Vereinsrecht
Verein
Was ist ein Verein? Welche Formen des Vereins gibt es? Wo finde ich Regelungen zum Verein?
WeiterlesenIdealverein
Der Idealverein ist die verbreitetste Form des Vereins. Er ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister.
WeiterlesenWirtschaftlicher Verein
Ist der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein. Ein wirtschaftlicher Verein kann nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, sondern erlangt seine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.
WeiterlesenVerein ohne Rechtspersönlichkeit
Der nicht eingetragene Verein, der im BGB als nicht rechtsfähig bezeichnet wird, ist im Gegensatz zum eingetragenen Verein nicht im Vereinsregister eingetragen. In vielerlei Hinsicht wird er wie der eingetragene Verein behandelt, es gibt aber auch gravierende Unterschiede.
WeiterlesenVereinsverfassung
Die Vereinsverfassung sind alle wesentlichen, dass Vereinsleben bestimmende Grundentscheidungen. Hierzu zählen die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Vereinsrechts, die Satzung des Vereins sowie ergänzend das dispositive Vereinsrecht.
WeiterlesenOrdnungen
Neben der Satzung kann der Verein das vereinsinterne Zusammenleben in Ordnungen regeln. Bei Ordnungen handelt es sich meist um Regelungen unterhalb der Satzung. Sie haben den Zweck, die Satzung nicht zu umfangreich werden zu lassen. Zudem lassen sie sich in der Regel schneller und einfacher ändern.
WeiterlesenOrdnungen innerhalb des Vereins
Neben der Satzung kann das Vereinsleben in Ordnungen geregelt werden. Hierdurch lassen sich Änderungen schneller umsetzen. Grundlegende Regelungen dürfen dann aber nicht in Ordnungen ausgelagert werden, sondern müssen in der Satzung festgeschrieben sein.
WeiterlesenGesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des Vereins finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nicht einfach zu verstehen ist das Zusammenspiel von zwingenden vereinsrechtlichen Vorschriften und sogenannten nachgiebigen Regelungen. Allerdings eröffnet gerade das sogenannte dispositive Vereinsrecht dem Verein die Möglichkeit, die Satzung entsprechend den Strukturen und Bedürfnissen des Vereins zu gestalten.
WeiterlesenOrgane des Vereins
Der Verein ist zunächst ein theoretisches Konstrukt. Um einen Willen bilden und rechtsverbindlich auftreten zu können, bedarf es Organe. Das Vereinsrecht sieht die Mitgliederversammlung und den Vorstand als Mindestorgane vor. Daneben kann der Verein aber noch weitere Organe vorsehen.
WeiterlesenDer besondere Vertreter nach § 30 BGB
Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht den Vorstand als Vertretungsorgan des Vereins vor. Daneben gibt es aber auch noch die Möglichkeit, besondere Vertreter zu bestellen. Diese sind ebenfalls zur Vertretung im Rahmen des zugewiesenen Geschäftskreises berechtigt.
WeiterlesenSchiedsgerichte im Verein und Verband
Vielfach sehen Vereins- und Verbandssatzungen Schiedsgerichte vor. Diese haben in der Regel nicht die Funktion eines echten Schiedsgerichts im Sinne der §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung. Vielmehr handelt es sich dabei regelmäßig um einen vereinsinternen vorgeschalteten Instanzenzug, der eine Überprüfung durch staatliche Gericht nicht ausschließt.
WeiterlesenMitglieder des Vereins
Ohne Mitglieder gibt es keinen Verein. Das Gesetz kennt nur allgemein „das Mitglied“. Die Ausgestaltung der Mitgliedschaft, also die Zusammensetzung und die Aufteilung in unterschiedlichen Mitgliedergruppen und -arten kann und sollte die Satzung regeln.
WeiterlesenRechte der Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins haben unterschiedliche Rechte. Diese können in der Satzung differenziert ausgestaltet werden.
WeiterlesenPflichten der Mitglieder
Mitglieder haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Es kann zwischen ungeschriebenen Pflichten, die immer und für alle Mitglieder gelten, und Pflichten, die explizit in der Satzung geregelt sein müssen, unterschieden werden.
WeiterlesenDas Stimmrecht
Das Stimmrecht ist das bedeutsamste Mitverwaltungsrecht eines Vereinsmitglieds. Grundsätzlich steht jedem Mitglied eine Stimme zu, die grundsätzlich nur höchstpersönlich und in der Versammlung abgegeben werden kann. Die Vereinssatzung kann allerdings das Stimmrecht anderweitig ausgestalten.
