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Häufig gestellte Fragen (FAQs) unserer Sportvereine. Der LSB NRW empfiehlt:


Vereinsführung

Abhalten von Vorstands- und anderen Gremiensitzungen

Können Vorstandssitzungen oder Versammlungen anderer Gremien stattfinden?

Der LSB empfiehlt:

  • Führen Sie keine Präsens - Sitzungen oder Versammlungen durch
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten von Telefon- oder Videokonferenzen  

Abhalten von Versammlungen und Sitzungen über Medien (Online, Telefonkonferenz)?

Können Entscheidungen des Vorstands oder anderer Gremien auch außerhalb von Versammlungen bzw. Sitzungen getroffen werden?

Der LSB empfiehlt:

  • Nutzen Sie für den Austausch  Telefon- oder Videokonferenzen
  • Treffen Sie Entscheidungen durch ein E-Mail Umlaufverfahren
  • Dokumentieren Sie die gefällten Entscheidungen!

Mitarbeiter*innen

Vergütungsansprüche von Mitarbeiter*innen insbesondere von Übungsleiter*innen

Vergütungsansprüche von Mitarbeiter*innen insbesondere von Übungsleiter*innen

LSB empfiehlt:

  • Gehen Sie mit Ihren Übungsleiter*innen und Mitarbeitern gemeinsam durch die Krise
  • Prüfen Sie Einzelfälle und klären diese individuell
  • Nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeiter*innen wahr

Finanzen

Gibt es staatl. Hilfen für Sportvereine um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können?

Gibt es staatliche Hilfen für Sportvereine um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können?

Der LSB informiert:

Die Staatskanzlei arbeitet gemeinsam mit dem LSB  unter Hochdruck an einer guten Lösung für die Sportvereine

Zum Programm NRW Soforthilfe2020! 

Muss der Verein Erbpacht, Pacht- und Mietzahlungen sowie Abgaben leisten, obwohl die Einnahmen wegfallen?

Muss der Verein Erbpacht, Pacht- und Mietzahlungen sowie Abgaben leisten, obwohl die Einnahmen wegfallen?

Der LSB empfiehlt:

Bei finanziellen Engpässen

  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter /Verpächter
  • Der LSB bemüht sich, finanzielle Unterstützung für Vereine durch das Land zu erreichen

Umgang mit gebuchten Reisen (Hotel-/Transportkosten)

Welche Auswirkungen hat die Absage von Reisen auf die Zahlungsansprüche?

LSB empfiehlt:

  • Keine Leistung - keine Teilnahmegebühr. Grundsätzlich hat der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung
  • Fachanwalt für Reiserecht einschalten

Sponsoringeinnahmen

Werden Sportveranstaltungen abgesagt, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den Sponsoringeinnahmen, die hierfür eingeplant waren.

LSB empfiehlt:

  • Kommunizieren Sie frühzeitig und offen mit Ihren Sponsoren
  • Entwickeln Sie gemeinsam mit den Sponsoren längerfristige Perspektiven oder Alternativen für die „Nach-Corona-Zeit“

Vereinsrecht

Welche Rechte haben die Mitglieder, wenn der Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt wird?

Welche Rechte haben die Mitglieder, wenn der Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt wird?

LSB empfiehlt:

Was gilt bei Kurs- bzw. Zeitmitgliedschaften?

Absage von Kurs- oder Zeitmitgliedschaften: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?

Der LSB empfielt:

  • Keine Leistung – keine Teilnahmegebühr. Grundsätzlich hat der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung.
  • Bieten Sie die Verrechnungen mit den Folgekursen nach der Krise an
  • Stellen Sie Gutscheine etc aus 
  • Nehmen sie aktiv Kontakt mit den Kunden*innen auf!

Kann der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verschieben oder eine bereits einberufene Mitgliederversammlung absagen oder ist der Vorstand unter Umständen hierzu sogar verpflichtet?

Der LSB empfiehlt:

  • Sagen Sie Versammlungen, zu denen bereits eingeladen wurde, ab.
  • Planen Sie einen neuen Termin erst nach der Corona Krise
  • Informieren Sie bei anstehenden Neuwahlen das Vereinsregister über die Verschiebung der MV
  • Muster eines Anschreibens. Bitte hier klicken!

Sportbetrieb

Absage von Sportveranstaltungen: Wegfall des Zahlungsanspruchs auf Startgeld/Teilnahmegebühr bzw. Rückzahlung von bereits erhaltenen Startgeldern/Teilnahmegebühren

Müssen Sportveranstaltungen abgesagt werden und welche Auswirkungen hat die Absage auf die Startgelder bzw. Teilnehmergebühren?

Der LSB empfiehlt:

  • Prüfen Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
  • Bieten Sie den Teilnehmer*innen an, auf die Rückzahlung zugunsten der Startberechtigung zu verzichten.

Gibt es Verhaltensregeln für Reitvereine?

Gelten für Reitvereine insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit den Pferden Besonderheiten?

LSB empfiehlt:

Wenden Sie sich an Ihren Landesverband www.pferdesport-westfalen.de
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung:
www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Alle FAQ's zur Corona-Pandemie finden Sie hier!