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Neuer GEMA-Pauschalvertrag des Landes NRW: Was bedeutet das für Sportvereine?

Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen GEMA-Gebühren für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungstage pro Jahr von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen. Die Veranstaltungen müssen unter anderem vorab bei der GEMA angemeldet werden und dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten.

Für Sportvereine gilt: Der neue NRW-Vertrag ersetzt nicht den bestehenden DOSB/GEMA-Pauschalvertrag „Sport & Musik“. Dieser bleibt weiterhin die zentrale Grundlage für Musiknutzungen im Sportbetrieb, etwa bei bestimmten Trainings- und Wettkampfformen, Sport- und Spielfesten oder Pausenmusik bei Amateur-Sportveranstaltungen.

Eine Verbesserung kann sich aber bei allgemeinen Vereinsveranstaltungen ergeben, die nicht bereits über den DOSB-Vertrag abgedeckt sind – zum Beispiel bei eintrittsfreien Sommerfesten, Vereinsjubiläen oder kleineren Feiern mit Musik.

Sportvereine sollten daher künftig prüfen, ob eine Veranstaltung über den DOSB-Vertrag oder ergänzend über den neuen NRW-Pauschalvertrag abgedeckt werden kann.

Mehr dazu unter “GEMA”