Die DOSB-Serviceplattform ermöglicht:

  • Sportvereinen, mit einem Antrag zwei Siegel zu erhalten:
    • Siegel “SPORT PRO GESUNDHEIT”
      sowie
    • Siegel “Deutscher Standard Prävention” der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
  • Vereinsnutzer*innen das Einstellen von standardisierten Kurskonzepten, die im Verein angeboten werden sollen. Diese sind bereits zentral vom DOSB geprüft und von der ZPP zertifiziert.
  • eine übersichtliche Angebotsverwaltung sowie einen integrierten Kalender mit Erinnerungsfunktion an ablaufende Angebote.

Welche Leistungen und Vorteile bietet die Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT?

Auf der DOSB-Serviceplattform können sowohl Standardisierte Präventionsangebote als auch DOSB-Masterprogramme aus dem Bereich der Primärprävention zur Prüfung eingereicht werden.

Die Plattform stellt dem Verein eine Auswahl an Standardisierten Programmen und DOSB-Masterprogrammen zur Verfügung, welche bereits durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) vorgeprüft sind und über eine Zertifizierungsgarantie verfügen.

Auf Wunsch können DOSB-Masterprogramme (im Gegensatz zu den Standardisierten Programmen) durch den/die Vereinsnutzer*in individuell angepasst werden. Hierzu stellt die Serviceplattform eine einfache und komfortable Bearbeitungsmöglichkeit („Baukastensystem“) bereit.

Die Plattform verfügt über eine übersichtliche Angebotsverwaltung sowie einen integrierten Kalender mit Erinnerungsfunktion an ablaufende Angebote.

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der DOSB-Serviceplattform müssen erfüllt werden?

Übungsleiter*in müssen einem eingetragenen Verein angehören. SPORT PRO GESUNDHEIT richtet sich ausschließlich an Sportvereine, die im Vereinsregister gelistet sind.

Der Sportverein muss sich mit seiner Vereinskennziffer auf der Serviceplattform unter https://service-sportprogesundheit.de/ registrieren.

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Datum 03.03.2026
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Welche Unterlagen werden für die Angebotsprüfung benötigt?

Um ein Angebot prüfen zu lassen, muss lediglich der/die Qualifikationsnachweis/e (gültige ÜL-Lizenz, Einweisungszertifikat/e, ggf. Nachweis über Zusatzqualifikation) in digitalisierter Form bereitgehalten werden. Diese Dokumente müssen im Antragsverfahren in der Plattform hochgeladen werden.

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Welche Fristen müssen bei der Angebotsprüfung beachtet werden?

Die Prüfung eines Antrags bei der Zentralen Prüfstelle Prävention kann bis zu 15 Werktagen dauern.

Wurde seitens der ZPP eine Nachforderung an den Verein gerichtet, muss die Bearbeitung des Angebots innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgen.
Andernfalls erhält das Angebot den Status „abgelehnt“. Für einen erneuten Prüfvorgang muss dann ein neues Angebot angelegt und zur Prüfung eingereicht werden.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Vereinsnutzer*innen können in der DOSB-Serviceplattform sowohl Standardisierte Programme als auch Masterprogramme zur Prüfung einreichen. Neben dem Siegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ des Deutschen Olympischen Sportbundes kann mit dieser Prüfung gleichzeitig auch das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) beantragt werden.

Es folgt zunächst die Prüfung durch die Zertifizierungsstelle (Landessportbund oder Spitzenverband). Im Falle einer positiven Prüfung wird direkt ein SPORT PRO GESUNDHEIT-Siegel ausgestellt oder – je nach Antragsstellung - der Prüfantrag an die ZPP weitergeleitet, wo die Prüfung auf Vergabe des Siegels „Deutschen Standard Prävention“ erfolgt. Der*die Vereinsnutzer*in erhält abschließend eine gemeinsame Prüfentscheidung.

Im Falle einer Nachforderung oder Ablehnung wird der*die Vereinsnutzer*in umgehend kontaktiert. Bei einer Nachforderung ist eine einmalige, erneute Bearbeitung des Angebots möglich. Wurde das Angebot erneut ablehnt, muss ein neues Angebot erstellt werden. Eine Nacharbeitung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Der abgelehnte Antrag kann ohne großen Aufwand dupliziert werden.

Die Nacharbeitung eines bemängelten Angebots muss seitens des Vereins innerhalb von 10 Werktagen erfolgen.

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Wie lange gilt eine Zertifizierung?

Das Siegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ und das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der ZPP werden i.d.R. für 3 Jahre vergeben.

Welche Rechte haben die unterschiedlichen Nutzer des Vereinsaccounts?

Jeder Vereinsaccount verfügt stets über eine*n Vereinsvorsitzende*n:

Vorstandsvorsitzende*r (VV): Der VV besitzt die umfassendsten Rechte, er*sie ist der*die Administrator*in des Vereinsaccounts. Der VV kann Ansprechpartner*in und Übungsleiter*in hinzufügen oder löschen. Neben der Einleitung von Angebotsprüfungen verfügt der VV ebenfalls über uneingeschränkte Bearbeitungsrechte (davon ausgenommen: Änderungen von E-Mail Adresse und Passwort) von Nutzern und Angeboten. Dem VV steht ein vollständiger Einblick in Vereinsinhalte zu.


