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ABC des Steuerrechts |
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Wichtige Begriffe und Stichwörter im Überblick
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Glossar zu Steuerrechtsbegriffen. Kurze Erläuterungen zu häufig vorkommenden Schlagworten im Kontext des Steuerrechts. |
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Aktuelle Informationen |
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Fördervereine aus steuerlicher Sicht
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Die Gründung eines Fördervereins, der zivilrechtlich wie ein Verein behandelt wird, erfolgt nach BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch). |
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Aktuelle Informationen |
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EHRENAMTSFREIBETRAG
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Die Frist zur notwendigen Änderung der Satzung ist bis zum 31.Dezember 2010 verlängert worden. Zuvor war der 31.12.2009 Stichtag für eine Satzungsänderung. |
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Aktuelle Informationen |
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Reformierung der gesetzlichen Unfallversicherung: Beschlossene Sache!
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Der Deutsche Bundestag hat die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, die zum 01. Januar 2009 in Kraft tritt.
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Aktuelle Informationen |
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Übungsleiter/innen dürfen Verluste aus ihrer Tätigkeit steuerlich in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
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Eine neue wichtige Entscheidung für Übungsleiter/innen, bei denen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung zu Verlusten führen. |
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Aktuelle Informationen |
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Anwendungs- Erlass zur Ehrenamtspauschale des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 25.11.2008
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Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder (siehe Stellungnahme des Finanzministerium Baden-Württemberg zu den vielen offenen Fragen zur Anwendung der Ehrenamtspauschale im Mai 2008) wurde am 25. November 2008 vom Bundesministerium der Finanzen das lang erwartete Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26 a EStG veröffentlicht. |
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Aktuelle Informationen |
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Zuwendungsrecht (Spenden)
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Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen ist deutlich erleichtert worden. Der Betrag für den vereinfachten Spendennachweis wurde von 100,-- Euro auf 200,-- Euro erhöht. |
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Aktuelle Informationen |
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Übungsleiterfreibetrag auch für Ärzte
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Ärzte, die im Behindertensport tätig sind, können un-ter bestimmten Voraussetzungen den Übungsleiter-freibetrag in Anspruch nehmen. |
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Aktuelle Informationen |
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Verlängerung der Frist für eine Satzungsänderung!
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Ehrenamtspauschale: Die Frist zur notwendigen Änderung der Satzung ist bis zum 31.Dezember 2009 verlängert worden. Zuvor war der 30.06.2009 Stichtag für eine Satzungsänderung. |
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Aktuelle Informationen |
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Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde am 21.09.2007 vom Bundesrat verabschiedet
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Nachdem der Bundesrat am 21.09.2007 das Gesetz in allen Punkten bestätigt hat, muss dieses noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung kann das Gesetz angewandt werden. Die bisher besprochen Änderungen werden rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Verein nutzt Räume von kommerziellen Sportanbietern
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Vereine nutzen teilweise Räume von kommerziellen Sportanbietern für eigene Vereinsgruppen oder Kurse. Dabei ist i.d.R. auf die Nutzungsgebühr Umsatzsteuer zu zahlen. Diese kann nur in ganz bestimmten Fällen als Vorsteuer geltend gemacht werden. Eine Verrechnung mit Leistungen des Vereins sollte nicht erfolgen. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Mitgliedsbeiträge
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Echte und unechte Mitgliedsbeiträge werden vom Gesetzgeber anders behandelt und auch anders besteuert. Wonach richtet sich die Zuordnung? |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Vereinssportler trainieren in Räumen von kommerziellen Sportanbietern
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Nehmen Vereinssportler bei kommerziellen Sportanbietern Leistungen in Anspruch, sollten diese sowie die Gegenleistung des Vereins vertraglich fixiert sein. Die für den Verein entstehenden Kosten sind je nach Einsatzbereich des Sportlers zu verbuchen. Sachspende oder Sponsoring ist unter klar definierten Bedingungen in diesem Zusammenhang möglich.
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Wie werden Einnahmen und Ausgaben in den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet?
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Hier finden Sie eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, wie sie auch ohne Kontenplan zugeordnet werden könnten. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Nutzung von Vereinsräumen durch kommerzielle Sportanbieter
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Wenn kommerzielle Sportanbieter Räumlichkeiten bei gemeinnützigen Vereinen nutzen, gilt es, die korrekte Verbuchung und umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte sicherzustellen. Kostenfreie Überlassung ist dabei i.d.R aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht nicht zulässig. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Absetzung für Abnutzung bei Anschaffung von Anlagegütern 2007 / 2008
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Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, gültig zum 01.01.2008, werden Wirtschaftsgüter, die bisher sofort im Jahr der Anschaffung als Aufwand abgesetzt werden konnten, zu Anlagevermögen und müssen verteilt auf 5 Jahre abgeschrieben werden. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Sport- und Spielgemeinschaften
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Verändertes Freizeitverhalten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bemerken die Sportvereine - um weiterhin an Wettkämpfen und in Sport-Ligen mitzuspielen, werden oft Spiel- oder Sportgemeinschaften mit anderen Vereinen geschlossen. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Kooperation, Fusion, Verschmelzung, Spaltung
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Wann bietet sich welche Form der Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen an, was ist wann möglich? |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Webtour Steuern
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Eine Webtour zum Thema "Steuern"! |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Aufwandsentschädigung
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Dürfen im gemeinnützigen Sportverein Aufwandsentschädigungen erstattet werden?
