Fotos und Videos im Vereinsalltag: Was ist erlaubt?
Bilder und Videos sind fester Bestandteil des Vereinslebens. Sobald Personen (Gesichter) aber erkennbar abgebildet sind, handelt es sich um personenbeziehbare Daten. Für jede Verarbeitung benötigen Vereine eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung, ein Vertrag oder ein berechtigtes Interesse.
Beispiel
Ein Mannschaftsfoto der Erwachsenenmannschaft auf der Vereinswebsite kann auf eine (schriftliche) Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse gestützt werden, wenn Mitglieder damit rechnen müssen, darüber informiert wurden und ein Widerspruch einfach möglich ist.