Sportstätten
Sportplätze, Sporthallen und andere Sportanlagen (kurz Sportstätten) sind die Grundlage der Sport- und Vereinsentwicklung in NRW.
Der Bau und der Erhalt von Sportanlagen, ihre Modernisierung und Instandhaltung können sehr kostspielig sein. Hier können Finanzierungs- und Förderprogramme helfen. Außerdem kann Ihnen ein Öko-Check helfen, Energie-Kosten zu sparen, die Sie wiederum für andere Vereinsprojekte nutzen können.
Energiekosten sparen im Sportverein
Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.
Wer kann teilnehmen?
Alle Sportvereine in NRW, die die Fördervoraussetzungen des Landessportbundes NRW erfüllen, können mit einer Sportanlage an der Aktion teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Sportanlage im Eigenbesitz des Vereins befindet oder der Verein einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag hat.
2:1 für Ihren Verein
Verdoppeln Sie jetzt Ihren Einsatz! Dank unserer verbesserten Förderbedingungen können Sie jetzt doppelt profitieren. Für die Durchführung des Öko-Checks in Ihrer Sportstätte zahlen Sie i.d.R. 500,- €. Wenn Sie die von uns empfohlenen Maßnahmen umsetzen, bezuschussen wir diese jetzt mit bis zu 1.000,- €.
Öko-Check beantragen
Sie wollen einen Öko-Check in Auftrag geben? Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es einfach per Knopfdruck an uns zurück. (Ggf. müssen Sie das Formular zunächst abspeichern, damit die Formularfunktion funktioniert).
Profitieren Sie jetzt von einer professionellen Energieberatung!
Weitere Informationen zum Öko-Check des Landessportbundes NRW finden Sie auch in unserem Flyer:
Flyer Öko-Check
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank.
Weitere Informationen und Finanzierungsvoraussetzungen finden Sie hier:
Förderung der Sportstättenlandschaft
Seit dem 1. Juli 2016 besteht für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Dies wurde durch eine Änderung der Förderbedingungen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ möglich, für die sich der DOSB seit Jahren beim Bundesumweltministerium eingesetzt hat.
Weitere Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie hier:
Die Europäische Kommission hat einen einführenden „Leitfaden für EU-Förderung“ veröffentlicht.
Das 36-seitige Dokument enthält grundsätzliche Erläuterungen zu den Bewerbungsverfahren der aktuellen Förderprogramme in der Periode 2014-2020.
Sport im Park
Das Projekt "Sport im Park" bietet unverbindliche und kostenfreie Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder an anderen öffentlichen Orten. Mitmachen können alle, die Lust dazu haben. Eine Anmeldung oder Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Am 25. September 2023 hat die EU-Kommission die seit einigen Jahren angekündigten und diskutierten Einschränkungsmaßnahmen gegen die Abgabe von Mikroplastik in die Umwelt verabschiedet. Die Maßnahmen umfassen sowohl den Verkauf von Mikroplastik selbst als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei der Produktnutzung freisetzen. Davon sind neben Kosmetika, Waschmittel oder Pflanzenschutzmittel auch Sportanlagen betroffen. Denn Kunststoffgranulate werden häufig als Füllstoff auf Kunststoffrasenplätzen und als Zuschlagsstoff auf Tennis- oder Reitplätzen verwendet. Alleine 16.000 Tonnen an Mikroplastik gelangen laut der Europäischen Chemieagentur (ECHA) EU-weit jährlich durch die mit Kunststoffgranulat verfüllten Sportplätze in die Umwelt (Quelle: https://echa.europa.eu/de/-/scientific-committees-eu-wide-restriction-best-way-to-reduce-microplastic-pollution).
Das Verkaufsverbot von Kunststoffgranulat tritt mit einer 8-jährigen Übergangszeit am 16. Oktober 2031 in Kraft.
Wichtiger Hinweis: Nicht verboten wird die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendetem oder sich zum Zeitpunkt des Verbots im Besitz der Sportstättenbetreiber befindlichen Kunststoffgranulat.
Bereits 2019 hat das Land NRW beschlossen, auf die Entwicklungen zu reagieren und Sportanlagen, zu deren Belag Mikroplastik zugeführt werden soll, von der Förderung über Landesmittel (bspw. über das Programm Moderne Sportstätte 2022) auszuschließen (Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7596.pdf).
Weitere Informationen, FAQs und Handlungsempfehlungen (u.a. zu alternativen Füllstoffen) finden Sie auf den Seiten des DOSB und des DFB.
Weitere Tipps und Informationen
- Nutzen Sie Sporträume der Kommune oder anderer Vereine? Wir haben Tipps zur Nutzung und Vertragsgestaltung.
- Betreiben oder planen Sie vereinseigene Sportstätten? Wir haben nützliche Infos für Planung, Finanzierung und Betrieb.
- Praxisbeispiele zeigen, wie eine nachhaltige Sportstättenentwicklung konkret aussehen kann.
Diese und zahlreiche weitere Informationen zum Thema Sporträume und Umwelt finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner
Benjamin Höfer
Tel. 0203 7381-837
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