Wann dürfen dem Vorstand, den Vereinsmitgliedern und den Helfern Aufwendungen erstattet werden? Wie werden solche Aufwendungen abgerechnet? |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Zuschüsse - Zuordnung von Zuschüssen in die Tätigkeitsbereiche des Sportvereins und die Umsatzsteuerpflicht
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Zahlungen von Bund, Länder und Gemeinden, Dachverbänden sowie dem LSB an gemeinnützige Sportvereine |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Optionen im Steuerrecht und die Auswirkung auf die Besteuerung
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Der Gesetzgeber hat in Steuergesetzen für gemeinnützige Vereine Steuerbefreiungen oder Steuerbegünstigungen geschaffen. Darunter befinden sich auch gesetzliche Regelungen, die der Vereinfachung der Steuergesetzgebung für kleinere Unternehmer dienen und somit auch viele kleine Sportvereine zutreffen. Durch clevere Optionen kann der Verein viel Geld sparen! |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Annehmlichkeiten
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Sind Geschenke, Gutscheine usw. nach dem Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt oder gefährdet der Verein damit die Gemeinnützigkeit ? |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Aufwandsentschädigung an nebenberufliche Übungsleiter, Trainer, Betreuer usw.
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Nach § 3 Nr 26 EStG ist ein jährlicher Betrag in Höhe von 2.100,- Euro steuerfrei. Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Trainer, Betreuer usw. können jährlich bis zu 2.100,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Tanzkurse - USt
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Tanzkurse sind nicht als Sportkurse von der USt befreit. Es folgt das BFH Urteil vom 27.04.2006 - V R 53/04. |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Kfz im Verein mit Werbedruck - ustpflichtig?
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Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2006 - 2 K 108/04 |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Zuschuss einer Kommune an eV für Stadtteilfest
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Urteil des FG Sachsen vom 08.06.2006 - 3 K 2006/03 |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Trainer, Übungsleiter- nebenberuflich
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Aufwendungen für Trainings- und/oder Turnier- bzw. Wettkampfkleidung als Betriebsausgabe: FG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2006 - 2 K 1930/ 04 |
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Wissenswertes im Steuerrecht |
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Einnahmengrenzen werden angehoben
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Für den Zweckbetrieb "Sportliche Veranstaltungen" galt bisher für die Brutto -Einnahmen (Eintrittsgelder, Sportkurse usw.) eine Zweckbetriebsgrenze von 30.678,-- Euro. |
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Umsatzsteuer |
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Einführung in das Umsatzsteuergesetz
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Das Umsatzsteuergesetz regelt, welche Umsätze der Steuerpflicht unterliegen und welche Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, die Höhe der Steuer und das Besteuerungsverfahren.
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Umsatzsteuer |
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Einführung in das Umsatzsteuerrecht
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Welche Einnahmen eines Sportvereins gehören zu den steuerpflichtigen Umsätzen? |
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Umsatzsteuer |
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Steuerbare Umsätze
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Das Umsatzsteuergesetz regelt, dass bestimmte Umsätze nicht steuerbar sind. Steuerbare Umsätze sind Lieferungen von Waren oder Gegenständen und sonstige Leistungen. Auch zur Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen gibt es Anweisungen in diesem Gesetzestext. |
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Umsatzsteuer |
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Begriff des Unternehmers
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Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet im Verein den nichtunternehmerischen vom unternehmerischen Bereich. Der nichtunternehmerische Bereich ist der Bereich, in dem die Einnahmen des ideellen satzungsgemäßen Zwecks erfasst werden. Die Tätigkeitsbereiche Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bilden den unternehmerischen Vereinsbereich. |
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Umsatzsteuer |
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Bemessungsgrundlagen und Steuersätze
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Gemeinnützige Sportvereine müssen in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% aus den Einnahmen herausrechnen. Für Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gilt der Regelsteuersatz von zur Zeit 19%. |
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Umsatzsteuer |
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Ausstellung von Rechnungen
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Auch gemeinnützige Sportvereine müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Die Rechnungen, die der gemeinnützige Verein erhält, sind zu prüfen, ob diese zum Vorsteuerabzug berechtigen. |
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Umsatzsteuer |
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Vorsteuerabzug
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Auch gemeinnützige Sportvereine müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Die Rechnungen, die der gemeinnützige Verein erhält, sind zu prüfen, ob diese ordnungsgemäß ausgestellt wurden und den Verein zum Vorsteuerabzug berechtigen. |
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Umsatzsteuer |
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Kleinunternehmer
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Wenn bei einem gemeinnützigen Verein die steuerpflichtigen Einnahmen im Vorjahr unter 17.500 Euro lagen und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen, verzichtet der Gesetzgeber auf die Umsatzsteuer durch den § 19 Abs. 1 UStG. |
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Umsatzsteuer |
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Besteuerungsverfahren
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Gemeinnützige Vereine sollten, wenn sie Rechnungen schreiben, die Fälligkeit der Umsatzsteuer vom Zahlungseingang abhängig machen (Istbesteuerung). Dazu wird ein Antrag an die Finanzverwaltung gestellt. |
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Umsatzsteuer |
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Der Verein als Unternehmen
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In welchen Bereichen des Sportvereins kann Umsatzsteuer anfallen und berechnet werden? |