WeiterlesenSonderrechte für Mitglieder und Nichtmitglieder
Neben den allgemeinen Rechten können einzelnen Mitgliedern oder Gruppen, aber auch Nichtmitgliedern, besondere Rechte eingeräumt werden. Hierfür wird die Bezeichnung „Sonderrechte“ verwendet und es ist eine Satzungsgrundlage erforderlich.
WeiterlesenDie Nichtmitglieder
Vielfach haben es Sportvereine auch mit Personen zu tun, die nicht Mitglied des Vereins sind. Je nach Berührungspunkt stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln dann zwischen Verein und Nichtmitgliedern gelten.
WeiterlesenSatzung des Vereins
Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins. Sie enthält die wesentlichen, das Vereinsleben bestimmende Grundentscheidungen und hat damit eine zentrale Bedeutung für den Verein.
WeiterlesenPflichtangaben und freiwillige Regelungen in der Satzung
Das Vereinsrecht sieht im BGB vor, dass die Satzung einen Mindestinhalt haben muss. Darüber hinaus ist auch noch ein Sollinhalt vorgesehen. Diese Inhalte reichen aber bei weitem nicht aus, um die Strukturen des Vereins optimal abzubilden und den Verantwortlichen und Organen des Vereins einen Leitfaden an die Hand zu geben.
WeiterlesenName des Vereins
Der eingetragene Verein muss einen Namen haben, der sich auch aus der Satzung ergeben muss. Der Name soll sich von den Namen anderer an demselben Ort oder in derselben Gemeinde ansässigen eingetragenen Vereinen deutlich unterscheiden.
WeiterlesenSitz des Vereins
Der Verein benötigt einen Sitz, der in der Satzung benannt werden muss. Der Sitz muss nicht identisch sein mit dem Ort, an den die Verwaltung des Vereins geführt wird. Auch die Zuständigkeit des Finanzamtes orientiert sich nicht in erster Linie an dem in der Satzung angegeben Sitz des Vereins.
WeiterlesenZweck des Vereins
Nach der Definition des Vereins schließen sich die Mitglieder zusammen, um gemeinsam einen Zweck zu verwirklichen. Daher kommt dem Vereinszweck eine entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt sowohl in vereinsrechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht.
WeiterlesenÄnderung des Vereinszwecks
Manchmal denken Vereine darüber nach, den Zweck, wie er in der Satzung beschrieben ist, zu ändern. Hier ist Vorsicht geboten. Die Zweckänderung stellt keine einfache Satzungsänderung dar, sondern das Gesetz stellt hier hohe Hürden auf.
WeiterlesenSatzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
Um als gemeinnützige und damit steuerbegünstige Körperschaft anerkannt zu werden, muss die Satzung eines Vereins bestimmte Formulierungen enthalten, die von der Finanzverwaltung vorgegeben sind. Diese sind in einer Mustersatzung enthalten und sollten möglichst wortgetreu übernommen werden.
WeiterlesenErwerb der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft im Verein ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings verlangt das BGB, das die Satzung eine Bestimmung über den Eintritt der Mitglieder enthalten soll.
WeiterlesenBeendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein kann aus unterschiedlichen Gründen enden. Die Beendigungstatbestände sollten in der Satzung genannt werden.
WeiterlesenAustritt aus dem Verein
Das BGB enthält nur wenige Aussagen zum Austritt aus dem Verein. Daher ist der Austritt in der Satzung näher zu regeln. Insbesondere Kündigungszeitpunkt und Kündigungsfrist sind konkret zu benennen.
WeiterlesenFristloser Vereinsaustritt
Wenn der Austritt aus dem Verein nur zu festgelegten Terminen möglich ist, kann das Mitglied den Verein vorher einseitig nur durch einen fristlosen Austritt erreichen. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich und es müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
WeiterlesenAusschluss aus dem Verein
Der Ausschluss ist die rechtliche Möglichkeit des Vereins, die Mitgliedschaft eines einzelnen Vereinsmitglieds zu beenden. Er muss nicht zwingend in der Satzung geregelt sein, jedoch wird dringend angeraten, den Ausschluss in der Satzung zu verankern.
