Jahressteuergesetz - Gemeinnützige Sportvereine werden entlastet
Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrages: Es ist offenbar übersehen worden, die Beträge in den Vorschriften über die Haftungsbeschränkungen in den §§ 31a und 31b des Bürgerlichen Gesetzbuches anzupassen.
Autor: Elmar Lumer
Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick
Autor: Elmar Lumer
Auf den „letzten Drücker“ sind zum Ende des Jahres 2020 noch einige Erleichterungen für gemeinnützige Vereine beschlossen worden.
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