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Fusionen/ Abspaltung/ Ausgliederung

Verschmelzungsbericht

Gemeinsamer Bericht zur Verschmelzung des

Verein (A) e.V.

und des

Verein (B) e.V.

am .........................

 

1. 
Entsprechend Umwandlungsgesetz § 8 Absatz 1 wird ein gemeinsamer Verschmelzungsbericht erstellt.

2.      
Kurze Erläuterung, warum es zur Verschmelzung kommt: 
Das können sportliche, organisatorische oder auch finanzielle Gründe sein.

3. 
Nach der Verschmelzung und der erforderlichen Satzungsänderung lautet der neue Name:


Verein (AB) e.V.

4.      
Das Verschmelzungsdatum ist der ................................ Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Geschäfte des übertragenden Vereins als für Rechnung des übernehmenden Vereins geführt. 

5.     
Nutzen und Lasten des Vermögens des übertragenden Vereins gehen von dem Verschmelzungsstichtag an auf den übernehmenden Verein über.

6.     
Der übernehmende Verein (Verein (A) e.V.) tritt die Gesamtrechtsnachfolge des übertragenden Vereins an.

7.      
Die Mitglieder der Vereine sind keine Anteilsinhaber, da sie keine Anteile der jeweiligen Organisation besitzen sondern lediglich Mitgliedschaftsrechte. Daher können auch keine Anteile umgetauscht werden und es gibt auch keine Barabfindungen (§ 8 Absatz 1 UmwG).

8.      
Beide Organisationen sind rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Sport entsprechend § 52 der Abgabenordnung fördern.

9.     
Beide Organisationen sind Dachverbände für die Sportvereine. Mitglied in den Organisationen können nur eingetragene, gemeinnützige Sportvereine werden.

Verein (A) e.V.                                  

......... Mitgliedsvereine           = ca. .................. Mitglieder

 

Verein (B) e.V.

......... Mitgliedsvereine           = ca. ................... Mitglieder

 

(Pkt. 9 trifft nur für Verbände und Sport-Arbeitsgemeinschaften zu)

10.  
Beide Organisationen sind nicht wirtschaftlich tätig.

11.  
Einnahmen werden ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Fördermittel, Zuschüsse der Klassenlotterie Berlin für gemeinnützige Zwecke sowie durch Spenden erzielt.

12.  
Beide Organisationen sind zum Zeitpunkt der Verschmelzung schuldenfrei.

13. 
Der übernehmende Verein gewährt den Mitgliedern des übertragenden Vereins als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens Mitgliedschaftsrechte im übernehmenden Verein.

14.  
Besondere Vorteile oder Rechte werden niemandem gewährt.

15.  
Die Vorstände der Organisationen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

16.  
Beide Organisationen sind freier Träger für Fördermaßnahmen des Arbeitsamtes. Durch die Verschmelzung werden die Arbeitnehmer des übertragenden Vereins (Verein (B)) übernommen.

17.  
Das Gründungsdatum des Vereins (AB) e.V. ist der ...........................  (möglichst das ältere von beiden nehmen)

18.  
Die Geschäftsadresse lautet:
Verein (AB) e.V.

..............................

..............................
 

 

Berlin, ................................

 

Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder beider Organisationen!

 

Quelle: Landessportbund Berlin e.V.

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