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Umsatzsteuer |
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Lieferungen und sonstige Leistungen
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Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen? |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Unentgeltliche Wertabgaben
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Vereine als Unternehmer haben die Abgabe von Gegenständen oder die Ausführung von sonstigen Leistungen aus ihrem unternehmerischen Tätigkeitsbereich zu versteuern (sog. unentgeltliche Wertabgabe). |
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Umsatzsteuer |
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Zuschüsse
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Erhalten Vereine Zuschüsse von Dritten (Bund, Länder, Gemeinden, Sportverbände pp.) zur Erfüllung des Satzungszwecks ist nach sog. "echten" und "unechten" Zuschüssen und in der Vereinsbuchführung nach den Tätigkeitsbereichen wegen unterschiedlicher steuerlichen Folgen zu unterscheiden. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Steuerbefreiungen
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Vereine als Unternehmer erzielen in ihren Tätigkeitsbereichen nicht steuerbare, steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze. Für nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze kann der Verein keine Vorsteueransprüche bei der Finanzverwaltung anmelden. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Innergemeinschaftlicher Erwerb
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Vereine als (Klein-) Unternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU bei Umsätzen unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
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Vereine als (Klein-) Unternehmer benötigen zur Erfüllung der Umsatzsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU für bestimmte Umsätze oder bei Umsätzen oberhalb bestimmter Umsatzgrenzen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Option
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Vereine als (Klein-) Unternehmer können bei Umsätzen bis zu bestimmten Umsatzgrenzen oder beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU durch Option Steuervorteile erzielen oder Steuernachteile abwenden. |
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Umsatzsteuer |
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Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
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Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Steuersätze und Vorsteuerabzug
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Vereine als Unternehmer erzielen in ihren Tätigkeitsbereichen nicht steuerbare, steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze. Für steuerpflichtige Umsätze kann der Verein Vorsteueransprüche bei der Finanzverwaltung (zur Erstattung) anmelden. Vereine als Kleinunternehmer sind hierzu nicht berechtigt. |
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Umsatzsteuer |
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Vorsteuerpauschalierung
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Gemeinnützige, umsatzsteuerpflichtige Vereine haben ein Wahlrecht, abziehbare Vorsteuern im Einzelnen oder nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Diese buchhalterische Erleichterung ist an Voraussetzungen gebunden, kann aber auch nicht unerhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Rechnungslegung
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Vereine als Unternehmer sind in der Vermögensverwaltung, im Zweckbetrieb und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Rechnungslegung mit offener Ausweisung der Umsatzsteuer verpflichtet; beim Verein als Kleinunternehmer hat dieser Ausweis unter Hinweis auf den Vereinsstatus zu unterbleiben. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Kleinbetragsrechnungen
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Bei Kleinbetragsrechnungen hat der angegebene Steuersatz die Wirkung des gesonderten Ausweises der Steuer. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Kleinunternehmerregelung
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Vereine als Kleinunternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht bei Umsätzen unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Soll- und Istbesteuerung
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Mit der Soll- und Istbesteuerung wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer und der Erklärungszeitpunkt der (Vor-)Anmeldung getätigter Umsätze geregelt. |
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Umsatzsteuer |
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FACHARTIKEL: Erhöhung des Regelsteuersatzes ab 01.01.07
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Vereine sind als Nichtkaufleute bzw. (Klein-) Unternehmer von der Erhöhung des Regelsteuersatzes der Umsatzsteuer ab 01.01.07 betroffen; sie sollten Möglichkeiten nutzen, die Besteuerung zum Jahreswechsel zu beeinflussen. |
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Umsatzsteuer |
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Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach § 4 UStG
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Einnahmen in einem gemeinnützigen Sportverein, die von der Umsatzsteuer befreit sind, werden in den entsprechenden Tätigkeitsbereichen erfasst. Welche Befreiungsvorschriften auf den Sportverein zutreffen könnten, wird erläutert. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Satzungsgemäße Vermögensbildung nach § 61 AO (Abgabenordnung)
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Umsatzsteuersatz für Einnahmen aus Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe künftig 19% anstatt 7%, wenn Satzungsgrundlage zum Vermögensanfall nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Die Vereins-Lotterie oder Tombola
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Als zusätzliche Einnahmenquelle des gemeinnützigen Sportvereins können durch Lotterie oder Tombola Mittel beschafft werden. |
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Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim |
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"Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage" als zusätzliche "Einnahmequelle" bei Vereinen
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Sportvereine interessieren sich für die Nutzung neuer Energiequellen, weil diese nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch zur Senkung der laufenden Kosten für Energie beitragen und als zusätzliche Einnahmequelle angesehen werden. |
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Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim |
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Was sollte der Verein bei der Anschaffung einer "Photovoltaikanlage" bedenken?
