FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wen betrifft es?
Das BFSG ist ein neues Gesetz, das am 28.06.2025 in Kraft tritt und die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat.
Es betrifft alle "Wirtschaftsakteure", die Verbrauchern Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören grundsätzlich auch Vereine, wenn sie auf ihren Websites oder in Apps (digitale) Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten und nicht nur Informationen bereitstellen. Ob Ihr Verein betroffen ist, hängt davon ab, ob er Hersteller, Importeur oder Händler von Produkten ist oder Dienstleistungen (z. B. Trainingskurse) anbietet.
Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in Deutschland in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Produkte:
- Hardwaresysteme
- Selbstbedienungsterminals
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikationsdienste oder audiovisuelle Mediendienste
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste
- Dienstleistungen im elektronischen Verkehr (z. B. Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
Gilt das BFSG auch für den Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Vereine?
Ja, wenn Vereine über ihre Website Produkte und/oder Dienstleistungen online verkaufen, fallen diese Angebote unter das BFSG.
Ausnahmen:
- Die reine Möglichkeit zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen stellt keinen "Verbrauchervertrag" dar und fällt nicht unter das BFSG.
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro) sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Vollzeitmitarbeitende zählen dabei ganz, Teilzeitmitarbeitende nur anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zu berücksichtigen.
Was bedeutet "barrierefrei" im Sinne des BFSG?
Produkte und Dienstleistungen sind "barrierefrei", wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Welche konkreten Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind im BFSG vorgesehen?
Die BFSGV (Verordnung zum BFSG) nennt u.a. folgende Maßnahmen:
- Bereitstellung von Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal (z. B. Text und Audio)
- Nutzung angemessener Schriftarten und Kontraste
- Ausreichende Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen
- Auffindbarkeit von Informationen
- Bereitstellung von Informationen in verständlicher Weise (leichte Sprache)
Gibt es Ausnahmen von den Regelungen des BFSG?
Ja, für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen und Erleichterungen. Sie sind von den Regelungen für Dienstleistungen ausgenommen und haben Erleichterungen bei den Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Informationspflichten für Produkte.
Auch wenn eine Umsetzung der Vorschriften des BFSG zu grundlegenden Veränderungen des Produkts oder der Dienstleistung oder zu unverhältnismäßigen Belastungen führen würde, sind Ausnahmen möglich.
Wie ist die Ausnahmeregelung bezüglich der 10 Mitarbeiter*innen zu verstehen?
Vereine mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen sind vom BFSG ausgenommen. Vollzeitmitarbeitende zählen dabei ganz, Teilzeitmitarbeitende nur anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn ein Verein die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt?
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder, für die der Verein und in Ausnahmefällen auch die Vorstandsmitglieder persönlich haften können.
Was sollten Sportvereine jetzt tun?
Sportvereinen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG vertraut machen und die Entwicklung des Gesetzes im Blick behalten, auch wenn sie aktuell (noch) nicht betroffen sind.
Sollte das BFSG für den eigenen Verein relevant sein, ist eine sorgfältige Prüfung der eigenen Online-Angebote erforderlich, um die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen
Das BFSG betrifft uns (sehr sicher) nicht - sollen wir trotzdem etwas unternehmen?
Ja! Auch wenn das BFSG ihren Verein nicht betrifft, ist es immer sinnvoll den eigenen Webauftritt auf Barrieren zu überprüfen und diese abzubauen.
Mit der Förderung der Aktion Mensch sowie mit den unten aufgeführten Tipps können Sie die Umgestaltung in die Hand nehmen.
Wie mache ich Videoinhalte barrierefrei?
Stellen Sie für Videos alternative Inhalte bereit. Bieten Sie dazu ein beschreibendes Transkript an, das den Inhalt des Videos in Textform wiedergibt, oder fügen Sie eine Audiodeskription hinzu. Bei der Audiodeskription beschreibt ein Sprecher in den Sprechpausen des Videos die visuellen Inhalte.
FAQ zu einer barrierefreien Website
Was sind barrierefreie Elemente einer Website?
Barrierefreie Elemente einer Website sind all jene Bestandteile, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, die Website uneingeschränkt zu nutzen. Dazu gehören unter anderem:
- Ausreichender Kontrast: Zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe muss ein ausreichender Kontrast bestehen, damit Menschen mit Sehbehinderungen Texte und Grafiken gut erkennen können.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Links und Schaltflächen müssen über die Tastatur bedienbar sein, damit Menschen, die keine Maus benutzen können, die Website navigieren können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website muss mit Screenreadern kompatibel sein, damit blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte der Website vorgelesen bekommen können.