WeiterlesenRechte der Mitglieder
Als Mitglied eines Vereins haben die Mitglieder auch Rechte. Die Rechte können nach Art ihrer Ausrichtung unterschieden werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Mitglieder die gleichen Rechte haben. Von diesem kann allerdings in der Satzung abgewichen werden.
WeiterlesenPflichten der Mitglieder
Mitglieder haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Neben geschriebenen Pflichten, die sich aus der Satzung ergeben, kennt das Vereinsrecht auch ungeschriebene Pflichten.
WeiterlesenBeitragserhöhungen
Gelegentlich müssen Beiträge der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Meist handelt es sich dann um Beitragserhöhungen, die im Verein vielfach konfliktbehaftet sind. Dabei sind auch einige rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei rückwirkenden Beitragserhöhungen.
WeiterlesenArbeitspflichten
In vielen Vereinen wird von den Mitgliedern neben der Zahlung eines Geldbeitrages eine Mitarbeit erwartet. Durch die Mitarbeit der Mitglieder lassen sich Kosten reduzieren und damit die Entgeltbeiträge geringer halten. Damit von den Mitgliedern eine Mitarbeit verlangt werden kann, bedarf es einer entsprechenden Satzungsgrundlage.
WeiterlesenVereinsjugend
Der Jugend kommt im organisierten Sport eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Jugend im Sportverein. Dies reicht von der Sportjugend im DOSB über die Sportjugenden der Landessportbünde und Spitzenverbände, über die Sportjugenden in den Stadt- und Kreissportbünden und Landesfachverbänden bis hin zu den Jugendabteilungen in den einzelnen Vereinen.
WeiterlesenKassenprüfung
Eine interne Überprüfung der Finanzen des Vereins ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl ist in vielen Vereinen eine interne Revision durch sogenannte Kassenprüfer*innen üblich. Daher sollten Regelungen zur Kassenprüfung in der Satzung verankert werden.
WeiterlesenMitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des Vereins. In ihr wird der Wille der Mitglieder gebildet, weshalb sie auch vielfach als das oberste Organ des Vereins bezeichnet wird.
WeiterlesenZuständigkeiten der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vielfach als das oberste Organ des Vereins bezeichnet. Das stimmt nur bedingt, soweit die Satzung die Zuständigkeit nicht anderweitig regelt.
WeiterlesenMinderheitenbegehren
Zum Schutz von Minderheiten sieht das Vereinsrecht vor, dass eine solche die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen kann. Kommt das Einberufungsorgan dem Begehren nicht nach, können diese Mitglieder beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass ihnen das Recht zur Einladung übertragen wird.
WeiterlesenDelegiertenversammlung
Der Verein kann anstelle der Mitgliederversammlung auch eine Delegiertenversammlung vorsehen. Gesetzlich ist die Delegiertenversammlung nicht geregelt. Alles Erforderliche muss sich aus der Satzung ergeben.
WeiterlesenEinberufung der Mitgliederversammlung
Die Satzung des Vereins hat zu bestimmen, in welcher Form und Frist und durch wen zur Mitgliederversammlung einzuladen ist. Verstöße gegen die Formvorschriften führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der Abstimmungen und Wahlen.
WeiterlesenDie Form der Einberufung
Die Frage, wie zur Mitgliederversammlung einzuladen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr soll die Satzung eine Aussage zur Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung enthalten.
WeiterlesenDie Frist zur Einberufung
Die Satzung des Vereins hat zu bestimmen, in welcher Form und Frist und durch wen zur Mitgliederversammlung einzuladen ist. Verstöße gegen die Formvorschriften führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der durch die Mitgliederversammlung vorgenommenen Abstimmungen und Wahlen.
WeiterlesenDas Einberufungsorgan
Das Vereinsrecht im BGB enthält keine ausdrückliche Regelung, wer zur Mitgliederversammlung einzuladen hat. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, ist der Vorstand hierfür zuständig.
WeiterlesenDie Tagesordnung
Grundsätzlich ist der Einberufung zur Mitgliederversammlung eine Tagesordnung beizufügen. Dies folgt aus dem Gesetz. Die Satzung kann hiervon Abweichungen vorsehen.
WeiterlesenTagesordnungspunkt Satzungsänderung
Änderungen der Satzung können grundlegende Änderungen des Zusammenlebens im Verein zur Folge haben. Daher werden an die Formulierung des entsprechenden Tagesordnungspunktes strenge Anforderungen gestellt.
