Gemeinnützigkeit
E-Sport war explizit in der Abgabenordnung ausgeschlossen.
E-Sport wird dem Sport im Gemeinnützigkeitsrecht gleichgestellt. Vereine können ihn unter „Förderung des Sports“ ohne Satzungsänderung ausüben.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 plant die Bundesregierung, E-Sport ab dem 01.01.2026 in der Abgabenordnung als gemeinnützig „anzuerkennen“. Dadurch wird E-Sport dem klassischen Sport steuerrechtlich gleichgestellt und kann künftig als gemeinnütziger Zweck gelten – zumindest im Steuerrecht.
Als gemeinnützig nach § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung gilt bisher „die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)“. Ab 1. Januar 2026 soll die Formulierung „die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport und E-Sport gilt für diese Regelung als Sport) gelten.
E-Sport war explizit in der Abgabenordnung ausgeschlossen.
E-Sport wird dem Sport im Gemeinnützigkeitsrecht gleichgestellt. Vereine können ihn unter „Förderung des Sports“ ohne Satzungsänderung ausüben.
Nicht anwendbar für E-Sport.
Nutzung wird möglich.
Unterschiedliche Standards, oft ohne ausdrückliche Regeln.
Vereine müssen Schutz- und Qualitätskonzepte, Spiele-Positivlisten, Jugendschutz etc. etablieren. Verstöße gegen den Jugendschutz können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen
Damit der Übergang für interessierte Vereine gelingt, sollten folgende Vorbereitungen getroffen werden:
Einen Überblick zu den allgemeinen Verbesserungen für Sportvereine durch das geplante Steueränderungsgesetz 2025 bietet die Website des DOSB: "Diese Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche sollen 2026 kommen"