Auftragsverarbeitung: Was ist das und wann liegt sie vor?
Die meisten Sportvereine setzen externe Dienstleister ein, etwa für die Mitgliederverwaltung, das Hosting der Vereinswebsite oder die Lohnabrechnung. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, spricht man von Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO. Der Verein bleibt dabei „Verantwortlicher“, während der Dienstleister als „Auftragsverarbeiter“ wie ein verlängerter Arm des Vereins rein weisungsgebunden tätig wird.
Beispiel
Ein Verein beauftragt einen IT-Dienstleister mit dem Hosting einer Mitgliederverwaltungssoftware. Der Dienstleister darf die Daten nur nach Weisung des Vereins verarbeiten. Dazu schließen der Verein und der IT-Dienstleister einen Vertrag, der alle Einzelheiten zum Umgang der Daten und der Weisungsabhängigkeit regelt.