Die DOSB-Serviceplattform ermöglicht:
- Sportvereinen, mit einem Antrag zwei Siegel zu erhalten:
- Siegel “SPORT PRO GESUNDHEIT”
sowie - Siegel “Deutscher Standard Prävention” der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Siegel “SPORT PRO GESUNDHEIT”
- Vereinsnutzer*innen das Einstellen von standardisierten Kurskonzepten, die im Verein angeboten werden sollen. Diese sind bereits zentral vom DOSB geprüft und von der ZPP zertifiziert.
- eine übersichtliche Angebotsverwaltung sowie einen integrierten Kalender mit Erinnerungsfunktion an ablaufende Angebote.
Welche Leistungen und Vorteile bietet die Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT?
Auf der DOSB-Serviceplattform können sowohl Standardisierte Präventionsangebote als auch DOSB-Masterprogramme aus dem Bereich der Primärprävention zur Prüfung eingereicht werden.
Die Plattform stellt dem Verein eine Auswahl an Standardisierten Programmen und DOSB-Masterprogrammen zur Verfügung, welche bereits durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) vorgeprüft sind und über eine Zertifizierungsgarantie verfügen.
Auf Wunsch können DOSB-Masterprogramme (im Gegensatz zu den Standardisierten Programmen) durch den/die Vereinsnutzer*in individuell angepasst werden. Hierzu stellt die Serviceplattform eine einfache und komfortable Bearbeitungsmöglichkeit („Baukastensystem“) bereit.
Die Plattform verfügt über eine übersichtliche Angebotsverwaltung sowie einen integrierten Kalender mit Erinnerungsfunktion an ablaufende Angebote.
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der DOSB-Serviceplattform müssen erfüllt werden?
Übungsleiter*in müssen einem eingetragenen Verein angehören. SPORT PRO GESUNDHEIT richtet sich ausschließlich an Sportvereine, die im Vereinsregister gelistet sind.
Der Sportverein muss sich mit seiner Vereinskennziffer auf der Serviceplattform unter https://service-sportprogesundheit.de/ registrieren.
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Welche Unterlagen werden für die Angebotsprüfung benötigt?
Um ein Angebot prüfen zu lassen, muss lediglich der/die Qualifikationsnachweis/e (gültige ÜL-Lizenz, Einweisungszertifikat/e, ggf. Nachweis über Zusatzqualifikation) in digitalisierter Form bereitgehalten werden. Diese Dokumente müssen im Antragsverfahren in der Plattform hochgeladen werden.