Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt
„Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie voneinander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport.“ (LSB NRW)
Ziel ist es, dass du für Grenzverletzungen und Gewalt sensibilisiert wirst, zur Enttabuisierung von sexualisierter und interpersoneller Gewalt beitragen kannst und Handlungssicherheit erlangst. Dazu lernst du Möglichkeiten der Prävention und die ersten Schritte der Intervention kennen.
Gewalt ist „der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder psychischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt.“ (WHO)
Dabei wird unterschieden zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Taten. Jede Person hat aufgrund ihrer individuellen Erfahrungen, Sozialisation oder Erziehung eigene Grenzen, die nicht immer von Anderen erkannt werden können. Somit sind höchstwahrscheinlich alle schon mal unbeabsichtigt Verursacher*innen von Grenzverletzungen geworden. Im Gegensatz dazu sind Übergriffe nicht zufällig oder unbeabsichtigt. Sie können aus persönlichen oder fachlichen Defiziten heraus geschehen oder ganz bewusst von Täter*innen eingesetzt werden, um Grenzen auszutesten oder grenzüberschreitende Umgangsweisen zu normalisieren. Darüber hinaus gibt es strafrechtlich relevante Gewaltformen, wie sie u. a. im Strafgesetzbuch benannt sind. Es wird zwischen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt unterschieden (vgl. Tabelle 1).
| Gewaltform | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Körperliche Gewalt (physisch) | Bezeichnet jede Form von physischer Gewalt. Lässt sich leichter erkennen. | würgen, schlagen, gegen den Willen festhalten, … |
| Emotionale Gewalt (psychisch) | Bezeichnet Gewalthandlungen, die dazu verwendet werden, um eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen. Sie stellen einen Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbild einer Person dar, um Macht und Kontrolle auszuüben. Diese Gewalthandlungen sind oft schwer nachweisbar, sie sind nicht sichtbar, aber spürbar. | zur Einnahme von Medikamenten zwingen, beleidigen, (Cyber-)Mobbing, Gewalt androhen … |
| Sexualisierte Gewalt | Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. | sexistische Witze, unangemessene Berührungen, Nachrichten mit sexuellen Inhalten … |
Tabelle 1: physische, psychische und sexualisierte Gewalt.
Sexualisierte Gewalt
Im engeren Sinne ist sexualisierte Gewalt wie folgt als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung definiert:
„Die Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist.“ (StGB § 174– § 184l.)
Im weiteren Sinne zählen auch Grenzverletzungen und Übergriffe dazu, die zum Teil strafrechtlich nicht verfolgt werden können („Grauzone“). Dazu können auch „Vorbereitungshandlungen“ von Täter*innen zählen.
Beispiele für sexualisierte Gewalt im weiteren Sinne:
- Ohne Körperkontakt (hands off)
- sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen/Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt, Anwesenheit der Übungsleiter*in beim Umziehen/Duschen, Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten.
- Mit Körperkontakt (hands on)
- unangemessene Berührungen/Massagen; betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein; häufige, anlasslose Umarmungen der Spieler*innen; Streicheln; „Hilfestellung“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen.
Besonderheiten des Sports
Es gibt einige Besonderheiten des Sports, die Risiken und Gelegenheiten zur Gewaltausübung oder Machtmissbrauch mit sich bringen können. Ein wesentlicher Aspekt sind keine oder nur wenige Zugangsbeschränkungen im Sport. Wer Mitglied in einem Verein werden oder sich dort ehrenamtlich engagieren möchte, ist herzlich willkommen. Dies spricht einerseits für den Sport, andererseits birgt dieser offene Zugang Risiken. Ein weiterer Aspekt ist der regelmäßige Kontakt, beispielsweise zu Trainer*innen oder Betreuer*innen, sodass es zu engen Bindungen und Vertrauensbeziehungen kommen kann, die von Täter*innen ausgenutzt werden können. Machtungleichgewichte durch z. B. das Alter, Kompetenzen, Länge der Zugehörigkeit oder Hierarchien bringen weitere Gefahren mit sich, die zum Machtmissbrauch genutzt werden können. Des Weiteren kann die Leistungsorientierung im Sport Abhängigkeiten von Funktionär*innen, Trainer*innen etc. durch finanzielle Förderung, Sponsoring oder Kadernominierungen mit sich bringen. Die Hyperinklusion beinhaltet ebenfalls eine Abhängigkeit und damit ein Risiko. Diese beschreibt die Ausrichtung einer Person auf einen Lebensbereich und prägt die gesamte Lebensführung, wie es z. B. im Leistungssport vorkommen kann. Letztlich ist natürlich auch die Körperzentriertheit, die dem Sport u. a. mit Körperkontakt, Hilfestellungen, physiotherapeutischen Behandlungen oder Dusch- und Umkleidesituationen inne liegt, als Risikofaktor zu benennen. Risikobehaftete Situationen, wie gemeinsame Fahrten, Übernachtungen bei Freizeiten, Wettkämpfen oder Trainingslagern, können hier ebenfalls risikobehaftet sein.
