Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) betrifft auch viele Sportvereine mit Beschäftigten oder Minijobber*innen. Seit 2023 müssen prüfrelevante Lohnabrechnungsdaten grundsätzlich digital an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Für Vereine kann das zum Problem werden, wenn ihr Abrechnungsprogramm die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Bis Ende 2026 ist jedoch noch eine Befreiung von dieser Pflicht möglich. Was Vereine jetzt wissen und beachten sollten, erklärt unser Beitrag.
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