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Wird von einem gemeinnützigen Verein eine Photovoltaikanlage betrieben und erhält dieser dafür eine Einspeisungsvergütung, handelt es sich bei diesen Einnahmen nicht um Einnahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs sondern um Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. |
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Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim |
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"Photovoltaikanlage" aktivieren und in das Anlageverzeichnis aufnehmen
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Die Photovoltaikanlage kann eine Betriebsvorrichtung oder ein unselbständiger Gebäudebestandteil sein. Die Zuordnung richtet sich nach der Anschaffung bzw. dem Einbau der Anlage. |
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Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim |
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Die Unternehmereigenschaft beim Betrieb einer "Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage"
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Ob der Betreiber einer Photovoltaikanlage verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, wurde aufgrund des Gewerberechtes im Bundes-Länder-Ausschuss geprüft. Die Anlage einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus dürfte in etwa der Anlage auf einem Vereinsheim entsprechen. Ob für diese Anlage eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, sollte mit dem örtlichen Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) nach dem jeweils gültigen Gewerberecht geklärt werden. |
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Sportanlage - Sportstätten - Vereinsheim |
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Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung - Bei Anschaffung und Betrieb von "Photovoltaikanlage" oder "Thermische Solaranlage"
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Einnahmen und Ausgaben die durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Verein anfallen, werden im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung evtl. Umsatzsteuerpflicht buchhalterisch erfasst. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Verluste aus dem wirtschaftlichen Betrieb "Stromerzeugung"
nur mit Gewinnen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes verrechnet werden dürfen. |
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Sport im Ganztag |
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Inhaltsverzeichnis
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Sport im Ganztag |
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Die im Rahmen der OGS vielfältige Gestaltungen und unterschiedliche Vertragsvorgaben machen eine einheitliche Betrachtung für steuerliche Zwecke unmöglich.
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Welche Möglichkeiten der Prüfung, wie die Tätigkeiten im Rahmen der OGS bei dem jeweils Leistenden zu beurteilen sind, stehen zur Verfügung? |
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Sport im Ganztag |
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Einführung OGS
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Die Offene GanztagsSchule bietet vielfältige Aktivitäten und fördert die Motivation, Gemeinschaftsgefühle und Kontakte zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen. |
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Sport im Ganztag |
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Förderung der Jugend als Satzungszweck
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Gemeinnützigkeitszweck nach § 52 Abs. 4 AO ist die Förderung der Jugendhilfe. Was versteht der Gesetzgeber unter Jugendhilfe? |
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Sport im Ganztag |
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Satzungsgrundlagen sollen dem Gemeinnützigkeitsrecht entsprechen
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Der Satzungszweck bestimmt, was als ideeller Bereich angesehen wird. Die Vereinsangebote, die nicht dem Satzungszweck entsprechen, gehören in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. |
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Sport im Ganztag |
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Formen der Ganztagsschule
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Es gibt zwei Modelle der Ganztagsschule und vielfältige Träger sowie Verträge mit diesen. Hier wird versucht, die Formen der Ganztagsschule zu differenzieren. |
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Sport im Ganztag |
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Vertragsgestaltungen zwischen Kommune als Schulträger mit Koordinierungsstelle, Gesamtträger oder Verein.
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Aufgrund der vom Gesetzgeber gewünschten vielfältigen Vertragsgestaltungen und Vertragsformen gibt es keine einheitliche Gestaltung und Regelung. |
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Sport im Ganztag |
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Schulträger delegiert die Organisation und Verwaltung des Budgets der OGS an Gesamtträger
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Verschiedene Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit im OGS sind gewollt, um die Vielfalt der Angebote zu gewährleisten. |
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Sport im Ganztag |
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Einnahmen und Ausgaben beim Gesamtträger der offenen Ganztagsschule im Rahmen der Jugendhilfe
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Zuordnung der Einnahmen aus der Tätigkeit OGS in den ideellen Bereich oder den steuerbegünstigten "Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltungen". |
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Sport im Ganztag |
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Gesamtträger der OGS und Ertragsteuern
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Gesamtträger der OGS und Umsatzsteuer bis 31.12.2007
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Gesamtträger der OGS und Umsatzsteuer ab 01.01.2008
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Gesamtträgers zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Der Sportverein als Kooperationspartner von Sportangeboten im Rahmen des OGS.
