Bestandserhebung 2021 für Vereine
Die Bestandserhebung 2021 startet ab dem 12.12.2020. Die Meldung der Vereinsmitglieder muss bis zum 28.02.2021 erfolgen.
Die Bestandserhebung ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt.
Bei der Bestandserhebung der Sportvereine werden die Vereinsmitglieder nach Geburtsjahrgängen erfasst.
Hilfestellung beim Eintragen der Daten geben Ihnen die unten stehenden Informationen, so z.B. das INFO-Blatt oder die Liste der kompatiblen Vereinsverwaltungsprogramme. In unseren Anleitungsvideos werden sowohl die Registrierung für die Bestandserhebung (nur bei der erstmaligen Benutzung erforderlich) als auch die Erfassung der Mitgliederdaten veranschaulicht.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der aktuellen Bestandserhebung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit) ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die abgebildeten Ansprechpartner.
Anleitungsvideos zur Bestandserhebung
Welche Vereinsverwaltungsprogramme bieten eine Schnittstelle/Exportfunktion zu unserer Bestandserhebung?
- Linear vereinsverwaltung 2019
- Linear vereinsverwaltung 2020
- Linear vereinsverwaltung premium 2019
- Linear vereinsverwaltung premium 2020
- SPG-Verein (Version 3.1.16)
- Neon-Verbandsverwaltung
- ELVIS
- GLS Vereinsmeister
- pro-Winner Vereinsverwaltung
- Vereins-Explorer Standard
- Vereins-Explorer Professional
- Vereins-Explorer Premium
- eMemberline
- EIS (EDV Im Sportverein)
- EIS Solo
- EIS Junior
Von DFB-Medien
- DFBnet
Von IBB Solutions
- MGVO
Von goalio UG
- goalio Vereinssoftware
Bakonyi Technologies GmbH
- FIRMA&VEREIN
Air-Software UG
- Air-Software Vereinsmanagement
Von fitness-office.de
- fitness-office Vereinssoftware
GENO-Software-Service Hoesmann
- GENO-Verein 6.7 (ab 6.7.0.64)
Unterstützt das Bestandserhebungs-Tool auch die DOSB-Schnittstelle?
Ja. Ab sofort ist auch der Import der Bestandszahlen mittels DOSB-Schnittstelle, die von vielen Vereinsverwaltungsprogrammen unterstützt wird, möglich.
Folgende Programme unterstützen aktuell die DOSB-Schnittstelle für Nordrhein-Westfalen:
- ELVIS (ORBIT GmbH)
- GLS Vereinsmeister (GLS Software & Systeme)
- Linear vereinsverwaltung 2019
- Linear vereinsverwaltung 2020
- Linear vereinsverwaltung premium 2019
- Linear vereinsverwaltung premium 2020
- pro-Winner Vereinsverwaltung (pro-Winner GmbH)
Optionale Angabe Personenstandsgesetz (PStG §22)
Mit der Änderung des Personenstandsrechtes durch den Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2018 können künftig im Geburtenregister vier Eintragung vorgenommen werden: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe. Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Bundestag einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 nach. Das geänderte Personenstandsrecht ist am 22.12.2018 in Kraft getreten. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Der LSB NRW setzt sich laut Gleichstellungsordnung unter anderem für die strukturelle Verankerung von Chancengleichheit aller Geschlechter auf allen Ebenen des LSB NRW und die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung in allen Bereichen ein. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anliegen, Daten über die Anzahl von Personen zu erhalten, die im Sinne des Personenstandsrechts außerhalb der binären Geschlechterverhältnisse gemeldet sind.
Durch technische Einschränkungen ist es noch nicht möglich alle Daten digital über unser Tool zu erfassen. Daher stellen wir den Vereinen, die optionalen Angabe per Excel-Tabelle (siehe unten) zur Verfügung. Langfristig in eine Anpassung der technischen Infrastruktur geplant.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an laura.stahl@lsb.nrw
Melanie Streyer
Stab "Verbundsystem & Grundsatzfragen"
Tel. 0203 7381-940
E-Mail schreiben
Evelyn Dietze
Stab "Verbundsystem & Grundsatzfragen"
Tel. 0203 7381-937
E-Mail schreiben