Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende
Will ich meine Organe nach meinem Tod zur Verfügung stellen? Alle, nur bestimmte oder möchte ich auf keinen Fall Organe spenden? Diese Entscheidung sollte man am besten selbst treffen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Viele Menschen, die auf der Warteliste stehen versterben, weil Sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Mit einer Organspende nach Ihrem Tod helfen Sie Leid der Betroffenen zu vermindern und Leben zu retten.
Eine Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass 84% der Befragten der Organspende positiv gegenüberstehen.
Das Problem: Nur 44 % der Befragten haben Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Prüfen Sie daher für sich, ob Sie zur Organspende bereit sind. Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder Vertrauenspersonen darüber, bilden Sie sich eine eigene Meinung. Auf dem Organspendeausweis können Sie dann eintragen, wofür Sie sich entschieden haben. Mit einem Organspendeausweis schaffen Sie Klarheit, dass Sie Organe spenden wollen - oder Sie widersprechen einer Organentnahme. So dokumentieren Sie nicht nur Ihren Willen, sondern Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die ansonsten in einer ohnehin sehr schwierigen Situation in Ihrem Sinne entscheiden müssten.
Um Ihre Bereitschaft zur Organspende zu bekunden, können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und ihn bei sich tragen. Außerdem können Sie Ihre Entscheidung auch in einer Patientenverfügung festhalten. Eine ärztliche Untersuchung ist dafür nicht erforderlich. Zukünftig wird es ein bundesweites Online-Register geben, wo Sie Ihre Entscheidungen zur Organspende auch hinterlegen können. Wann das Online-Register starten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Mit dem ausgefüllten Organspendeausweis legen Sie sich nicht endgültig fest. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Vernichten Sie dann einfach Ihren alten Organspendeausweis und füllen Sie einen neuen aus. Über Ihre geänderte Entscheidung sollten Sie auch mit Ihren Angehörigen oder nahestehenden Personen sprechen.
Als Spenderin bzw. Spender von Organen kommen ausschließlich Menschen in Frage, bei denen der irreversible (unumkehrbare) Hirnfunktionsausfall ("Hirntod") eingetreten ist. Die Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist unverzichtbare Voraussetzung für eine Organspende.
Der irreversible Hirnfunktionsausfall ("Hirntod") ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm). Ursachen für einen "Hirntod" können zum Beispiel eine Hirnblutung, ein Hirntumor oder auch ein schwerer Unfall sein.
Die klinische Untersuchung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss gemäß dem Leitfaden für die Organspende der Deutschen Stiftung Organtransplantation von zwei Ärzten, die nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sind, unabhängig voneinander erfolgen. Die Qualifikationsanforderungen an die untersuchenden Ärzte sind in der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer geregelt.
Auf Ihrem Organspendeausweis können Sie vermerken, ob Sie sich generell zur Organspende bereit erklären oder ob Sie bestimmte Organe von einer Spende ausschließen möchten.
Folgende Organe können nach dem Tod gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm.
Die behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte sind immer zuerst verpflichtet, alles medizinisch Mögliche zur Rettung Ihres Lebens zu unternehmen - unabhängig davon, ob Sie einen Organspendeausweis ausgefüllt haben oder nicht.
Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Entscheidend ist allein der Zustand der Organe.
Alle Ihre Fragen zur Organspende können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über das dortige Infotelefon stellen. Sie erreichen das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr. Auch können Sie Ihre Fragen zur Organspende mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt besprechen. Seit dem 1. März 2022 können Hausärztinnen und Hausärzte bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organspende ergebnisoffen beraten.