Beim Gewinnspielsponsoring beteiligt sich der Sponsor an einem vom Sportverein initiierten Gewinnspiel. Die Preise hierfür werden vom Sponsor gestellt.
Mögliche Gegenleistungen des Sportvereins sind:
- Nennung des gesponserten Gewinnspiels, des Sponsors und dessen Preise durch den Hallen-/Stadionsprecher bei den Heimspielen des Vereins (mit gleichzeitiger Einblendung des Sponsorenlogos oder eines Produktlogos auf der Anzeigentafel)
- Redaktionelle Einbindung des Gewinnspiels auf der Vereins-Homepage, in Social Media-Kanälen des Vereins und/oder der Stadion-/Vereinszeitung
- Übergabe der Gewinnspielpreise durch einen Sponsorenvertreter im Rahmen eines Vereinsveranstaltung
- Erwähnung des Gewinnspielsponsors/-sponsorings in einer Pressemitteilung des Vereins
- Einbindung des Sponsors auf Gewinnspielkarten