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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Förderprädikate
Beschreibungen des Begriffes:

Sportvereine können Sponsoren das Recht zur Nutzung von Förderprädikaten vergeben.

Sportvereine können Sponsoren das Recht zur Nutzung von Förderprädikaten vergeben.
    
Förderprädikate sind z.B.:  

  • Hauptsponsor
  • Premiumsponsor
  • Patronatssponsor
  • Co-Sponsor
  • Titelsponsor
  • Charity Partner
  • Kooperationspartner
  • Präsentationssponsor
  • Ausrüster/Lieferant
  • Ausstatter
  • Förderer
  • Medienpartner

Die Vergabe eines Förderprädikates schließt in der Regel das Recht ein, das Prädikat in der Unternehmenskommunikation des Sponsors (z.B. Anzeigenwerbung) verwenden zu dürfen.

In Sponsoringverträgen heißt es dann üblicherweise: „Der Sponsor erhält das Recht, sich als Hauptsponsor des Vereins xy bezeichnen zu dürfen. Diese Bezeichnung kann der Sponsor in seiner Unternehmenskommunikation verwenden“ oder „Der Sponsor ist berichtigt, das Prädikat Offizieller Hautsponsor im Rahmen der Unternehmenskommunikation zu verwenden.“      

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