- Verständliche Sprache: Die Sprache auf der Website sollte klar und verständlich sein, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten die Inhalte verstehen können.
- Barrierefreie Formulare: Formulare müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Menschen sie ausfüllen und absenden können.
Wie kann ich die Barrierefreiheit meiner Website testen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu testen:
- Schnelltest: Aktion Mensch bietet eine Checkliste mit Schnelltests an, mit der Sie die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit überprüfen können.
- Tools: Es gibt verschiedene Tools, mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website testen können, z. B. den Contrast-Checker oder WAVE.
- Experten: Sie können einen Experten beauftragen, der Ihre Website auf Barrierefreiheit testet.
Wie formuliert man verständliche Text?
Komplizierte Texte auf Websites können für viele Menschen eine Herausforderung darstellen:
- Lange, verschachtelte Sätze verwirren
- Fremdwörter erschweren das Verständnis
- Unklare Abkürzungen führen zu Missverständnissen
Diese Probleme betreffen nicht nur Menschen mit Leseschwierigkeiten. Tatsächlich profitieren alle Nutzer von klaren, leicht verständlichen Texten.
Tipps für bessere Web-Texte
- Kurze Sätze bilden
- Einfachen Satzbau wählen
- Fremdwörter vermeiden oder erklären
- Auf unnötige Fachbegriffe verzichten
Schnelltest für verständliche Sprache
Um Ihre Texte zu verbessern, nutzen Sie Tools zur Textanalyse:
- Öffnen Sie ein Programm beispielsweise LanguageTool
- Kopieren Sie Ihren Text hinein
- Lassen Sie ihn auf Grammatik, Rechtschreibung und Stil prüfen
- Verbessern Sie Ihren Text anhand der Vorschläge
Mit diesen einfachen Schritten machen Sie Ihre Website zugänglicher und benutzerfreundlicher für alle Besucher.
Wie führe ich Nutzer*innen gut durch meine Website?
Nutzen Sie strukturierende Elemente wie Überschriften <h1>, <h2> etc. Sie erlauben Screenreadern das hin und her springen zwischen Abschnitten.
Seitentitel: Der Titel einer Webseite spielt bei der Orientierung innerhalb eines Webauftritts eine wichtige Rolle. Vor allem das Thema bzw. der Zweck der Seite sollte im Titel beschrieben werden. Ein beschreibender Titel erlaubt es den Inhalt einer Seite besser inhaltlich und im Kontext einzuordnen. Der Seitentitel wird in viele Fällen ohne Kontext angezeigt. Es liegt also nahe, den Seitentitel bezogen auf den Inhalt zu formulieren und von generischen Titel abzusehen.
Sprechende Links: Verlinkungen in Texten müssen eindeutig bzw. sprechend formuliert sein, sodass sie auch außerhalb des Kontexts für sich stehen können. Wenn also im Text verlinkt wird, dann sollen die verlinkten Begriffe „für sich“ stehen. Beispielsweise ist in einem Satz „Das Grußwort des Präsidenten finden Sie auch in unserem Archiv.“ Der Satzteil „Grußwort des Präsidenten“ ist eindeutiger als „Archiv“.
Hervorhebungen: Hervorhebungen sind elementare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bereitstellung von Inhalten. Hervorhebungen von Links, Überschriften oder eines wichtigen Wortes im Text nur durch eine farbliche Markierung ist nicht zulässig. Farben können durch bestimmte Bildschirmeinstellungen verloren gehen. Die Hervorhebung muss durch ein zusätzliches Attribut etwa fett, kursiv oder durch ein Icon gekennzeichnet werden.
Abkürzungen und Akronyme: Abkürzungen und Akronyme sollten immer erklärt werden.
Was ist einfache Sprache und wie setze ich sie um?