WeiterlesenLeitung der Mitgliederversammlung
Die Leitung einer Mitgliederversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Es kommt daher zunächst darauf an, was die Satzung oder eine Geschäftsordnung dazu sagt oder Gerichte vorgeben oder in der Praxis des Vereins oder allgemein bei parlamentarischen Abläufen üblich ist.
WeiterlesenAblauf der Mitgliederversammlung
Ebenso wie die Leitung der Mitgliederversammlung ist auch deren Ablauf gesetzlich nicht geregelt. Entsprechend kann die Satzung oder eine Geschäftsordnung die Einzelheiten regeln. Ansonsten gilt, was üblich ist.
WeiterlesenRechte und Pflichten der Versammlungsleitung
Welche Rechte und Pflichten eine Versammlungsleitung hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Zunächst ergeben diese sich aus der Satzung oder einer Geschäftsordnung.
WeiterlesenUnterbrechung, Vertagung oder Abbruch
Rechtlich wird zwischen Unterbrechung, Vertagung und Abbruch einer Mitgliederversammlung unterschieden. Es gelten teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen, die eine Versammlungsleitung kennen sollte.
WeiterlesenAbstimmungen
Damit die Versammlung wirksam abstimmen und gültige Beschlüsse fassen kann, sind einige Vorgaben zu beachten. Dabei ist zwischen der Beschlussfähigkeit und der Beschlussfassung zu unterscheiden
WeiterlesenWahlen
Eine Wahl ist eine besondere Form der Beschlussfassung. Sie unterscheidet sich in einigen Dingen von einer „normalen“ Abstimmung. Daher ist es sinnvoll, die Wahlen in der Satzung besonders zu regeln.
WeiterlesenFehlerhafte Beschlüsse im Verein
Wenn bei der Beschlussfassung gewisse Regeln nicht eingehalten werden, dann führt das dazu, dass die Entscheidungen fehlerhaft sind. Da es hierzu keine Regelungen im Gesetz gibt, ist in diesem Zusammenhang vieles unklar und umstritten
WeiterlesenAußerordentliche Mitgliederversammlung
Das Gesetz kennt keine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dennoch wird vielfach in Satzungen zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung unterschieden.
WeiterlesenAnträge zur Mitgliederversammlung
Grundsätzlich ergibt sich aus der Mitgliedschaft auch das Recht, Anträge stellen zu dürfen. Ergibt sich dies nicht aus der Satzung, besteht dieses zumindest im Rahmen eines Minderheitenbegehrens.
WeiterlesenHybride und virtuelle Mitgliederversammlungen
Effiziente und moderne Mitgliederversammlungen: Entdecken Sie die Rahmenbedingungen von virtuellen und hybriden Versammlungen für Ihren Verein. Steigern Sie die Teilnahme und Flexibilität mit digitalen Lösungen, die eine nahtlose Integration von Präsenz- und Online-Mitgliedern ermöglichen.
WeiterlesenDer Vorstand des Vereins
Der Vorstand ist das Organ, durch welches der Verein handlungsfähig wird. Er ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
WeiterlesenDie Funktion und Aufgaben des Vorstands
Der Verein muss einen Vorstand haben. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (vgl. § 26 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BGB).
WeiterlesenDie Zusammensetzung des Vorstands
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Vorstands. Gleichwohl haben sich in Sportvereinen gewisse Strukturen etabliert. Die Gestaltungsspielräume eröffnen aber auch Möglichkeiten, auf Entwicklungen reagieren zu können.
WeiterlesenDie Amtsdauer des Vorstands
Gesetzlich ist die Dauer der Amtszeit des Vorstands nicht geregelt. Diese ergibt sich in der Regel aus der Satzung. Bezüglich Beginn und Ende der Amtsdauer gibt es einige Besonderheiten zu beachten
WeiterlesenWahl des Vorstands
Die Wahl des Vorstands im Verein ist ein entscheidender Moment für die Zukunft und den Erfolg der Organisation. Informieren Sie sich über die besten Praktiken für die Vorstandswahl, um sicherzustellen, dass Ihr Verein die richtigen Führungskräfte findet.
WeiterlesenEntlastung des Vorstands
Die allermeisten Vereinssatzungen sehen die Möglichkeit vor, den Vorstand zu entlasten. Dabei ist die Entlastung gesetzlich nicht geregelt. Vereinsintern besagt sie, dass die Amtsführung des Vorstands nicht beanstandet wird. Rechtlich bewirkt sie die Freistellung der Vorstandsmitglieder von Schadensersatzansprüchen seitens des Vereins.
