Vorlesen

Nutzung der olympischen Ringe auch im Rahmen der Bewerbung KölnRheinRuhr nicht erlaubt

Was erlaubt ist, und was nicht!

Im Zusammenhang mit der Bewerbung KölnRheinRuhr um Olympische und Paralympische Spiele erscheinen derzeit vermehrt Beiträge und Darstellungen in den sozialen Netzwerken, in denen die olympischen Ringe verwendet werden.

Die Verwendung der Symbole und auch mancher Begriffe ist in Deutschland durch das Olympiaschutzgesetz (OlympSchG) geregelt. Geschützt sind unter anderem das Emblem der fünf Ringe sowie Bezeichnungen wie „Olympia“, „olympisch“ und „Olympiade“. Die Nutzungsrechte liegen beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Klarstellung zur aktuellen Kommunikation

Im Rahmen der Bewerbung werden keine olympischen Ringe verwendet. Auch nicht durch offizielle Akteure.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über sprachliche Bezüge wie „Olympia“ oder „Olympische Spiele“.

Wichtiger Unterschied: Ringe vs. Begriffe

  • Olympische Ringe:
    Das Emblem ist besonders streng geschützt. Eine Nutzung ist ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Deshalb werden die Ringe auch im Rahmen der Bewerbung nicht eingesetzt.
  • Olympische Begriffe („Olympia“ etc.):
    Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, insbesondere im sachlichen, redaktionellen Kontext, etwa im Rahmen der Bewerbung oder im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Bewerbung.

Was ist für Vereine möglich?

Für Sportvereine und Organisationen gilt:

Zulässig ist in der Regel:

  • die Verwendung von Begriffen wie „Olympia“ im inhaltlichen Bezug zur Bewerbung
  • redaktionelle Beiträge, Informationen oder Einordnungen
  • Kommunikation im Rahmen der gemeinsamen Bewerbungsidee

NICHT zulässig ist:

  • die Nutzung der olympischen Ringe
  • eigene Logos, Merchandising oder Kampagnen mit olympischen Anklängen
  • die Verwendung olympischer Begriffe für Werbung, Sponsoring oder eigene kommerzielle Zwecke
  • Gestaltungen, die den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft mit IOC oder DOSB vermitteln

Empfehlung für die Praxis

  • Auf die Nutzung der olympischen Ringe konsequent verzichten
  • Begriffe wie „Olympia“ gezielt und im sachlichen Zusammenhang einsetzen
  • Keine eigenen „olympischen“ Bildmarken oder Designs entwickeln
  • Stattdessen die zur Verfügung gestellten Motive und Materialien der Bewerbung nutzen: KölnRheinRuhr: Bewerbung um Olympische & Paralympische Spiele

 

Dieser Text ist mit KI-Unterstützung entstanden

Zurück
Nutzung Olympischer Ringe untersagt, Begriffe wie Olympia erlaubt