Vorlesen

Ab dem 1. Januar 2024 freuen sich viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn bzw. mehr Netto vom Brutto – auch die Beschäftigten in den Sportvereinen.


Autor*in: Dietmar Fischer...

Seit dem 01.07.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 € brutto je Zeitstunde. Wie entwickelt er sich weiter? Inwiefern gilt der Mindestlohn auch für den Bereich des Sports? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und wann ist er auszuzahlen?


Autor*in: Dietmar Fischer...

Das Mindestlohngesetz gilt nicht für sog. „ehrenamtlich Tätige“ und - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht für Amateur- und Vertragssportler*innen.