Risiken im Kontext Sport entstehen auch im digitalen Raum. 94 % der 12- bis 19-Jährigen besitzen ein eigenes Smartphone. Durch den Zugang zu digitalen Räumen entstehen folgende Gefahren: Ein mögliches Gefühl der Ausgeschlossenheit bei Nichtnutzung eines Smartphones oder von sozialen Netzwerken/Plattformen, Missverständnisse in der digitalen Kommunikation, die bis zu Streit führen können, unerwünschte Text- und Bildnachrichten, auch mit sexualisierten Inhalten, Aufnahmen mit dem Smartphone (im Umkleidebereich) sowie der Einfluss von Vorbildern wie Spitzensportler*innen, die soziale Medien nutzen und oftmals in knapper Kleidung posieren. Dies kann zu dem Gefühl führen, dass die eigene Figur nicht der vermeintlichen Norm entspricht. In vielen Vereinen und Verbänden erfolgt die Kommunikation über diverse Messengerdienste, um sich zu vernetzen, Trainings abzusprechen o. Ä. Hier besteht die Gefahr, dass persönliche Grenzen von Einzelnen überschritten bzw. bewusst zur privaten Kontaktaufnahme genutzt werden, was noch erheblicher ist, da es kaum eine Möglichkeit gibt, sich in einen „privaten Ort“ zurückzuziehen.
Betroffene
In Europa sind rund 18 Mio. Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen. Auf Deutschland übertragen ist von rund einer Million betroffener Kinder und Jugendlicher auszugehen. Insgesamt sind Zweidrittel der Minderjährigen in Deutschland im Schulalter. Damit ist von circa 600.000 betroffenen Schüler*innen auszugehen, die sich auf circa 400.000 Klassen verteilen. Damit sind, rein statistisch, in jeder Schulklasse mindestens 1–2 betroffene Schüler*innen.
Vor diesem Hintergrund solltest du dir als Übungsleiter*in bewusst sein, dass in deiner eigenen Trainingsgruppe, Klasse oder Verein höchstwahrscheinlich Personen sind, die bereits einschlägige Erfahrungen gemacht haben.
Betroffene von sexualisierter Gewalt:
- 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch (nach §§ 176, 176a,b,c,d,e StGB);
- 74 % betroffene Mädchen, 26 % betroffene Jungen;
- 1.583 Fälle von Missbrauch an Schutzbefohlenen und Jugendlichen;
- 48.821 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung sogenannter Kinder- und Jugendpornografie.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen und jugendpornografische Inhalte besaßen, herstellten, erwarben oder insbesondere über soziale Medien weiterverbreiteten, hat sich in Deutschland zwischen 2018 und 2022 mehr als verzwölffacht – von damals 1.373 Tatverdächtigen unter 18 Jahren auf 17.549 Tatverdächtige (davon 5.553 Kinder unter 14 Jahren und 11.996 Jugendliche über 14 Jahre).
Dunkelfeldforschungen zeigen, dass jede*r siebte bis achte Erwachsene in seiner*ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalterfahrungen machen musste.
Untersuchungen zu sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (15–65-Jährige) weisen darauf hin, dass diese zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt sind als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Die Safe Sport Studie von 2016 (Leistungssport) und die SicherImSport Studie 2022 (Breitensport) sind für den Sport relevant.
„Sexualisierte Gewalt ist im Bereich des organisierten Leistungs- und Wettkampfsports genauso präsent wie in der Allgemeinbevölkerung.“ (Allroggen et al., 2016)