Mit dem neuen Pauschalvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA sollen ehrenamtliche Vereine spürbar entlastet werden. Der Landessportbund NRW begrüßt grundsätzlich dieses Engagement zur Stärkung des Ehrenamts, stellt jedoch fest, dass die positive Wirkung für den organisierten Sport deutlich eingeschränkt ist. Sportvereine können von der neuen Landesregelung in der Regel nicht profitieren, da sie bereits über den bestehenden GEMA-Pauschalvertrag des DOSB/LSB NRW abgesichert sind. Dieser hat Vorrang und deckt den Großteil der typischen Musiknutzungen im Sportbetrieb bereits umfassend ab.
Zudem ist der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit Wirkung zum 1. Juli 2026 abgeschlossene Pauschalvertrag stark eingeschränkt auf maximal vier eintrittsfreie Veranstaltungen pro Jahr, unter engen Voraussetzungen (u. a. keine Eintrittsgelder, begrenzte Veranstaltungsgröße (nur 500 qm = z.B. 20x25 Meter), keine Sportveranstaltungen). Damit handelt es sich nicht um eine umfassende Lösung, sondern um ein punktuelles Entlastungsinstrument.
Bedauerlich ist auch, dass die neue Landesregelung insgesamt nur einen begrenzten Kreis erreicht: Lediglich 33.500 der rund 130.000 ehrenamtlich organisierten Vereine und Organisationen in NRW – also nur etwa ein Viertel – können überhaupt von der Entlastung profitieren. Es bleibt abzuwarten, wie viele dieser Organisationen, die zunächst bis Ende 2027 begrenzte Sonderregelung überhaupt in Anspruch nehmen werden.
Trotzdem können sich die Sportvereine in NRW freuen, denn der bestehende GEMA-Pauschalvertrag des organisierten Sports bietet weiterhin deutlich umfangreichere Leistungen, insbesondere für den Kernbereich des Vereinslebens:
- Musiknutzung im Training und bei Wettkämpfen
- Sportveranstaltungen (bis zu definierten Größen)
- zahlreiche vereinsinterne Veranstaltungen
- sowie weitere typische Nutzungsszenarien im Sportalltag
Diese sind über den Sportvertrag pauschal und rechtssicher geregelt – und gehen damit weit über die Möglichkeiten des Landesvertrags hinaus.
Zusammenfassend kann man also sagen: Auch wenn der neue Landesvertrag ein positives Signal für das Ehrenamt setzen sollte, bleibt sein Nutzen für Sportvereine weitestgehend aus.
LSB-Vorstand Ilja Waßenhoven hebt hervor, „dass die Sportvereine in NRW durch den bestehenden GEMA-Pauschalvertrag weiterhin sehr gut aufgestellt sind und bereits über eine im Vergleich umfassendere und verlässlichere Lösung für ihre Musiknutzungen im Sportvereinskontext verfügen.“