Rechtliche Grundlagen

Künstliche Intelligenz verändert rasant, wie wir arbeiten, kommunizieren und entscheiden – doch was ist rechtlich erlaubt, was nicht? Von Datenschutz über Urheberrecht bis Haftungsfragen: Die rechtlichen Grundlagen von KI sind komplex und hochaktuell.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Dürfen KI-generierte Inhalte in Vereinsmedien verwendet werden?

Immer mehr Sportvereine setzen auf Künstliche Intelligenz (KI), um damit Content (Inhalte) für ihre Webseite, ihren Newsletter oder ihre Social Media-Präsenzen zu generieren. 

Doch wie sieht es mit dem Urheberrecht der von einer KI generierten Inhalte aus? Hier die wichtigsten Infos im Überblick: 

KI generierte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt

Von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generierte Inhalte (Texte, Videos, Audios, Bilder) sind gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Sie dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen zur Veröffentlichung

  • auf der Vereins-Website
  • im Vereins-Newsletter
  • auf Social Media-Präsenzen des Vereins

und anderen Medien vom Verein genutzt werden.

Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als Urheber von Werken gelten. Dies ist menschlichen Schöpfer*innen vorbehalten. Das Urheberrecht entsteht mit der geistigen Schöpfung durch einen Menschen, z.B. mit dem Erstellen eines Textes.

In § 2 II Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) heißt es, dass Werke im Sinne des Gesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen sein können. Der Inhalt muss also von einem Menschen gestaltet sein sowie seine Gedanken und Gefühle individuell darstellen.   

Wenn ein Mensch per Prompt eine KI zum Erstellen von Texten, Bildern und Audios auffordert, wird allerdings auch dieser nicht zum Urheber der von der KI generierten Inhalte.

Beachten Sie folgende Stolperfallen!

Was passiert wenn die KI Bilder, Audios oder Texte generiert, die einem real existierenden, urheberrechtlich geschützten Werk (Bild, Audio, Text) entsprechen/stark ähneln?

Wenn Sie ein solches Werk nutzen, drohen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen des Urhebers oder der Urheberin. Unser Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, prüfen Sie auf der Website des Deutschen Marken- und Patentamtes (DPMA) ob das generierte Werk urheberrechtlich geschützt ist, bevor sie es veröffentlichen.    

Was passiert, wenn die KI dasselbe Bild, Video oder denselben Text bei mehreren Nutzer*innen generiert?

Es besteht die Gefahr, dass ein von der KI-generierter Output (z.B. ein Logo oder Bild) auch von anderen Nutzer*innen in identischer Form verwendet wird. Dadurch kann es zu Verwechslungen, Mehrfachveröffentlichungen des gleichen Inhalts kommen. Unser Tipp: Passen Sie den KI-generierten Output individuell an.   

Was passiert, wenn die KI fehlerhafte Inhalte generiert?

Wenn eine KI fehlerhaften Output erstellt, dieser vom Verein veröffentlicht wird und einen Schaden bei den Nutzer*inne hervorruft, sind Schadensersatzforderungen denkbar. Erstellt eine KI z.B. den Text für eine Stellenanzeige und wird dabei nicht der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt, kann es zu Schadenersatzforderungen von betroffenen Personen kommen. Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) fordert, dass in Stellenausschreibungen und Stellenbeschreibungen keine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung stattfinden darf.   

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte tritt am 2. August 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Inhalte, die maßgeblich durch KI erstellt wurden, klar und verständlich gekennzeichnet werden. Weitere Informationen: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Umsetzungsfrist im August 2026! - www.getlaw.de

Praxistipp

Wenn Sie mit einer KI generierte Bilder veröffentlichen, informieren Sie darüber (z.B. durch Texthinweis im Bildtitel oder in der Bildunterschrift, Verwendung des Hashtags #kigeneriert oder ein Wasserzeichen „mit KI erstellt“), auch wenn Sie das aktuell gar nicht müssen. Das sorgt für Transparenz und Vertrauen bei Ihren Nutzer*innen.

Kennzeichnungspflicht von KI generierten Inhalte in sozialen Netzwerken des Vereins

Für bestimmte, von einer KI generierte Inhalte auf Facebook, TikTok & Co. gibt es eine Kennzeichnungspflicht.

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte auf Social Media

Pflicht zur Kennzeichnung beachten!

Eine beliebte Funktion Künstlicher Intelligenz (KI) ist die Erstellung von Social Media-Inhalten.

KI generierte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt. Sie sind gemeinfrei. Gemeinfreie Werke unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne Einschränkungen (z.B. zur Veröffentlichung auf der Vereins-Website oder in einem Vereins-Newsletter verwendet werden.

Eine KI kann nicht als Urheber von Werken gelten. Dies ist menschlichen Schöpfer*innen vorbehalten.

Wenn ein Mensch eine KI per Prompt zum Erstellen von Texten, Bildern und Audios auffordert, wird auch er nicht automatisch zum Urheber der von der KI generierten Inhalte.

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Mit der neuen EU-KI-Verordnung werden Unternehmen ab dem 2. August 2026 verpflichtet, Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos, die mit Systemen künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, verständlich und klar zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem diejenigen, die solche KI-Inhalte erstellen, veröffentlichen oder nutzen.

Praxistipp

Wenn Sie mit einer KI generierte Bilder veröffentlichen, informieren Sie darüber (z.B. durch Texthinweis im Bildtitel oder in der Bildunterschrift, Verwendung des Hashtags #kigeneriert oder ein Wasserzeichen „mit KI erstellt“), auch wenn Sie das aktuell gar nicht müssen. Das sorgt für Transparenz und Vertrauen bei Ihren Nutzer*innen.

Kennzeichnungspflicht auf Social Media-Plattformen

Auf Instagram, Facebook, TikTok, YouTube & Co. müssen hingegen schon heute von einer KI generierte Bilder, Videos und Audios gekennzeichnet werden.

Meta (Facebook und Instagram gehören zu dem US-Unternehmen) verlangt eine KI-Kennzeichnung, wenn Inhalte fotorealistisches Videomaterial oder realistisch klingendes enthalten, das digital erstellt, bearbeitet oder verändert wurde – einschließlich mit KI. Wenn man gegen diese Kennzeichnungspflicht verstößt, muss man mit Sanktionen von Meta rechnen.

Bei YouTube müssen mit KI manipulierte oder synthetische Inhalte (Videos, Audios) die realistisch wirken, gekennzeichnet werden. Wenn man sich nicht daran hält, drohen Strafen.

Infos, welche KI-generierten Inhalte wie auf TikTok gekennzeichnet werden müssen, finden Sie auf der TikTok-Hilfeseite.

Mit einer KI erstellte Texte müssen aktuell auf Instagram, Facebook oder TikTok nicht gekennzeichnet werden.

Achtung! KI und der Einsatz auf Social Media-Plattformen entwickelt sich sehr dynamisch. Das kann dazu führen, dass die Anforderungen der sozialen Netzwerke zu KI-generierten Inhalten angepasst/aktualisiert werden. Auch hier sollten Sie die Entwicklungen im Auge behalten, z.B. wenn der AI Act in Deutschland umgesetzt wird.

Deepfakes

Deepfakes (der Begriff setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern „Deep Learning“ und „Fake“) sind durch KI manipulierte, auf die Nutzer*innen realistisch wirkende Medieninhalte (Fotos, Videos etc.). Deepfakes sind nicht automatisch illegal. Deepfakes müssen in jedem Fall gekennzeichnet werden.  

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Autor:
Dirk Schröter

zuletzt aktualisiert:
Dezember 2025