Einfache Sprache ist eine Kommunikationsmethode, die darauf abzielt, Texte für ein breites Publikum verständlicher zu gestalten. Sie hat das Ziel, Sprachbarrieren zu verringern und Informationen zugänglicher zu machen
Hauptmerkmale der Einfachen Sprache
Sprachliche Charakteristiken
- Kurze Sätze (maximal 15-20 Wörter)
- Vermeidung von Fremdwörtern und Fachbegriffen
- Einfache Wortformen und direkte Sprache
- Keine Schachtelsätze
- Einheitliche Begriffe statt Synonyme
Strukturelle Aspekte
- Logische Gliederung des Textes
- Verwendung von Zwischenüberschriften
- Klare Formatierung
- Optional: Unterstützung durch passende Bilder
Mit dem KI-Tool des FC St. Pauli können Sie Alltagssprache in einfache Sprache übersetzen lassen.
Was sind Alternativtexte und warum sind sie wichtig?
Alternativtexte (auch ALT-Texte genannt) sind Textbeschreibungen von Bildern, die von Screenreadern vorgelesen werden. Sie sind wichtig, damit blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen verstehen können, was auf einem Bild zu sehen ist.
Je nach Bild ist zwischen einem dekorativen oder einem inhaltsgebendem Bild zu unterscheiden.
Reicht es aus, wenn meine Website per Maus bedienbar ist?
Nein, die Website muss auch für Nutzende ohne Maus über die Tastatur bedienbar sein. Ein sichtbarer Tastaturfokus muss gegeben sein. Tastaturfallen müssen ausgeschlossen werden.
Bei Tastaturbedienung: Durch drücken der Tabulator-Taste sollte sich oberhalb des Hauptmenüs ein weiteres Kontextmenü öffnen mit verschiedenen Sprungmarken (zum Hauptmenü, zum Inhalt, Direkt zur Navigation am Seitenende).
Was bedeutet barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen?
Von klassischen Kontaktformularen über Sternebewertungen bis hin zu Warenkörben und Zahlungsprozessen – Formularelemente sind allgegenwärtig. Um allen Kunden eine reibungslose Online-Erfahrung zu ermöglichen, ist die Barrierefreiheit dieser Formulare unerlässlich.
Einfacher Barrierefreiheits-Check für Ihre Formulare
Führen Sie diesen schnellen Test durch:
- Öffnen Sie ein Formular auf Ihrer Website.
- Klicken Sie auf die Beschriftung eines Eingabefeldes (z.B. "Vorname").
- Beobachten Sie, ob der Cursor automatisch in das zugehörige Eingabefeld springt.
Wenn der Cursor in das Feld springt, ist dies ein positives Zeichen: Es deutet darauf hin, dass das Eingabefeld korrekt mit seiner Beschriftung verknüpft ist. Diese Verknüpfung ist ein grundlegender Baustein für barrierefreie Formulare und verbessert die Nutzererfahrung für alle, insbesondere für Menschen, die assistive Technologien verwenden.
Wie mache ich Audioinhalte barrierefrei?
Stellen Sie für Audioinhalte alternative Wege zur Verfügung, um die Inhalte zugänglich zu machen. Bieten Sie beispielsweise für Podcasts ein Transkript an, also eine schriftliche Fassung des gesprochenen Textes.
Sind automatische Untertitel zuverlässig?
Automatische Untertitel sind nicht fehlerfrei. Daher sollten sie stets überprüft werden.
Ist bei Animationen auf der Website etwas zu beachten?
Ja, Webseiten sollten nichts enthalten, was öfter als dreimal in einem eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt. Videos/ Animationen etc., welche für Benutzende potenziell gefährlich sein können, sollte am besten nicht eingebunden werden. Gibt es keine passende Alternative muss zwingend ein Warnhinweis vermerkt werden.
Reichen 1-Klick-Lösungen (Overlays) aus, um meine Website barrierefrei zu machen?
Nein, 1-Klick-Lösungen, die von vielen Anbietern beworben werden, reichen nicht aus, um eine Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Sie können zwar einige Barrieren reduzieren, bieten aber keine umfassende Lösung und können sogar neue Probleme verursachen.
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile:
- Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die Website uneingeschränkt zu nutzen.
- Sie verbessert die Usability der Website für alle Nutzer*innen.
- Sie ist rechtssicher, da sie die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) erfüllt.
- Sie verbessert das Suchmaschinenranking der Website.
Was ist der WCAG-Standard?
Die "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie definieren verschiedene Kriterien, die Websites erfüllen müssen, um barrierefrei zu sein.
Was ist die BITV?
Die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung" (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die die Barrierefreiheit von Websites und Apps von öffentlichen Stellen vorschreibt.

