Die Coronaschutzverordnung NRW
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor.
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.
- Corona-Schutzverordnung - gültig seit 23. Dezember 2022
- Corona-Schutzverordnung mit markierten Änderungen - gültig seit 23. Dezember 2022
- Anlage 1 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2 zur Schutzverordnung: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
- Corona-Schutzverordnung - gültig ab 1. Februar 2023
- weitere aktuell gültige Verordnungen
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