Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Verbesserungen für Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte bringen könnte. Noch ist nichts beschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen im Herbst 2025 final entscheiden.
Geplante Verbesserungen im Überblick
-
Höhere steuerfreie Pauschalen
-
Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 €
-
Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 €
Damit könnten Trainer*innen, Betreuer*innen und Helfer*innen spürbar entlastet werden.
-
-
Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten
Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sollen künftig bis 50.000 € steuerfrei bleiben (bisher 45.000 €). -
Entlastung bei Bürokratie
Vereine mit Einnahmen bis 100.000 € wären nicht mehr verpflichtet, Mittel zeitnah zu verwenden. Außerdem entfällt für kleinere Vereine die Pflicht, alle Einnahmen und Ausgaben den einzelnen „Sphären“ zuzuordnen. -
Haftung im Ehrenamt
Ehrenamtlich Tätige sollen künftig bis 3.300 € jährlich abgesichert sein, wenn ihnen ein fahrlässiger Fehler unterläuft. -
Rechtssicherheit bei Photovoltaik
Der Betrieb von PV-Anlagen würde die Gemeinnützigkeit nicht mehr automatisch gefährden – ein wichtiger Schritt für nachhaltige Vereinsinfrastruktur.
Was bedeutet das für NRW-Vereine?
-
Planungssicherheit noch abwarten
Auch wenn die Vorschläge vielversprechend klingen: Erst nach den parlamentarischen Beratungen Ende 2025 steht fest, welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden. Vereine sollten also weiterhin mit den aktuellen Werten und Regeln kalkulieren. -
Chancen für Ehrenamtsförderung nutzen
Sollten die Pauschalen steigen, könnten Vorstände und Abteilungen das in ihre Personalplanung für Übungsleiter*innen und Helfer*innen einbeziehen. Gerade im Kinder- und Jugendsport ist dies ein Signal, um neue Engagierte zu gewinnen. -
Finanz- und Steuerpraxis prüfen
Kassierer*innen und Schatzmeister*innen sollten sich frühzeitig informieren, welche Erleichterungen bei Buchführung und Mittelverwendung kommen. Das reduziert ab 2026 möglicherweise den Verwaltungsaufwand erheblich. -
Nachhaltigkeit im Blick behalten
Viele Sportvereine in NRW haben in den letzten Jahren über PV-Anlagen auf Vereinsdächern nachgedacht. Durch die geplante Rechtsklarheit könnten diese Projekte leichter umgesetzt werden. Tipp: Schon jetzt Fördermöglichkeiten und technische Beratung prüfen.
Fazit
Für die Sportvereine in NRW könnten die geplanten Änderungen ein echter Fortschritt sein – weniger Bürokratie, mehr Sicherheit im Ehrenamt und eine Stärkung nachhaltiger Infrastruktur. Doch bis die Gesetze tatsächlich verabschiedet sind, gilt: vorbereiten, aber nicht voreilig umstellen.
Quelle: DOSB: Diese Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche sollen 2026 kommen
Dieser Text wurde mittels KI überarbeitet.