Vorlesen

Internet-Domain

Domain und Rechtsvorschriften

Das Domain-Recht ist die zusammengefasste Bezeichnung für unterschiedliche Rechtsvorschriften, die in Verbindung mit der Vergabe von Internet-Domains eine Rolle spielen.

Einer Internet-Domain liegen in der Regel verschiedene Vertragsverhältnisse zugrunde [Hintzen, Forderungspfändung, Rn. 769]. Zum Beispiel ein Providervertrag zwecks Durchführung der Anmeldung der .de-Domain bei der DENIC. Mit der Registrierung der Domain bei der DENIC ensteht auch noch ein Vertragsverhältnis zwischen dieser und dem Inhaber der Domain.

Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain .de. Sie sorgt für die Bereitstellung aller Dienste, die für die Erreichbarkeit der Internet-Domain notwendig sind. Außerdem trägt sie den Inhaber der Domain in das WHOIS-Verzeichnis ein. Das WHOIS ist ein Verzeichnis das Auskünfte über Internet-Domains, IP-Adressen und deren Eigentümern bereithält.

 

Der Domain-Name stellt eine im Internet verwendete Adressbezeichnung dar und fällt unter den Schutz des Markengesetzes. Durch die Registrierung eines Domain-Namens erwirbt der Inhaber der Internetadresse kein Eigentum am Domain-Namen selbst [BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10]. Der Vertragsschluss mit der Registrierungsstelle begründet allerdings ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht zu Gunsten des Domain-Namensinhabers, das ihm ebenso ausschließlich zugewiesen ist wie das Eigentum an einer Sache [BverfG 24.11.2004 – 1 BvR 1306/02].

Des Weiteren hat der BGH mit Urteil vom 19.02.2004 – I ZR 82/01 entschieden, dass dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zusteht. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt.

 

Mit dem Inhaltsverzeichnis direkt zum passenden Thema springen!

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

15 wichtige Fragen zum Datenschutz!

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie spezielle Fragen für Ihren Sportverein dazu haben, wenden Sie sich direkt an unsere Serviceangebote:

Ihre Frage an uns – nutzen Sie das Formular!

Antrag auf eine Vereinsberatung: Unsere Experten besuchen Sie vor Ort. 

Weitere Informationen zum Download:

vom LSB Niedersachsen

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie hier!