E-Sport soll gemeinnützig werden
Voraussichtliche Entwicklungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 plant die Bundesregierung, E-Sport ab dem 01.01.2026 in der Abgabenordnung als gemeinnützig „anzuerkennen“. Dadurch wird E-Sport dem klassischen Sport steuerrechtlich gleichgestellt und kann künftig als gemeinnütziger Zweck gelten – zumindest im Steuerrecht.
Als gemeinnützig nach § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung gilt bisher „die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)“. Ab 1. Januar 2026 soll die Formulierung „die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport und E-Sport gilt für diese Regelung als Sport) gelten.
Welche Änderungen sind geplant?
Gemeinnützigkeit
E-Sport war explizit in der Abgabenordnung ausgeschlossen.
E-Sport wird dem Sport im Gemeinnützigkeitsrecht gleichgestellt. Vereine können ihn unter „Förderung des Sports“ ohne Satzungsänderung ausüben.
Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale
Nicht anwendbar für E-Sport.
Nutzung wird möglich.
Qualität, Jugendschutz & Sicherheit
Unterschiedliche Standards, oft ohne ausdrückliche Regeln.
Vereine müssen Schutz- und Qualitätskonzepte, Spiele-Positivlisten, Jugendschutz etc. etablieren. Verstöße gegen den Jugendschutz können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen
Wie können sich Vereine auf die geplanten Gesetzesanpassungen 2026 vorbereiten?
Damit der Übergang für interessierte Vereine gelingt, sollten folgende Vorbereitungen getroffen werden:
- Satzung prüfen: Ist der Zweck „Förderung des Sports“ bereits enthalten?
- Abteilungen/E-Sport-Ordnung aufsetzen mit klaren Regelwerken zu Jugendschutz, Prävention etc.
- Spiele-Positivlisten einführen: Nur USK-konforme Spiele ohne Gewalt, Glücksspiel, Pay-to-Win etc.
- Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale für Trainer*innen/Betreuer*innen nutzen
- Förderprogramme prüfen, z. B. kommunale oder staatliche Zuschüsse, die Gemeinnützigkeit voraussetzen.
- Risikomanagement: Datenschutz, Lizenzen, Aufsicht, Haftung klären.
Was bleibt unverändert?
- Die Änderung gilt nur im Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche wie Sportfördergesetze, Verbandsrecht etc. sind davon nicht automatisch betroffen.
- Verbände behalten ihre Autonomie – sie müssen E-Sport nicht zwingend in ihre Programme aufnehmen.
Einen Überblick zu den allgemeinen Verbesserungen für Sportvereine durch das geplante Steueränderungsgesetz 2025 bietet die Website des DOSB: "Diese Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche sollen 2026 kommen"