabzugsbeträge
  Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?
 
  Lohnsteuer
Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
  Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben.
 
  Lohnsteuer
Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte in Höhe von 2 Prozent
  Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 2 % einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erheben.
 
  Lohnsteuer
Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte in Höhe von 20 Prozent
  Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte, auch bei mehreren Mini-Jobs, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 % erheben.
 
  Lohnsteuer
Steuerfreier Auslagenersatz - z. B. Reisekosten
  Der Verein sollte die Möglichkeiten des steuerfreien Auslagenersatzes ausnutzen.
 
  Lohnsteuer
Sonderfälle: Übungsleiter, Betreuer
  Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100,- Euro im Jahr steuerfrei.
 
  Lohnsteuer
Steuerfreie Einnahmen als Übungsleiter oder Betreuer
  Steuerfrei gezahlte Beträge unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
 
  Lohnsteuer
Sonderfall: Amateursportler
  Entscheidend ist hier die Beurteilung des Vereins, ob für ihre Sportler eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt.
 
  Lohnsteuer
Sonderfall: Amateurfußballspieler
  Amateurfußballspieler, die für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten sind Arbeitnehmer des Vereins. Das Entgelt ist der Lohnsteuer zu unterwerfen.
 
  Lohnsteuer
Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler
  Vereine engagieren für ihre Veranstaltungen oft Künstler oder Sportler aus dem nahen Ausland. Auch dafür sind Steuern abzuführen.
 
  Lohnsteuer
Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer
  Die Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer ist im Rahmen aller Pauschalierungen der Lohnsteuer keine unzulässige Handlung.
 
  Lohnsteuer
Pauschalierung des Arbeitsentgeltes aus einer kurzfristigen Beschäftigung
  Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25% erheben, wenn die Voraussetzungen zutreffen.
 
  Lohnsteuer
Aufzeichnungspflichten des Vereins als Arbeitgeber
  Werden Personen im Verein im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, sind lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu erfüllen.
 
  Lohnsteuer
Die Lohnsteuerkarte
  Mehrere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse ziehen nicht immer mehrere Lohnsteuerkarten nach sich.
 
  Weitere Steuern im Verein
Grundsteuer
  Unter bestimmten Voraussetzungen sind inländische Vereine von der Grundsteuer befreit.
 
  Weitere Steuern im Verein
Erbschaft- und Schenkungsteuer
  Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, wenn der Verein Vermögen erwirbt.
 
  Weitere Steuern im Verein
Grunderwerbsteuer
  Keine Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine
 
  Weitere Steuern im Verein
Kraftfahrzeugsteuer
  Umfang der Steuerpflicht / Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen
 
  Weitere Steuern im Verein
Kapitalertragsteuer
  Vereine können durch Vorlage einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung Kapitalertragsteuer vermeiden.
 
  Weitere Steuern im Verein
Vergnügungssteuer
  Die Vergnügungssteuer ist eine Steuer, die von den Gemeinden auf der Grundlage von Landesgesetzen erhoben werden kann.
 
  Weitere Steuern im Verein
Rennwett- und Lotteriesteuer
  Veranstaltet der Verein eine öffentliche Lotterie bzw. eine öffentliche Ausspielung (Tombola), so kann Lotteriesteuer anfallen.
 
  Weitere Steuern im Verein
Bauabzugsteuer
  Ein Verein wird im unternehmerischen Bereich tätig und beauftragt Handwerker für Bauleistungen.
 
  Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2008
Wann muss die Anlage EÜR zusätzlich zur Steuererklärung erstellt werden?
  Der amtliche Vordruck "Anlage EÜR" muss erstmalig mit der Steuererklärung für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, eingereicht werden. Wie bisher ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung des laufenden Wirtschaftsjahres zu erstellen.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoring zur Förderung des Sports
  Sponsoring umfasst Mäzenatentum, Sponsoring als Leistung und Gegenleistung oder die freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung für den steuerbegünstigten Zweck.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoringerlass des BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsoring vom 18.02.1998
  Schreiben des BMF IV B 2 - S 2144 - 40/98, IV B 7 - S 0183 - 62/98, v. 18.2.1998
 
  Steuern und Sponsoring
Die steuerliche Behandlung beim Sponsor
  Beim Unternehmer (Sponsor) kann die Unterstützung in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen Betriebsausgabe, Spende oder Kosten der privaten Lebensführung sein.
 
  Steuern und Sponsoring
Die steuerliche Behandlung beim gemeinnützigen Verein
  Die Einnahmen aus Sponsoring gehören je nach Gegenleistung des Vereins in die Tätigkeitsbereiche des Vereins.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoring im ideellen Bereich
  Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke freiwillig ohne Gegenleistung.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoring in der Vermögensverwaltung
  Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke, wirkt nicht aktiv an der Werbung für den Sponsor mit,duldet aber die Nutzung des Vereinsnamens, Vereinsemblems oder Logos. Außerdem gehört die Vergabe von Rechten dazu.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoring im Zweckbetrieb
  Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke, also für den ideellen Bereich. Zweckbetriebe werden steuerlich wie der ideelle Bereich behandelt.
 
  Steuern und Sponsoring
Sponsoring im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  Der gemeinnützige Verein erhält Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke und erbringt dafür Gegenleistungen.
 
  Steuern und Sponsoring
Sonderfall Werbebus / Vereinsbus
  Die Behandlung eines kostenfrei überlassenen Kfz zur Nutzung durch den Sportverein.
 
