Übersicht Förderprogramme Inklusion (und Sport)

Nachfolgend sind unterschiedliche Förderprogramme aufgelistet, die im Bereich der Inklusion genutzt werden können.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpersonen!

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1. Förderprogramme zur Herstellung von Barrierefreiheit

2.1 Katarina-Witt-Stiftung

Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen haben oft viel zu wenig Möglichkeiten, ihre sportliche Begabung zu entdecken und zu entfalten. Die Katarina Witt-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei dieser Aufbauarbeit zu helfen. Sportbegeisterte Kinder und Jugendliche sollen mit der Hilfe unserer Förderer ihr sportliches Potenzial erkennen und ausschöpfen können und ihr Leben mit Zuversicht, Selbstbewusstsein und Erfolg meistern.

Antragsteller: Gemeinnützige Organisationen
Förderschwerpunkt: Mobilität von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung

https://www.katarina-witt-stiftung.de/startseite.html

2.2 Kämpgen-Stiftung

Die Unternehmer Hanni und Clemens Kämpgen riefen 1983 die Kämpgen-Stiftung ins Leben mit dem Zweck, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Volle und wirksame Teilhabe, das „Dabeisein“ in unserer Gesellschaft ist für Menschen mit Behinderungen nur möglich, wenn die Bedingungen hierfür in allen Lebensbereichen erfüllt sind. Aus diesem Grund fördert die Stiftung vielfältige Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die dazu beitragen, den Menschen Alternativen zur Verfügung zu stellen. Angefangen bei der persönlichen Wohnsituation über die verbesserte Teilnahme an Bildung und Beruf bis hin zu einer sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung.
Das breite Förderspektrum der Kämpgen-Stiftung folgt dem Leitgedanken der Inklusion. Oberstes Ziel der Stiftung ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört, ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und eine möglichst eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Aus diesem Grund werden vielfältige Maßnahmen, Projekte und Initiativen in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport gefördert.

https://www.kaempgen-stiftung.de/foerderschwerpunkte/

1.4 Zinsgünstige Kredite der KFW-Bank

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Dieser Kredit unterstützt Kommunen beim Ausbauen ihrer Infrastruktur.
• Förderkredit ab 1,03 % effektiver Jahreszins.
• Bis zu 50 Mio. Euro Kredit für viele verschiedene Verwendungszwecke.
• Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und Zinsbindung für 10 oder 20 Jahre.
• Attraktiver Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit bei einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren.
• Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) | KfW

IKK – Barrierearme Stadt (233/234)

Dieser Kredit unterstützt die Kommunen beim altersgerechten und barrierearmen Umbau. Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt, werden Barriere reduzierende Maßnahmen gefördert, um bestehende kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und den öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umbauen zu können. Vor allem wird die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden – einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten gefördert.

KfW-Förderprodukte für Kommunen

Für Kommunen und kommunale Unternehmen sind dort alle relevanten Förderprodukte der KfW, wie Investitionskredite und Zuschüsse, in einer Übersicht.

Kommunen, kommunale und soziale Unternehmen: Übersicht der Förderprodukte | KfW

1.5 NRW.Bank: Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten (Darlehen)

Die NRW Bank bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten für gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereine als ein Darlehen für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW an.

NRW.BANK.Sportstätten - NRW.BANK

1.6 Förderung für Sportvereine

1.6.1 Der Fördertopf richtet sich als Unterstützung gezielt an Sportvereine, die Projekte mit inklusivem Charakter anbieten oder anbieten wollen. Denkbar sind beispielsweise Projekte rund um die Durchführung oder den Aufbau von inklusiven Sportangeboten, die bedarfsgerechte Umbau von Trainingsstätten, oder die Anschaffung von neuem Equipment.

https://www.fairplaid.org/sportdeutschland/inklusionsfoerdertopf

1.6.2 Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eines jeden Kalenderjahres durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Ein Schwerpunkt ist das Thema Inklusion. Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen eines jeden Kalenderjahres. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000