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Der Kooperationspartner als Anbieter von Sportangeboten übernimmt im Offenen Ganztag im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Teil der Jugendarbeit. |
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Sport im Ganztag |
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Einnahmen und Ausgaben des Vereins als Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule im Rahmen der Jugendhilfe
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Zuordnung der Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen der OGS in den ideellen Bereich oder den steuerbegünstigten "Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltungen". |
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Sport im Ganztag |
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Sportverein als Kooperationspartner im Rahmen der OGS und Ertragsteuern
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Vereins als Kooperationspartner im Rahmen der OGS zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Der Sportverein als Kooperationspartner im offenen Ganztag und Umsatzsteuer bis 31.12.2007
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Sportvereins / Kooperationspartners zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Sportverein als Kooperationspartner im Rahmen der OGS und Umsatzsteuer ab 01.01.2008
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Welchem Tätigkeitsbereich werden die Leistungen des Sportvereins zugeordnet und müssen die Entgelte dafür der Umsatzsteuer unterworfen werden? |
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Sport im Ganztag |
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Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der OGS für das Angebot "Mittagstisch" bis 31.12.2007
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Wie wird die Beköstigung von Schülerinnen und Schülern der OGS nach dem Umsatzsteuergesetz behandelt? |
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Sport im Ganztag |
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Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der OGS für das Angebot "Mittagstisch" ab 01.10.2008
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Wie wird die Beköstigung von Schülerinnen und Schülern der OGS nach dem Umsatzsteuergesetz behandelt? |
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Sport im Ganztag |
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Der Gesamtträger verpflichtet im Rahmen der OGS Trainer / Übungsleiter für das Sportangebot
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Wie wird die Zahlung für Trainer / Übungsleiter beim Gesamtträger und beim Empfänger behandelt? |
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Sport im Ganztag |
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Selbstständige Trainer / Übungsleiter im Rahmen der OGS
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Wie wird die Rechnungslegung von Trainer/Übungsleiter vorgenommen? |
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Steuern und Sponsoring |
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Trikot- und Sportkleidung
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Wann ist die Überlassung von Trikot- und Sportkleidung eine Spende im ideellen Bereich oder Werbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Tatsächliche Geschäftsführung nach Satzung
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Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen in der Satzung genau bestimmt sein. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Zeitnahe Mittelverwendung
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Die Einnahmen sollen den Satzungsaufgaben zugute kommen! |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
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Prädikat wertvoll! Steuervergünstigungen für Vereine sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Bedeutung der Gemeinnützigkeit
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Gemeinnützige Vereine sind Körperschaften im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und genießen Steuervergünstigungen. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Die Satzung - Grundlage für die Anerkennung
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Die Satzung ist für alle Vereinsaktivitäten maßgebende Verfassung und erstes Kriterium für die Prüfung der Gemeinnützigkeit. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
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Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach können rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine sowie Stiftungen und Kapitalgesellschaften als gemeinnützig anerkannt werden. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Die Rechtsform des Vereins
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Der rechtsfähige bzw. nicht rechtsfähige Verein wird steuerlich gleich behandelt. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Gemeinnützige Zwecke
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Bei Sportvereinen wird als gemeinnütziger Zweck nur die Förderung des Amateursports anerkannt. Die Förderung des bezahlten Sports ist kein gemeinnütziger Zweck. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Die Förderung der Allgemeinheit
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Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Selbstlosigkeit
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Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gilt nur dann, wenn die Selbstlosigkeit im Sinne von § 55 AO gegeben ist. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Ausschließlichkeit
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Ein Verein verfolgt ausschließlich satzungsgemäße Zwecke. Dieser Grundsatz wird nicht verletzt, wenn mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Unmittelbarkeit
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Der Verein muss seine Ziele unmittelbar, d.h. selbst und in eigenem Namen verfolgen. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Verstöße gegen den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung
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Zeitnahe Mittelverwendung statt Anhäufung von Vermögen! |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Rücklagen des Vereins: Allgemeines
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In bestimmten Fällen lässt der Gesetzgeber die Bildung von Rücklagen zu. Hierbei wird unterschieden zwischen der gebundenen und der freien Rücklage. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Gebundene Rücklagen
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Unabhängig vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ist die Bildung von gebundenen Rücklagen zulässig. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Freie Rücklage
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Freie Rücklagen beschränken sich auf die Vermögensverwaltung und müssen vom Verein nicht aufgelöst werden, solange er besteht. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Wie bekommt man die Steuerbegünstigung?
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Finanzämter überprüfen die Gemeinnützigkeit durch vom Verein auszufüllende Steuererklärungsvordrucke. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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Gemeinnützigkeit kann versagt werden!
