Damit können Sportvereine auch zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden.
Rund 86.000 Sportvereine profitieren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponistinnen, Textautoren und Musikverleger für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden.
Der Pauschalbetrag, den der DOSB an die GEMA zahlt, wird von den Landessportbünden auf die Vereine umgelegt und pro Jahr mit den Mitgliedsbeiträgen bezahlt.