Die VBG führt jährlich ein Statusfeststellungsverfahren bei den Vereinen durch, um bei bezahlten Sportler*innen den unversicherten Freizeitsport klar von einer Sportausübung im Rahmen einer beitragspflichtigen Beschäftigung abzugrenzen.
Mit Wirkung zum 1. Juli treten dabei zwei Anpassungen der maßgeblichen Kriterien in Kraft:
- Der Grenzbetrag wird von bislang 250 Euro auf 275 Euro angehoben.
- Der Prüfbetrag steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro.
Darüber hinaus wurde folgender Passus einschließlich der zugehörigen Fußnote ersatzlos gestrichen:
„Dies gilt für bezahlte Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren. Bezahlte Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahren sind nicht versichert. Für Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahren stellt die Sportausübung stets eine unversicherte Freizeitbetätigung dar, da eine Beschäftigung im Sport aus Gründen des Jugendarbeitsschutzes nicht in Betracht kommt.“
Weitere Informationen im Bereich “VBG - Typische Personengruppen im Sportverein”