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Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Wer diese Gesetze nicht beachtet, dem kann die Gemeinnützigkeit versagt werden. |
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Gemeinnützigkeitsrecht |
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AUFMERKSAMKEITEN nach SKR 49
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Nach dem SKR 49 sollten Aufmerksamkeiten für Mitglieder je Anlass auch buchführungsmäßig gesondert erfasst werden. |
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Körperschaftsteuer |
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Einführung in das Körperschaftsteuerrecht
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Die Körperschaftsteuerpflicht der Vereine |
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Körperschaftsteuer |
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Beginn und Ende der Körperschaftsteuerpflicht
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Der gemeinnützige Verein wird körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Bruttoeinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 35.000,- Euro liegen. |
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Körperschaftsteuer |
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Die steuerliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben in 4 Tätigkeitsbereiche
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Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im gemeinnützigen Verein in die 4 Tätigkeitsbereiche, um steuerfreie und steuerpflichtige Bereiche zu trennen. |
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Körperschaftsteuer |
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Der ideelle Bereich
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Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben in den ideellen Bereich des gemeinnützigen Vereins. |
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Körperschaftsteuer |
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Vermögensverwaltung
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Einnahmen in der Vermögensverwaltung und Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsbereichen |
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Körperschaftsteuer |
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Zweckbetriebe
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Einnahmen, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins erzielt werden, können steuerbegünstigt sein. |
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Körperschaftsteuer |
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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
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Wirtschaftliche Aktivitäten, mit denen der Verein am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und anderen Gewerbebetrieben Konkurrenz macht. |
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Körperschaftsteuer |
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Gewinnermittlung, Besteuerungsgrenzen und Freibetrag
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Die Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenze bestimmt die Gewinnermittlungsart, die Besteuerungsgrenze regelt die Körperschaftsteuerpflicht, der Freibetrag wird vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen. |
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Körperschaftsteuer |
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Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Vereinfachte Darstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt nach den Tätigkeitsbereichen |
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Körperschaftsteuer |
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Gewinnermittlung - Vermögensvergleich
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Übergang zum Vermögensvergleich erfordert Erstellung der Eröffnungsbilanz. |
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Körperschaftsteuer |
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Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
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Einnahmen und Ausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bezeichnet. |
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Körperschaftsteuer |
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Pauschale Gewinnermittlung bei Werbeeinnahmen
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Selten genutzte Möglichkeit der Steuerersparnis bei durch den Verein veranlasste Werbung, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit steht. |
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Körperschaftsteuer |
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Pauschale Gewinnermittlung bei Altmaterialsammlung
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Möglichkeiten der Steuerersparnis bei durch den Verein vorgenommenen Altmaterialsammlung. |
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Körperschaftsteuer |
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
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Wirtschaftsgüter werden je nach Nutzungsdauer mit einem anteiligen Betrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt. |
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Körperschaftsteuer |
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Im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstandene Verluste
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Wann dürfen Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Überschüssen/Gewinnen aus dem ideellen satzungsgemäßen Bereich verrechnet werden und wann könnte dies zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen? |
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Körperschaftsteuer |
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Sportliche Veranstaltungen nach § 67 a AO mit AEAO
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Der Anwendungserlass regelt, was unter den Begriff sportliche Veranstaltungen fällt und wie diese Dinge steuerrechtlich zu beurteilen sind. |
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Körperschaftsteuer |
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Sonderregelungen
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Wahlmöglichkeiten des gemeinnützigen Vereins bei der Besteuerung der sportlichen Veranstaltungen. |
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Körperschaftsteuer |
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Was versteht der Gesetzgeber unter
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Erläuterung, was als sportliche Veranstaltungen im Sinne des Steuergesetzes angesehen wird. |
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Körperschaftsteuer |
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Einnahmen und Ausgaben aus sportlichen Veranstaltungen
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Welche Einnahmen und Ausgaben stehen mit der sportlichen Veranstaltung in Verbindung? |
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Körperschaftsteuer |
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Bezahlte Sportler gem. § 67 a AO
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Wer ist bezahlter Sportler im Sinne des Gemeinnützigkeitsrecht? |
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Körperschaftsteuer |
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Sportveranstaltung als Zweckbetrieb
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Sportliche Veranstaltungen werden dem gemeinnützigen Bereich des Sportvereins zugerechnet und werden steuerlich begünstigt. |
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Körperschaftsteuer |
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Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (Option)
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Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit durch Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze. |
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Körperschaftsteuer |
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Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
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Wie und von welchem Betrag ist Körperschaftsteuer zu zahlen? |
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Lohnsteuer |
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Einführung in das Lohnsteuerabzugsverfahren
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Die Aufgaben des Vereins als Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren |
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Lohnsteuer |
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Wer ist Arbeitnehmer/Arbeitgeber?
