Ab dem 2. August tritt ein weiterer Baustein des EU AI Act in Kraft: Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme werden stärker in den Fokus gerückt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche kenntlich zu machen.
Ziel ist es, Nutzer*innen mehr Orientierung zu geben und den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern. Für viele Social-Media-Plattformen ist die Kennzeichnung entsprechender Inhalte bereits seit Längerem etabliert. Die neuen Regelungen schaffen nun einen einheitlicheren rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene. Für Vereine, Verbände und Organisationen bedeutet das vor allem, ihre bestehenden Prozesse im Umgang mit KI-Anwendungen zu überprüfen. Wichtig: Es geht nicht um Einschränkungen bei der Nutzung von KI, sondern um mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Mehr Informationen zu den rechtlichen Anforderungen und zur Kennzeichnungspflicht finden Sie in unserem Artikel: