Ersthelfer*innen Ausbildung bei der VBG
Grundsätzlich ist nach der DGUV-Vorschrift 1 jedes Unternehmen/jeder Verein dazu verpflichtet, genügend Ersthelfer einzusetzen. Die VBG fördert die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in einem gewissen Rahmen und auch den Vereinen ist es wichtig, auf qualifizierte Ersthelfer zurückgreifen zu können.
Wer kann ausgebildet werden?
Die VBG übernimmt die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. Fortbildung für tatsächlich Beschäftigte, z.B. in der Geschäftsstelle. Hier ist wie in anderen Unternehmen auch die Zielgröße 10% der Beschäftigten als Anzahl der Ersthelfer*innen. Bei Sportvereinen sind die meisten Versicherten aber keine Beschäftigten, sondern in der Regel Trainer*innen oder Übungsleitungen. Diese können ebenfalls zur Aus- und Fortbildung angemeldet werden, da auch hier eine Absicherung notwendig ist.
Wie erfolgt die Anmeldung?
In der Regel melden Vereine die zukünftigen Ersthelfer*innen zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leiten sie das Abrechnungsformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter. Adressen zugelassener Ausbildungsstellen sind im DGUV-Portal des Fachbereichs „Erste Hilfe“ zu finden. Für das Anmeldeformular wird eine Kundennummer benötigt. Vereine müssen sich kostenfrei bei der VBG registrieren und erhalten dann eine eigene Kundennummer. Dies gilt auch für Vereine ohne Beschäftigte. Bei der Versichertenanzahl ist dann Null anzugeben. Die Registrierung des Vereins erfolgt auf der Website der VBG.
Unter Punkt 2 „Unternehmensgegenstand“ sollten Vereine die „Förderung des Sports“ angegeben. Es ist außerdem möglich sich selbst zur Ausbildung anzumelden – man benötigt lediglich eine schriftliche Bestätigung des Vereins, dass man im Verein als betrieblicher Ersthelfe*in eingesetzt werden soll.
Ablauf der Ersthelfer-Ausbildung
1. Grundausbildung („Erste-Hilfe-Lehrgang“):
Die Grundausbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. In der Regel finden die Lehrgänge in der Ausbildungsstelle statt. Bei ausreichend großer Teilnehmerzahl können Kurse jedoch auch direkt beim Verein vereinbart werden.
2. Erste-Hilfe-Fortbildung („Erste-Hilfe-Training“):
Ersthelfer sollten alle zwei Jahre Fortbildungen besuchen. Diese Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dient der Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Verein den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen.
Kontaktdaten Rückfragen zum Thema „Ersthelferausbildung“:
Allgemeine Fragen und Antworten zu dem Thema "Erste-Hilfe-Kurse" erhalten Sie unter folgendem Link: DGUV - FB EH Betrieblicher Ersthelfer
Quellen:
- Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), gesetzliche Unfallversicherung: „So werden Sie Ersthelfer“ - Zugriff am 27.01.2025
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung