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Interessenvertetung und Sportpolitik

Sportförderung

Die Stärke des Sports in Deutschland liegt in der Selbstorganisation und der autonomen, verantwortlichen Regelung der eigenen Angelegenheiten.
Der Bund fördert den Sport nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. soweit Organisationen oder Einrichtungen des Sports öffentliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung gibt es nur ergänzend.

Die Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Bundessportfachverbände
  • Olympiastützpunkte sowie die Bundesleistungszentren
  • Baumaßnahmen für den Leistungssport
  • Sonderförderprogramme
  • Teilnahme an Olympischen Winter- und Sommerspielen

Bezuschusst werden insbesondere:

  • Lehrgänge, Trainings- und Wettkampfprogramme,
  • bei den Bundessportfachverbänden eingesetztes Leistungssportpersonal (Trainer, Sportdirektoren u.a.),
  • Ausrichtung von Welt- und Europameisterschaften in der Bundesrepublik Deutschland,
  • sportwissenschaftliche und soziale Betreuungsmaßnahmen,
  • sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Beratung und Betreuung von Kaderathletinnen und -athleten im täglichen Training und bei zentralen Schulungsmaßnahmen der Bundessportfachverbände durch die Olympiastützpunkte,
  • Durchführung von zentralen Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen der Bundessportfachverbände für deren SpitzensportlerInnen an Bundesleistungszentren,
  • Bau und Unterhaltung von Sportanlagen einschließlich Gerätebeschaffung.

 

Quellen:
http://www.bmi.bund.de

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte