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Organspendeausweis - Immer die richtige Entscheidung!

Jeder von uns - egal ob jung oder alt - kann in die Situation kommen, dass das eigene Leben oder das eines nahestehenden Menschen von einer Organspende abhängt.

Am 1. Januar 2023 standen in Deutschland 8505 Patienten aktiv auf der Warteliste (Quelle: Eurotransplant). Im Jahr 2022 gab es bundesweit 869 postmortale Organspenderinnen und Organspender, davon 169 in Nordrhein-Westfalen (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation - DSO). Diese Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sagen aus, wie viele verstorbene Spenderinnen oder Spender ihre eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt haben. Im Durchschnitt werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3 Organe entnommen. Das macht deutlich, dass viel mehr Menschen ein Spenderorgan benötigen wie tatsächlich gespendet wird.

Einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2022 zufolge stehen 84 % der Befragten der Organspende positiv gegenüber.  Jedoch nur 44 % der Befragten haben Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung-BZgA). Eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Organspende und gut informierte Menschen sind eine wesentliche Grundlage für eine Erhöhung der Organspendebereitschaft. Um Menschen für die Organspende zu sensibilisieren, Vorurteile und Ängste abzubauen, sind gezielte Informationen und Aufklärung wichtig.

Das seit dem 1. November 2012 geltende Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (TPG) hat zum Ziel, durch eine ergebnisoffene Beratung und informierte Entscheidung mehr Menschen für eine Organspende zu gewinnen. Beispielsweise sind alle Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren, Ihnen Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern, eine Entscheidung zu treffen.

Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können.

Organspende - ja oder nein?

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wollen den Menschen, die ein Spenderorgan brauchen, helfen - gemeinsam mit Ihnen! Dabei ist eins ganz wichtig: Auf die Frage "Organspende - ja oder nein" gibt es kein "richtig" oder "falsch". Welche Entscheidung auch immer Sie treffen - niemand hat das Recht, Ihre persönliche Haltung in Frage zu stellen oder zu kritisieren. Wichtig ist aber, überhaupt eine Entscheidung zu treffen und diese in einem Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Und: Sie sollten vorher auch mit Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen über das Thema Organspende gesprochen haben.

Warum richtet sich die Aktion Organspende gezielt an Sportvereine?

Weil der Teamgedanke im Sport groß geschrieben wird und weil gerade Sportlerinnen und Sportler wissen, wie wichtig es ist, anderen tatkräftig zur Seite zu stehen.



ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden

Im Podcast ORGANSPENDE – verstehen & entscheiden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden alle Aspekte der Organspende von Fachleuten und Betroffenen im Gespräch erklärt.