  Steuern und Sponsoring
Unterstützung bei Anschaffung eines Kunstrasenplatzes
  Nach dem Sponsoringkonzept wird ein Teil der Investitionssumme durch Parzellenbelegung vermarktet. Welche Tätigkeitsbereiche sind angesprochen?
 
  Steuern und Sponsoring
Unterstützung durch Sparkasse oder Bank
  Die Zahlung eines Geldinstitutes kann beim Empfänger, dem gemeinnützigen Sportverein, eine Zuwendung (Spende) oder Einnahme in der Vermögensverwaltung oder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sein.
 
  Steuern und Sponsoring
Link auf der Vereins-Homepage zum Sponsor
  Unterschiedliche Gestaltung der Vereins-Homepage mit Hinweisen auf Sponsoren -Logo und / oder Verlinkung auf die Seite des Sponsors.
 
  Steuern und Sponsoring
Anzeigengeschäft und Werberechte für Sponsor
  Werberechte durch Partnerschaftsvertrag an Sponsor übertragen führte zu Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
 
  Steuern und Sponsoring
Verpachtung von Rechten
  Sponsoringeinnahmen aus dem steuerpflichtigen wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieb auslagern - Verpachtung von Rechten in der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Einführung in das Zuwendungsrecht
  Empfänger von Zuwendungen, die steuerlich abziehbar sind, müssen als gemeinnützig anerkannt sein.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Zuwendungen
  Gemeinnützige Vereine sind zur Finanzierung ihrer Satzungszwecke auf die finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder und Spender angewiesen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Die verschiedenen Formen der Zuwendungen
  Mit Änderung des Zuwendungsrechts ist vieles einfacher geworden, aber Vorsicht beim Ausstellen der Zuwendungsbestätigungen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke
  Die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke sind katalogmäßig abschließend im § 52 Abs. 2 AO aufgelistet.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Der Verein als Empfänger
  Das Durchlaufspendeverfahren ist abgeschafft, daneben sind Zuwendungen über eine inländische Dienststelle aber weiterhin zulässig.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Höhe des Zuwendungsabzuges
  Der Zuwendende kann die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe abziehen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Mitgliedsbeiträge als Spenden
  Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerbegünstigt und nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Die Bestätigung einer Zuwendung
  Mit der Zuwendungsbestätigung ist gegenüber dem Finanzamt der Nachweis über die Höhe und die Verwendung der Zuwendung zu erbringen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Vereinfachungsregelungen
  Für bestimmte Spenden ist anstelle der herkömmlichen Zuwendungsbestätigung ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Verzicht auf Aufwand oder Vergütung
  Unentgeltliche Arbeitsleistung für den Verein oder die unentgeltliche Überlassung von Räumen an den Verein sind keine Zuwendungen. Was ist möglich?
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Zuwendungen im Leistungsbereich
  Werden Leistungen für den Verein erbracht oder Nutzungen von Privat- oder Betriebsvermögen dem Verein angeboten, ist ein Spendenabzug nicht erlaubt. Wie ist zu verfahren?
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Formular: Geldzuwendung
  Das Muster einer Zuwendungsbescheinigung für Geldspenden wurde zum 01.01.2008 geändert
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Sachzuwendung
  Sachzuwendungen sind Zuwendungen in Form einer Sache. Hierzu gehören Wirtschaftsgüter aller Art.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Formular: Sachzuwendung
  Bei Sachzuwendungen und beim Verzicht auf die Erstattung von Aufwand/Vergütung müssen sich aus den Aufzeichnungen auch die Grundlagen für den vom Empfänger bestätigten Wert der Zuwendung ergeben.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Umsatzsteuer bei Sach- und Aufwandsspenden
  Spenden aus einem Betriebsvermögen werden wie umsatzsteuerpflichtige Privatentnahmen behandelt.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Aufzeichnungspflichten
  Ein steuerbegünstigter Verein hat die Vereinnahmung der Zuwendungen und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen.
 
  Zuwendungsrecht (Spenden)
Haftung und Vertrauensschutz
  Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausstellt, haftet und gefährdet seine Gemeinnützigkeit.
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Auftrag zur internen Kassenprüfung
  Muster eines Prüfauftrages
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Der/Die Kassenprüfer/in
  Auswahl der Personen
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Die Kassenprüfung
  Einleitung
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Die wichtigsten Aufgabenbereiche
  Prüfumfang muss bestimmt werden.
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Gesetzliche Bestimmungen?
  Satzung/Geschäftsordnung sollte das Prüfwesen bestimmen!
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Haftung der Kassenprüfer?
  Wer haftet?
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfablauf
  Checkliste als Empfehlung für Kassenprüfer
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfablauf
  Checkliste für Kassenprüfer
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfung im Kleinverein
  Prüfablauf in Vereinen mit leicht überschaubaren Verhältnissen
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfungsabschluss
  Der Prüfbericht
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfungsabschluss
  Der Prüfbericht
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfunterlagen
  Es sind nicht nur Einnahmen- und Ausgaben zu prüfen.
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Prüfumfang bei großen Vereinen
  Vereinsgröße bestimmt den Prüfumfang - Große Vereine -
 
  Kassenprüfung im Sportverein
Vereine im Bereich der Begünstigungsgrenzen
  Vereine mit Geschäftsvorfällen die ober- oder unterhalb der Begünstigungsgrenze liegen.
 
 
 INFORMATION & HILFE

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