Weitere Leitplanken, Konzepte und Ratgeber für die Zeit nach dem Lockdown!
Bereiten Sie sich vor für die Zeit danach.
Empfehlungen zur Wiederaufnahme von Angeboten und Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit im Sport
Außersportliche Angebote, Vereinsfahrten und Ferienfreizeiten im Kinder- und Jugendsport leben von den Beziehungen zwischen den Teilnehmenden, Gruppenmitgliedern und Jugendleiter*innen bzw. Mitarbeiter*innen, sie leben von Kommunikation und Interaktion, von dem gemeinsamen Spielen, Handeln, Toben, vom Erfahren von persönlicher (und körperlicher) Nähe, aber auch von Unbeschwertheit und Sorgenfreiheit.
Kinder- und Jugendarbeit lebt davon, dass sich junge Menschen wegen gemeinsamer Interessen treffen, gemeinsam ihren Hobbies nachgehen, unabhängig davon, welche Schulklasse sie besuchen, aus welchem Ortsteil sie kommen oder wie wohlhabend die Familie ist.
Angebote auch mit Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot und strengeren Hygieneregeln umzusetzen, wird eine Herausforderung für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Viele Vereine werden dennoch bereit und gewillt sein, wieder Angebote durchzuführen. Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.
Hier finden Sie die Broschüre: Bitte klicken!
Hinweise für die Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutz-Konzeptes
Die ab dem 15. Juni 2020 geltende Coronaschutzverordnung sieht der Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nur noch für die Profiligen vor.
Um mehr als 300 Zuschauer zulassen zu können, müssen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte der unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Bei mehr als 500 Zuschauern müssen diese auch Regelungen zur An- und Abreise umfassen.
Bei mehr als 1.000 Zuschauern müssen die Konzepte von den örtlichen Behörden genehmigt werden und diese müssen zudem die Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW einholen.
Ab dem 4. Tag nach der Feststellung des Inzidenz-Wertes von 50 sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der DOSB die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben hat. Sobald dies fertiggestellt ist, werden wir an dieser Stelle darauf verweisen.
BUNDESWEITES DOSB-HYGIENEKONZEPT
BUNDESWEITES DOSB-HYGIENEKONZEPT
DOSB entwickelt vom TÜV Rheinland geprüftes Hygienekonzept für den nationalen Wettkampf- und Spielbetrieb.
Das komplette DOSB-Hygiene-Rahmenkonzept finden Sie hier!
Konzepte der Verbände - Sportartspezifische Übergangsregeln
Die Empfehlungen der Spitzensportverbände für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes für die einzelnen Sportarten:
⇒ Hier gelangen Sie zur Übersichtsseite des DOSB
Empfehlungen der Fachverbände NRW:
⇒ Schwimmverband NRW
Landesleistungsstützpunkt im besonderen Landesinteresse:
⇒ Übersicht
Die Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebes
Auf dem Rückweg in ein vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein 10-Punkte Programm zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes erarbeitet.
⇒ Die 10 DOSB Leitplanken zum Download
Handreichung zum Download für Fitnessstudios in Vereinen
Seit dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung von vereinseigenen Fitnessstudios unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW (unter VII. Fitnessstudios)
- Empfehlungen des Deutschen Turnerbundes (unter Abschnitt III)
- Branchenspezifische Handlungshilfen der VBG (Empfehlungen für Fitness- und Sportstudios)
Konzepte und Ratgeber für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Über den Wegweiser für Vereine und den Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen hinaus empfehlen wir folgende Hilfestellungen bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs, die (Sport-)Organisationen und Vereine erstellt haben.
⇒ Branchenspezifische Handlungshilfen der VBG (Handlungshilfen für den Sport)
⇒ Schwimmverband NRW
⇒ KSB Wesel (Video vom 12. Mai 2020)
⇒ TV Jahn Rheine
⇒ Handreichung zur Organisation und Durchführung leichtathletischer Stadtion-Wettbewerbe
Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Landessportbund NRW keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der verlinkten Inhalte.
Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 17.10.2020).
Wiederbeginn des REHASPORTS
Informationen, Empfehlungen und Formulare für Vereine, die mit Ihren Angeboten im Rehabilitationssport wieder beginnen möchten:
⇒ Befristete Vergütungssatzerhöhung des vdek (30.06.2020)
⇒ UPDATE Vereinsinformationen (Stand 28.05.2020)
⇒ Vereinsinformationen
⇒ Empfehlungen
⇒ Einwilligungserklärung