Zudem können folgende zusätzliche Vereinsnutzer*innen angelegt werden:

Ansprechpartner*in (AP): Der AP ist der*die Koordinator*in der Präventionssportangebote des Vereins. Er*Sie besitzt die gleichen Rechte wie der*die Vereinsvorsitzende, kann jedoch keine weiteren AP anlegen. Das eigene Profil sowie Profile von Übungsleiter*innen können durch den AP bearbeitet und entfernt werden (davon ausgenommen: Änderungen von E-Mail Adresse und Passwort). Dem AP steht ein vollständiger Einblick in Vereinstermine zu.

Übungsleiter*in mit Zugangsrechten (ÜL): Der*die ÜL*in ist berechtigt eigene Angebote einzustellen und dessen Prüfung einzuleiten. Er*Sie kann sein*ihr eigenes Nutzerprofil bearbeiten. ÜL können keine Profile anderer Übungsleiter*innen einsehen und besitzen keine Löschrechte, mit Ausnahme des eigenen Profils.

Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Status?

Der Status des Angebots kann im laufenden Prüfprozess unterschiedliche Status erhalten:

Status "In Bearbeitung/ noch nicht abgesendet": Das Angebot wurde vom Verein erstellt und befindet sich dort noch in der Bearbeitung. Das Angebot wurde noch nicht zur Prüfung weitergeleitet und kann noch verändert werden.

Status „In Prüfung“: Das Angebot wurde zur Erstprüfung eingereicht und befindet aktuell in Prüfung. Eine Bearbeitung des Angebots ist in diesem Status nicht möglich.

Status „Akzeptiert“: Das Angebot wurde durch die Zertifizierungsstelle positiv geprüft und wurde zur Prüfung an die Zentrale Prüfstelle Prävention weitergegeben.

Status „SPG zertifiziert“: Das Angebot wurde geprüft und entspricht den Qualitätskriterien des DOSB zur Vergabe des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT.

Status „Zertifiziert“: Das Angebot wurde geprüft und entspricht den Qualitätskriterien des DOSB zur Vergabe des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT sowie den Vorgaben des Leitfaden Prävention § 20 SGB V der Individualprävention. Das Angebot kann während der Zertifizierungszeitraums mit den Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft der Zentralen Prüfstelle Prävention abgerechnet werden.

Status „Nachforderung“: Bei der Angebotsprüfung wurden Inhalte des Angebots von der Zertifizierungsstelle bemängelt. Das Angebot ist zur Bearbeitung durch den Verein freigegeben. Um das Angebot nach der Überarbeitung erneut prüfen zu lassen, reicht ein klick auf „Nachforderung“.

Status "Nachforderung ZPP": Bei der Angebotsprüfung wurden Inhalte des Angebots von der Zentrale Prüfstelle Prävention bemängelt. Das Angebot ist zur Bearbeitung durch den Verein freigegeben. Um das Angebot nach der Überarbeitung erneut prüfen zu lassen, reicht ein klick auf „Nachforderung“.

Status „Geändert“: Das Angebot wurde nach einer Nachforderung erneut zur Prüfung eingereicht und findet aktuell in Prüfung. Eine Bearbeitung des Angebots ist in diesem Status nicht möglich.

Status „Angebot abgelehnt“: Das Angebot wurde geprüft und entspricht nicht den Qualitätskriterien des DOSB zur Vergabe des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT. Um das Angebot erneut prüfen zu lassen, ist die Einleitung einer Neuprüfung notwendig. Eine Bearbeitung des Angebots ist in diesem Status möglich.

Wie kann der Antrag nach Ablauf erneut zertifiziert werden?

Nach Ablauf der Zertifizierungszeit von 3 Jahren muss ein neuer Antrag gestellt werden, um das Angebot wieder für 3 Jahre zertifizieren zu lassen.

Um dieses Verfahren zu erleichtern (insbesondere, wenn ein individualisiertes Masterprogramm rezertifiziert werden soll), gibt es die Möglichkeit, das Angebot ab 3 Monaten vor Ablauf der Zertifizierung, zu kopieren. Hier erfolgt der Blick auf die Angebotsübersicht. Ein gelber Aktionsbutton in der rechten Spalte der Übersichtstabelle ermöglicht das "Kopieren" eines Angebots. Anschließend reicht ein klick auf den Button zum Bearbeiten. Nach Überprüfung, ob alle Daten noch korrekt sind, müssen die Termine vervollständigt werden. Mit "Siegel beantragen" wird ein neuer Prüfprozess ausgelöst, um die Zertifizierung zu erhalten.

ACHTUNG: Vorab muss geprüft werden, ob der*die Übungsleiter*in weiterhin über eine gültige Grundqualifikation verfügt!

Zertifiziertes Angebot kopieren Teil 1 und 2

Wie funktioniert die Terminverwaltung bei einem bereits zertifizierten standardisierten Programm/ DOSB-Masterprogramm?

Wenn der Verein bereits eine Zertifizierung für ein standardisiertes Programm/ DOSB-Masterprogramm erhalten hat, ist diese für 3 Jahre gültig. In dieser Zeit kann der*die ÜL*in das Programm mehrfach anbieten.

So lange das standardisierte Programm zertifiziert ist, ist es für den*die ÜL*in nicht mehr möglich, dieses Programm noch einmal zu beantragen. Um dennoch die unterschiedlichen Kurszeiten auf den Suchseite darstellen zu können, bietet die Serviceplattfrom eine Terminverwaltung an.

Unter "meine Daten" --> "meine Angebote" --> "Terminverwaltung" kann man:

a) "+ weiteren Tag hinzufügen" oder
b) "+ weiteren Zeitraum / Veranstaltungsort hinzufügen".

So kann mit nur einem Antrag mehrere Kurse abgebildet und verwaltet werden.

Ansprechperson

Jürgen Diehm
Tel. 0203 7381-742
 

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