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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Catering
Beschreibungen des Begriffes:

Unter Catering versteht man die Lieferung/Versorgung mit Speisen und Getränken.

Unter Catering versteht man die Lieferung/Versorgung mit Speisen und Getränken (von engl. to cater = für Speisen und Getränke sorgen).

Cateringrechte sind Vermarktungsrechte, die Sportvereine an Sponsoren (Caterer = Lieferanten von Speisen und Getränken) vergeben können.

Der Caterer (Lieferanten von Speisen und Getränken) kann als Sponsor auch weitere Serviceleistungen übernehmen, wie die Lieferung von Theken, Ausschankanlagen, Tischen, Stühlen, Bänken, Lampen, Vorhängen, Gläsern, Geschirr, Besteck, Spülanlagen, Kühlwagen, Kühlschränke, Zelte und weiteren Kücheneinrichtungen.

Beachten Sie, dass Sie nur Cateringrechte vergeben, die Sie auch tatsächlich besitzen! In vielen Sportstadien/-hallen sind die Cateringrechte von den Halleneigentümern langfristig an Caterer vergeben. Diese haben für die Vertragslaufzeit die exklusiven Cateringrechte und dulden keine Wettbewerber. 

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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