Aktuelle Themen Dezember 2018
1. Abrechnungen mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ab 01.01.2019
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen wird ab dem 01.01.2019 die Abrechnung von Rehabilitationssport nach §64 SGB IX nicht mehr über externe Dienstleister abrechnen.
Davon sind nachfolgende Abrechnungsmöglichkeiten betroffen:
- Internet-Datentransfer über Drittanbieter (bspw. DMRZ)
- Abrechnung direkt über die Rechenzentren (z.B. Optadata)
- Mit Datenverwaltungsprogramm über Drittanbieter (z.B. Optadata)
- Über Zentral-Server & Rechenzentrum (z.B. SysTeam oder RZH)
Abrechnungen, die bis einschließlich 31.12.2018 bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eingehen, werden noch bearbeitet. Alle Abrechnungen, die nach dem 31.12.2018 eingehen, werden an die jeweiligen REHASPORT-Anbieter wieder zurückgeschickt.
Mit den nachfolgend genannten Möglichkeiten können die zertifizierten REHASPORT-Angebote weiterhin durch die Vereine abgerechnet werden:
- Papierabrechnung (es entstehen dabei keine Abzüge oder extra Gebühren)
- Mit eigenem Programm (z.B. Windaten)
Wir möchten Sie bitten, Ihre Abrechnungsverfahren zu prüfen und bei Bedarf umzustellen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung sowie an die Kollegen und Kolleginnen des Landessportbunds NRW wenden.