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Musterverträge

Geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung

Autor: Dietmar Fischer

Der folgende Mustervertrag ist ein unverbindlicher Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. für eine geringfügig entlohnte (≤ 520 € im Monat) oder kurzfristige (≤ 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) Beschäftigung. Die vertragliche Ausgestaltung von Mitarbeitsverhältnissen muss den individuellen Umständen angepasst sein. Musterverträge können insoweit nur als Anhaltspunkt dienen. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Mustervertrag Minijob + Ehrenamtsfreibetrag

Autor: Dietmar Fischer
Der folgende Mustervertrag ist ein unverbindlicher Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung unter Einbeziehung des Ehrenamtsfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 a EStG). Die vertragliche Ausgestaltung von Mitarbeitsverhältnissen muss den individuellen Umständen angepasst sein. Musterverträge können insoweit nur als Anhaltspunkt dienen. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Mustervertrag Minijob + Übungsleiterfreibetrag

Autor: Dietmar Fischer 
Der folgende Mustervertrag ist ein unverbindlicher Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung unter Einbeziehung des Übungsleiterfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 EStG). Die vertragliche Ausgestaltung von Mitarbeitsverhältnissen muss den individuellen Umständen angepasst sein. Musterverträge können insoweit nur als Anhaltspunkt dienen. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Freier-Mitarbeiter-Vertrag als Sport-Übungsleiter*in

Autor: Dietmar Fischer 
Der Vorteil einer selbstständigen Übungsleitertätigkeit liegt darin, dass der Verein von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen befreit ist. Im Vergleich zu angestellten Mitarbeitern/innen entfallen die sonst bestehenden Beitrags- und Meldepflichten. Der Vertrag ist ausschließlich für die nebenberufliche Tätigkeit konzipiert und erfasst Gesamthonorare bis zu 770 EURO/Monat. Die Vertragsbedingungen sind mit der Deutschen Rentenversicherung und mit den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger abgestimmt.

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Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Übungsleitervergütung. 

Sportvereine benötigen neben dem freiwilligen Engagement auch Arbeitskräfte, die eine Bezahlung erhalten. Informieren Sie sich mithilfe unserer Broschüre.