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Arbeitnehmer sind nach § 1 Abs. 1 LStDV Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. |
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Lohnsteuer |
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Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
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Arbeitnehmer erhalten nur noch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. |
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Lohnsteuer |
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Das Lohnkonto
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Für Arbeitnehmer im Verein, die für ihren Zeitaufwand Vergütungen erhalten, sind Lohnkonten zu führen. |
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Lohnsteuer |
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Steuerpflichtiger Arbeitslohn
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Zum Arbeitslohn gehören neben den Vergütungen in Geld auch geldwerte Vorteile, wie z.B. die Hausmeisterwohnung im Vereinsheim. |
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Lohnsteuer |
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Möglichkeit des Vereins zur Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. |
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Lohnsteuer |
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Abführen der Steuerabzugsbeträge
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Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier? |
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Lohnsteuer |
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Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
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Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben. |
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Lohnsteuer |
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Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte in Höhe von 2 Prozent
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Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 2 % einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erheben. |
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Lohnsteuer |
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Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte in Höhe von 20 Prozent
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Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte, auch bei mehreren Mini-Jobs, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 % erheben. |
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Lohnsteuer |
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Steuerfreier Auslagenersatz - z. B. Reisekosten
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Der Verein sollte die Möglichkeiten des steuerfreien Auslagenersatzes ausnutzen. |
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Lohnsteuer |
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Sonderfälle: Übungsleiter, Betreuer
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Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100,- Euro im Jahr steuerfrei. |
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Lohnsteuer |
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Steuerfreie Einnahmen als Übungsleiter oder Betreuer
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Steuerfrei gezahlte Beträge unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
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Lohnsteuer |
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Sonderfall: Amateursportler
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Entscheidend ist hier die Beurteilung des Vereins, ob für ihre Sportler eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt. |
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Lohnsteuer |
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Sonderfall: Amateurfußballspieler
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Amateurfußballspieler, die für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten sind Arbeitnehmer des Vereins. Das Entgelt ist der Lohnsteuer zu unterwerfen. |
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Lohnsteuer |
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Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler
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Vereine engagieren für ihre Veranstaltungen oft Künstler oder Sportler aus dem nahen Ausland. Auch dafür sind Steuern abzuführen. |
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Lohnsteuer |
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Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer
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Die Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer ist im Rahmen aller Pauschalierungen der Lohnsteuer keine unzulässige Handlung. |
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Lohnsteuer |
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Pauschalierung des Arbeitsentgeltes aus einer kurzfristigen Beschäftigung
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Vereine können unter Verzicht der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25% erheben, wenn die Voraussetzungen zutreffen. |
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Lohnsteuer |
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Aufzeichnungspflichten des Vereins als Arbeitgeber
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Werden Personen im Verein im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, sind lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu erfüllen. |
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Lohnsteuer |
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Die Lohnsteuerkarte
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Mehrere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse ziehen nicht immer mehrere Lohnsteuerkarten nach sich. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Grundsteuer
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Unter bestimmten Voraussetzungen sind inländische Vereine von der Grundsteuer befreit. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, wenn der Verein Vermögen erwirbt. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Grunderwerbsteuer
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Keine Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine |
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Weitere Steuern im Verein |
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Kraftfahrzeugsteuer
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Umfang der Steuerpflicht / Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen |
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Weitere Steuern im Verein |
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Kapitalertragsteuer
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Vereine können durch Vorlage einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung Kapitalertragsteuer vermeiden. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Vergnügungssteuer
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Die Vergnügungssteuer ist eine Steuer, die von den Gemeinden auf der Grundlage von Landesgesetzen erhoben werden kann. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Rennwett- und Lotteriesteuer
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Veranstaltet der Verein eine öffentliche Lotterie bzw. eine öffentliche Ausspielung (Tombola), so kann Lotteriesteuer anfallen. |
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Weitere Steuern im Verein |
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Bauabzugsteuer
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Ein Verein wird im unternehmerischen Bereich tätig und beauftragt Handwerker für Bauleistungen. |
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2008 |
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Wann muss die Anlage EÜR zusätzlich zur Steuererklärung erstellt werden?
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Der amtliche Vordruck "Anlage EÜR" muss erstmalig mit der Steuererklärung für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, eingereicht werden. Wie bisher ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung des laufenden Wirtschaftsjahres zu erstellen. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoring zur Förderung des Sports
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Sponsoring umfasst Mäzenatentum, Sponsoring als Leistung und Gegenleistung oder die freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung für den steuerbegünstigten Zweck. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoringerlass des BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsoring vom 18.02.1998
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Schreiben des BMF IV B 2 - S 2144 - 40/98, IV B 7 - S 0183 - 62/98, v. 18.2.1998 |
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Steuern und Sponsoring |
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Die steuerliche Behandlung beim Sponsor
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Beim Unternehmer (Sponsor) kann die Unterstützung in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen Betriebsausgabe, Spende oder Kosten der privaten Lebensführung sein. |
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Steuern und Sponsoring |
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Die steuerliche Behandlung beim gemeinnützigen Verein
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Die Einnahmen aus Sponsoring gehören je nach Gegenleistung des Vereins in die Tätigkeitsbereiche des Vereins. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoring im ideellen Bereich
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Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke freiwillig ohne Gegenleistung. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoring in der Vermögensverwaltung
