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250 Mio. Euro für kommunale Schwimmbäder: Neuer Förderaufruf des Bundes gestartet

| Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Interessenbekundungen können bis zum 19. Juni 2026 digital über das Förderportal des Bundes eingereicht werden.

Der Bund hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht. Der eigenständige Projektaufruf „Schwimmbäder“ stellt insgesamt 250 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bereit.

Nach dem ersten allgemeinen SKS‑Aufruf (Oktober 2025 – Januar 2026) richtet sich der neue Aufruf nun ausschließlich an Schwimmbäder und berücksichtigt deren besondere Bedeutung für Sport, Gesundheit und kommunale Infrastruktur. 

Frist

Interessenbekundungen können bis zum 19. Juni 2026 digital über das Förderportal des Bundes eingereicht werden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen – auch dann, wenn sich das Schwimmbad im Eigentum Dritter befindet (z. B. eines Sportvereins).

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden:

  • umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder,
  • inklusive der notwendigen Begleitinfrastruktur.

Ersatzneubauten sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen förderfähig.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen – auch dann, wenn sich das Schwimmbad im Eigentum Dritter befindet (z. B. eines Sportvereins).

Weitere Hinweise

Eine FAQ-Liste beantwortet u. a. die Frage, ob Anträge aus dem ersten SKS‑Aufruf in den neuen Projektaufruf „Schwimmbäder“ übertragen werden können.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ 


Infoveranstaltung am 6. Mai 2026

Alle wichtigen Informationen zum Aufruf – darunter die Förderrichtlinie, eine Telefon‑Hotline sowie Hinweise zur digitalen Informationsveranstaltung am 6. Mai 2026 (10–12 Uhr) – sind auf den SKS‑Programmseiten des Bundes gebündelt bereitgestellt.


Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

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