Barrierefreiheit in allen Bereichen

Untrennbar mit dem Inklusionsbegriff verbunden ist immer auch die sogenannte Barrierefreiheit. Als barrierefrei bezeichnet man in Deutschland „Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen“, die für Menschen mit Behinderung „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Festgehalten ist dies in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Für Sportvereine, die inklusive Sportangebote garantieren wollen, ist es dementsprechend von zentraler Bedeutung, die eigenen Strukturen, Kommunikationsweisen und Aktivitäten regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen.

Wegweiser Barrierefreiheit

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW

Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Qualifizierung

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) stellt neue Anforderungen an Vereine, um Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. Ob barrierefreie Sportstätten, angepasste Angebote oder digitale Zugänglichkeit – das Gesetz bietet eine Chance, Inklusion aktiv zu fördern und Ihr Vereinsangebot zukunftssicher zu gestalten. In unseren FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie hilfreiche Informationen, praktische Tipps und Unterstützung zur Umsetzung.