WeiterlesenDie Willensbildung im Vorstand
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, dann werden Regeln benötigt, wie Entscheidungen zustande kommen. Das Gesetz verweist auf die Vorschriften zur Mitgliederversammlung. Es ist aber durchaus sinnvoll, die Einzelheiten in der Satzung oder einer Geschäftsordnung zu regeln.
WeiterlesenDer Rücktritt des Vorstands
In der Regel werden die Mitglieder des Vorstands für eine festgelegte Amtszeit gewählt. Kann sich ein Vorstandsmitglied auch vor Ablauf der Amtszeit vom Amt lösen?
WeiterlesenDie Vertretungsmacht des Vorstands
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht ist danach zunächst umfassend. Sie kann aber auch durch die Satzung eingeschränkt werden.
WeiterlesenDer Notvorstand
Der Verein muss stets einen handlungsfähigen Vorstand haben. Fehlt ein solcher, dann sieht das Gesetz vor, dass durch das zuständige Amtsgericht ein Notvorstand bestellt werden kann.
WeiterlesenHaftungsfragen rund um den Verein sind sehr komplex. Bei der Frage der Haftung geht es darum, wer was von wem warum verlangen kann. Es gibt diverse Haftungskonstellationen, bei denen teils unterschiedliche Regelungen gelten.
Haftungsfragen sind sehr komplex
Haftungsfragen rund um den Verein sind sehr komplex. Bei der Frage der Haftung geht es darum, wer was von wem warum verlangen kann. Es gibt diverse Haftungskonstellationen, bei denen teils unterschiedliche Regelungen gelten.
WeiterlesenHaftung des Vereins
Auch wenn ein Schaden von einer natürlichen Person verursacht wird, kann der Verein als juristische Person haften. Voraussetzung dafür ist, dass das Verhalten (oder Unterlassen) der schädigenden Person dem Verein zugerechnet werden kann. Das ist an verschiedenen Stellen im Gesetz geregelt.
WeiterlesenHaftung des Vorstands
Auch Vorstandsmitglieder können für Schäden, die sie dem Verein oder dritten Personen zufügen, haften. Allerdings greifen in besonderen Voraussetzungen auch Haftungserleichterungen für Vereinsvorstände.
WeiterlesenDurchgriffshaftung gegenüber dem Vorstand
Neben der Haftung gegenüber dem Verein und den Vereinsmitgliedern kommt auch eine Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber außerhalb des Vereins stehenden Dritten in Frage. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Regress gegenüber dem Verein mangels Zahlungsfähigkeit erfolglos erscheint. Daher wird hierfür der Begriff Durchgriffshaftung verwendet.
WeiterlesenDie Haftung der Mitglieder
In manchen Fällen kann es auch zu einer Haftung der Vereinsmitglieder kommen. Allerdings sieht das Gesetz Begünstigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder vor. Zudem schützt die Mitglieder das Konstrukt des eingetragenen Vereins vor dem persönlichen Zugriff durch Gläubiger des Vereins.
WeiterlesenSorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten im Verein
Die Schadensersatzpflicht setzt in der Regel mindestens fahrlässiges Verhalten voraus. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die im und durch den Sportverein zu beachtenden Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten sind genauso vielfältig wie der Sport.
WeiterlesenHaftung beim Verein ohne Rechtspersönlichkeit
Im Vergleich zum eingetragenen Verein gelten im Hinblick auf die Haftung beim nicht eingetragenen Verein teilweise andere Regeln. Diese sind vor allem bei der Geschäftsführung und Eingehen von Rechtsgeschäften zu beachten.
WeiterlesenDie gestufte Mehrfachmitgliedschaft
Der organisierte Sport ist hierarchisch organisiert. Die Frage, wer auf welcher Ebene der Verbandshierarchie Mitglied ist, kann unterschiedlich geregelt werden. Denkbar ist dabei auch, dass die Mitglieder der unteren Ebenen zugleich Mitglieder der darüber liegenden Ebenen sind.
WeiterlesenAbteilungen im Sportverein
Vielfach sind Sportvereine als Mehrspartenvereine organisiert. Die Organisation der unterschiedlichen Sportarten erfolgt dann in unterschiedlichen Abteilungen. Grundsätzlich lassen sich dabei zwei Arten von Abteilungen unterscheiden.