1.7 Inklusionsscheck NRW

Mit dem Inklusionsscheck wird die Inklusion vor Ort - unkompliziert und unbürokratisch unterstützt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Vereine, Organisationen oder Initiativen können eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen. Finanziert werden zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, die Anschaffung mobiler Rampen sowie weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsscheck NRW kann unkompliziert und barrierefrei online auf der Internetseite www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, im Jahr des Antrags umgesetzt und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Unter folgendem Link finden sich weitere Informationen zum Inklusionsscheck, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie: 

https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

1.8. DOSB Förderprogramme

Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume

Übersicht aller Programme

2. Stiftungen

1.1 Aktion Mensch: Förderaktion „Barrierefreiheit für alle“

Mikroförderung für Barrierefreiheit

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Maximaler Zuschuss: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Projektförderung für Barrierefreiheit

Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Maximaler Zuschuss: 350.000 €, Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten, Laufzeit: bis zu 5 Jahre

Investitionsförderung für Barrierefreiheit

Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie den Bau / Umbau oder den Kauf von Immobilien. Maximaler Zuschuss: 300.000 €, Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten.

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle.html

1.2 Aktion Mensch: Mobilität für alle

Mikroförderung für Mobilität

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Kommunen, wenn sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Maximaler Zuschuss: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Projektförderung für Mobilität

Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Maximaler Zuschuss: 350.000 €, Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten, Laufzeit: bis zu 5 Jahre

Investitionsförderung - Fahrzeuge

Anschaffungen, die länger Bestand haben: Fahrzeugkosten, Umbaukosten von Fahrzeugen, Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet.html

1.4 Zinsgünstige Kredite der KFW-Bank

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Dieser Kredit unterstützt Kommunen beim Ausbauen ihrer Infrastruktur.
• Förderkredit ab 1,03 % effektiver Jahreszins.
• Bis zu 50 Mio. Euro Kredit für viele verschiedene Verwendungszwecke.
• Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und Zinsbindung für 10 oder 20 Jahre.
• Attraktiver Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit bei einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren.
• Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) | KfW

IKK – Barrierearme Stadt (233/234)

Dieser Kredit unterstützt die Kommunen beim altersgerechten und barrierearmen Umbau. Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt, werden Barriere reduzierende Maßnahmen gefördert, um bestehende kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und den öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umbauen zu können. Vor allem wird die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden – einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten gefördert.

KfW-Förderprodukte für Kommunen

Für Kommunen und kommunale Unternehmen sind dort alle relevanten Förderprodukte der KfW, wie Investitionskredite und Zuschüsse, in einer Übersicht.

Kommunen, kommunale und soziale Unternehmen: Übersicht der Förderprodukte | KfW

1.5 NRW.Bank: Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten (Darlehen)

Die NRW Bank bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Sportstätten für gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereine als ein Darlehen für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW an.

NRW.BANK.Sportstätten - NRW.BANK

1.6 Förderung für Sportvereine

1.6.1 Der Fördertopf richtet sich als Unterstützung gezielt an Sportvereine, die Projekte mit inklusivem Charakter anbieten oder anbieten wollen. Denkbar sind beispielsweise Projekte rund um die Durchführung oder den Aufbau von inklusiven Sportangeboten, die bedarfsgerechte Umbau von Trainingsstätten, oder die Anschaffung von neuem Equipment.

https://www.fairplaid.org/sportdeutschland/inklusionsfoerdertopf

1.6.2 Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eines jeden Kalenderjahres durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Ein Schwerpunkt ist das Thema Inklusion. Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen eines jeden Kalenderjahres. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000

1.7 Inklusionsscheck NRW

Mit dem Inklusionsscheck wird die Inklusion vor Ort - unkompliziert und unbürokratisch unterstützt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Vereine, Organisationen oder Initiativen können eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen. Finanziert werden zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, die Anschaffung mobiler Rampen sowie weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsscheck NRW kann unkompliziert und barrierefrei online auf der Internetseite www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, im Jahr des Antrags umgesetzt und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Unter folgendem Link finden sich weitere Informationen zum Inklusionsscheck, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie: 

https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

1.8. DOSB Förderprogramme

Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume

Übersicht aller Programme