Betreibt Ihr Verein eine eigene Sportanlage? Oder nutzen Sie vereinseigene Sportgeräte? Auch wenn länger keine Unfälle passiert sind, sollten Sie sich Gedanken machen, ob die Sportstätte und die Sportgeräte den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Denn im Falle des Falles kann der Vereinsvorstand in Haftungssituationen geraten.
Schon seit Längerem sind Jahreshauptinspektionen u. a. in den Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen. Die Verpflichtung hierzu unterstreicht die neue DIN-Norm 79183, in der Inhalte und Rahmenbedingungen der Prüfungen geregelt werden. Auf dieser Grundlage bietet die Stiftung einen viertägigen Kompaktkurs mit abschließender Prüfung. So kann ein Zertifikat erworben werden, welches die Grundlage und Voraussetzung ist, als sog. „Befähigte Person“ Prüfungen von Sportanlagen und Sportgeräten durchführen zu können. Der Lehrgang findet in Internatsform mit Verpflegung und Einzelzimmern im Sport- und Tagungszentrum Hachen statt und wird von einem erfahrenen Expert*innenteam geleitet.
Sorgen Sie für einen sicheren Sportbetrieb in sicheren Sportanlagen, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden!
Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und das Anmeldeformular finden Sie bei der Stiftung Sicherheit im Sport.