WeiterlesenVerbandsstrukturen: Vom Vereinsverband zum Gesamtverein
Der organisierte Sport in Deutschland ist hierarchisch aufgebaut. Allerdings gibt es nicht die eine, einheitliche Struktur. Vielmehr gibt es unterschiedliche Strukturen, die sorgfältig voneinander zu unterscheiden sind.
WeiterlesenStart- und Spielgemeinschaften von Sportvereinen
Sportvereine arbeiten oft in Spielgemeinschaften zusammen. Meist sind diese als GbR organisiert und unterscheiden sich rechtlich klar vom Verein.
WeiterlesenFusion von Vereinen
Auch Sportvereine sind von gesellschaftlichen Veränderungen betroffen.. Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass Vereine sich zusammenschließen. Hierfür stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
WeiterlesenVerschmelzung von Vereinen nach dem Umwandlungsgesetz
Die Fusion von Vereinen nach allgemeinen Regeln ist oft kostengünstiger, da zum Beispiel die Kosten für den Notar oder die Notarin nicht anfallen. Andererseits kann sie aufwendiger und langwieriger sein.
WeiterlesenFusion von Vereinen nach allgemeinem Vereinsrecht
Vereine können auch ohne Umwandlungsgesetz fusionieren. Die Auflösung erfolgt nach Vereinsrecht mit Liquidation, Sperrjahr und Vermögensübertragung.
WeiterlesenAbspaltung – Aufspaltung – Ausgliederung
Veränderungen in der Struktur der Sportvereine sind in vielerlei Hinsicht und Richtungen möglich. Die Fusion führt Vereine zusammen. Bei Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung steht das Trennende im Mittelpunkt. Wir erklären die Unterschiede.
WeiterlesenAbspaltung von Vereinsabteilungen
Manchmal ist ein Punkt erreicht, bei dem die Erkenntnis reift, sich zu trennen. Die Gründe dafür, dass Sportgruppen oder ganze Abteilungen eigene oder neue Wege gehen, können vielfältig sein.
WeiterlesenAbspaltung von Vereinsabteilungen Umwandlungsgesetz
Das Umwandlungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass sich rechtsfähige Vereine an Abspaltungen beteiligen können. Es wird dabei zwischen der Spaltung zur Aufnahme und der Spaltung zur Neugründung unterschieden.
WeiterlesenAbspaltung Vereinsabteilungen allgemeines Vereinsrecht
Abteilungen können sich nach allgemeinen vereinsrechtlichen vom Gesamtverein abspalten. Sie können sich einem anderen Verein anschließen oder einen neuen Verein gründen. Dabei gehen aber weder das der Abteilung zuzuordnende Vermögen noch die jeweiligen Mitglieder über.
WeiterlesenDas Vereinsregister
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register. Die Öffentlichkeit kann sich darüber gewisse Informationen über einen eingetragenen Verein verschaffen. Allerdings haben die Eintragungen unterschiedliche rechtliche Wirkungen. Und auch der Vertrauensschutz ist begrenzt.
WeiterlesenWirkung der Eintragungen im Vereinsregister
Die Eintragungen im Vereinsregister haben unterschiedliche Wirkungen. Vielfach haben sie nicht die Wirkung, die von Vereinsvorständen und Mitgliedern angenommen wird. Nicht alles, was im Vereinsregister eingetragen ist, muss der wirklichen Rechtslage entsprechen.
WeiterlesenBeendigung des Vereins
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, dass ein Verein beendet wird. Die Auflösung des Vereins durch die Mitglieder ist eine davon, wenn auch die geläufigste.
WeiterlesenInsolvenz des Vereins
Auch Vereine können insolvent werden. Liegen die Insolvenzgründe vor, dann hat der Vorstand einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Wird der Antrag zu spät gestellt, dann kann sich daraus eine persönliche Haftung für die Vorstandsmitglieder ergeben.
WeiterlesenLiquidation des Vereins
Wird der Verein aufgelöst, findet vielfach eine Liquidation des Vereins statt. Es sei denn, das Vereinsvermögen fällt an den Fiskus oder es wird ein Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen eröffnet.
WeiterlesenAuflösung des Vereins
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Verein aufgelöst werden. Hierfür ist nach dem Gesetz eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Satzung kann hiervon Erschwerungen, aber auch Erleichterungen vorsehen.
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