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Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke, wirkt nicht aktiv an der Werbung für den Sponsor mit,duldet aber die Nutzung des Vereinsnamens, Vereinsemblems oder Logos. Außerdem gehört die Vergabe von Rechten dazu. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoring im Zweckbetrieb
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Der gemeinnützige Verein erhält die Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke, also für den ideellen Bereich. Zweckbetriebe werden steuerlich wie der ideelle Bereich behandelt. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sponsoring im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
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Der gemeinnützige Verein erhält Zuwendungen zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke und erbringt dafür Gegenleistungen. |
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Steuern und Sponsoring |
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Sonderfall Werbebus / Vereinsbus
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Die Behandlung eines kostenfrei überlassenen Kfz zur Nutzung durch den Sportverein. |
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Steuern und Sponsoring |
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Unterstützung bei Anschaffung eines Kunstrasenplatzes
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Nach dem Sponsoringkonzept wird ein Teil der Investitionssumme durch Parzellenbelegung vermarktet. Welche Tätigkeitsbereiche sind angesprochen? |
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Steuern und Sponsoring |
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Unterstützung durch Sparkasse oder Bank
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Die Zahlung eines Geldinstitutes kann beim Empfänger, dem gemeinnützigen Sportverein, eine Zuwendung (Spende) oder Einnahme in der Vermögensverwaltung oder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sein. |
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Steuern und Sponsoring |
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Link auf der Vereins-Homepage zum Sponsor
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Unterschiedliche Gestaltung der Vereins-Homepage mit Hinweisen auf Sponsoren -Logo und / oder Verlinkung auf die Seite des Sponsors. |
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Steuern und Sponsoring |
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Anzeigengeschäft und Werberechte für Sponsor
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Werberechte durch Partnerschaftsvertrag an Sponsor übertragen führte zu Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. |
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Steuern und Sponsoring |
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Verpachtung von Rechten
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Sponsoringeinnahmen aus dem steuerpflichtigen wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieb auslagern - Verpachtung von Rechten in der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Einführung in das Zuwendungsrecht
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Empfänger von Zuwendungen, die steuerlich abziehbar sind, müssen als gemeinnützig anerkannt sein. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Zuwendungen
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Gemeinnützige Vereine sind zur Finanzierung ihrer Satzungszwecke auf die finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder und Spender angewiesen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Die verschiedenen Formen der Zuwendungen
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Mit Änderung des Zuwendungsrechts ist vieles einfacher geworden, aber Vorsicht beim Ausstellen der Zuwendungsbestätigungen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke
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Die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke sind katalogmäßig abschließend im § 52 Abs. 2 AO aufgelistet. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Der Verein als Empfänger
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Das Durchlaufspendeverfahren ist abgeschafft, daneben sind Zuwendungen über eine inländische Dienststelle aber weiterhin zulässig. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Höhe des Zuwendungsabzuges
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Der Zuwendende kann die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe abziehen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Mitgliedsbeiträge als Spenden
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Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerbegünstigt und nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Die Bestätigung einer Zuwendung
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Mit der Zuwendungsbestätigung ist gegenüber dem Finanzamt der Nachweis über die Höhe und die Verwendung der Zuwendung zu erbringen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Vereinfachungsregelungen
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Für bestimmte Spenden ist anstelle der herkömmlichen Zuwendungsbestätigung ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Verzicht auf Aufwand oder Vergütung
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Unentgeltliche Arbeitsleistung für den Verein oder die unentgeltliche Überlassung von Räumen an den Verein sind keine Zuwendungen. Was ist möglich? |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Zuwendungen im Leistungsbereich
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Werden Leistungen für den Verein erbracht oder Nutzungen von Privat- oder Betriebsvermögen dem Verein angeboten, ist ein Spendenabzug nicht erlaubt. Wie ist zu verfahren? |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Formular: Geldzuwendung
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Das Muster einer Zuwendungsbescheinigung für Geldspenden wurde zum 01.01.2008 geändert |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Sachzuwendung
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Sachzuwendungen sind Zuwendungen in Form einer Sache. Hierzu gehören Wirtschaftsgüter aller Art. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Formular: Sachzuwendung
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Bei Sachzuwendungen und beim Verzicht auf die Erstattung von Aufwand/Vergütung müssen sich aus den Aufzeichnungen auch die Grundlagen für den vom Empfänger bestätigten Wert der Zuwendung ergeben. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Umsatzsteuer bei Sach- und Aufwandsspenden
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Spenden aus einem Betriebsvermögen werden wie umsatzsteuerpflichtige Privatentnahmen behandelt. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Aufzeichnungspflichten
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Ein steuerbegünstigter Verein hat die Vereinnahmung der Zuwendungen und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. |
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Zuwendungsrecht (Spenden) |
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Haftung und Vertrauensschutz
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Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausstellt, haftet und gefährdet seine Gemeinnützigkeit. |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Auftrag zur internen Kassenprüfung
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Muster eines Prüfauftrages |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Der/Die Kassenprüfer/in
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Auswahl der Personen |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Die Kassenprüfung
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Einleitung |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Die wichtigsten Aufgabenbereiche
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Prüfumfang muss bestimmt werden. |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Gesetzliche Bestimmungen?
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Satzung/Geschäftsordnung sollte das Prüfwesen bestimmen! |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Haftung der Kassenprüfer?
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Wer haftet? |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfablauf
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Checkliste als Empfehlung für Kassenprüfer |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfablauf
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Checkliste für Kassenprüfer |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfung im Kleinverein
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Prüfablauf in Vereinen mit leicht überschaubaren Verhältnissen |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfungsabschluss
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Der Prüfbericht |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfungsabschluss
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Der Prüfbericht |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfunterlagen
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Es sind nicht nur Einnahmen- und Ausgaben zu prüfen. |
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Prüfumfang bei großen Vereinen
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Vereinsgröße bestimmt den Prüfumfang
- Große Vereine -
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Kassenprüfung im Sportverein |
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Vereine im Bereich der Begünstigungsgrenzen
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Vereine mit Geschäftsvorfällen die ober- oder unterhalb der Begünstigungsgrenze liegen. |
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