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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Steuerliche Behandlung
Beschreibungen des Begriffes:

Die steuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen ist für den Ungeübten ein durchaus komplexer Sachverhalt.

Die steuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen ist für den Ungeübten ein durchaus komplexer Sachverhalt. Daher sollte ein Sportverein im Zusammenhang mit der steuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen im Zweifelsfall das Know-how eines Steuerberaters hinzuziehen. Vor allem bei Sponsoringverträgen mit hohen Vertragssummen sollte vor Abschluss unbedingt eine steuerrechtliche Prüfung erfolgen. So kann vermieden werden, dass erhebliche Steuerlasten entstehen, mit denen man möglicherweise nicht rechnet.

Immer dann, wenn der Sportverein über die bloße Duldung oder die ausdrückliche Gestattung der Nutzung seines Namens hinaus, dem Sponsor kommunikative Rechte bei seinem Verein einräumt, führt dies zu einem steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird unter anderem angenommen bei:

  • Trikotwerbung, da hier der Sportler/Verein selber zum Werbeträger wird
  • Werbeanzeigen in der Vereinszeitschrift, die von einem Unternehmen gesponsert wurden
  • Ausstellungsflächen, die ein Sponsor im Rahmen einer Vereinsveranstaltung von dem Sportverein zur Präsentation seines Unternehmens bzw. seiner Produkte zur Verfügung gestellt bekommt

Erzielt ein Sportverein in einem Jahr Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb von mehr als € 35.000,-- (hierbei sind nicht nur die Einnahmen aus Sponsoring, sondern alle anderen steuerpflichtigen Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen) besteht Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht. Liegen die Gesamteinnahmen unter der Besteuerungsgrenze von € 35.000,-- ist der Gewinn körperschaft- und gewerbesteuerfrei.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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