Rezept für Bewegung

Bewegung auf Rezept? Eine gute Idee. Denn manchmal brauchen Patient*innen eben diesen einen Startimpuls, um ein aktiveres Leben zu führen - und damit ihrer Gesundheit Gutes zu tun.

Vor diesem Hintergrund wurde 2011 das „Rezept für Bewegung“ gemeinsam vom DOSB, der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention ins Leben gerufen.

Das „Rezept für Bewegung“…

  • vernetzt Ärzte*Ärztinnen mit Sportvereinen und

  • führt zu passenden SPORT PRO GESUNDHEIT-Präventionskursen

  • Hinweis: Arztpraxen können Rezeptformulare kostenfrei bestellen.

Hinweis:

Die Ausstellung des “Rezeptes für Bewegung” ist eine freiwillige ärztliche Leistung, die nicht über die gesetzliche Krankenkassen abrechnungsfähig ist. Die Kurs- oder Vereinsgebühren müssen vom Versicherten selbst getragen werden, können aber von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80% bezuschusst werden.

 

Wo kann ich das "Rezept für Bewegung" bestellen?

Das „Rezept für Bewegung“ kann unter gesundheit@lsb.nrw bestellt werden.

Wie viele Rezeptblöcke kann ich maximal bestellen?

Ein Rezeptblock besteht aus 25 „Rezepten“ (Seiten). Es können je Bestellanfrage max. 3 Blöcke je Arztpraxis bestellt werden.

Fallen für die Bestellung Gebühren/Kosten an?

Es fallen für Arztpraxen keine Kosten an. Auch die Versandkosten übernimmt der LSB.

Für wen ist das „Rezept für Bewegung“ geeignet?

Das „Rezept für Bewegung“ ist für alle Menschen, egal ob jung oder alt, die sich zu wenig bewegen und die keine akuten Erkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Vorbelastungen haben. Es dient als präventive Maßnahme zur Förderung der körperlichen Aktivität. Das Rezept eignet sich auch für Menschen, die über Einsamkeit klagen, um im Sportverein (wieder) Gemeinschaft zu erleben und so ihrer sozialen Isolierung entkommen.

Ist das „Rezept für Bewegung“ abrechnungsfähig?

Das Ausstellen des „Rezepts für Bewegung“ ist eine freiwillige ärztliche Leistung, die nicht über Krankenkassen abgerechnet werden kann. Sie ist ein Invest in die in die Gesundheit und die Lebensqualität der Patient*innen – und damit auch in das Vertrauen in ihre*n Arzt*Ärztin.

Werden die Kosten für das Sportangebot übernommen?

Die Mitgliedsbeiträge tragen die Teilnehmenden selbst, aber die gesetzlichen Krankenkassen können Sport- und Bewegungsangebote, die mit dem Qualitätssiegel “SPORT PRO GESUNDHEIT“ zertifiziert sind, finanziell unterstützen. 

Gibt es das „Rezept für Bewegung“ auch für Kinder und Jugendliche?

Ja, seit 2024 arbeiten der DOSB, der dsj und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*Innen für das „Rezept für Bewegung“ für Kinder und Jugendliche zusammen.

Welche Vorteile habe ich als Arzt*Ärztin, wenn ich das „Rezept für Bewegung“ ausstelle?

Noch mehr Vorsorge: Das „Rezept für Bewegung“ kann unterstützend bei einer Vorsorgeuntersuchung eingesetzt werden und macht die Empfehlung für mehr Bewegung nicht nur hörbar, sondern auch sichtbar.

Arzneimittelbudget entlasten: Bestenfalls lässt sich durch aktive und regelmäßige Bewegung die Medikation oder die Dosis verordneter Medikamente reduzieren. Die Verwendung des „Rezepts für Bewegung“ ist kostenfrei.

Wirksame Prävention: Hinter dem „Rezept für Bewegung“ steht eine riesige Vielfalt an Sport- und Bewegungsangeboten - und damit auch die Bewegungsart, die am besten für die individuelle Prävention der*des Patient*in passt.