Vorlesen

Autor*in: Marcus Beckmann...

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie ein Beispiel für die Anbieterkennzeichnung für einen Sportverein.


Autor*in: Marcus Beckmann...

Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz und den Mediendienstestaatsvertrag abgelöst. Große Ände-rungen hat die Gesetzesänderung entgegen einiger anders lautender Stimmen letztlich nicht gebracht.


Autor*in: Golo Busch...

Mit Wirkung vom 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, (DL-InfoV) in Kraft getreten. Diese neue DL-InfoV basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie.


Auch bei der Gestaltung der Webseite eines Sportvereins ist es erforderlich, sich an die rechtlichen Spielregeln zu halten. Gerade im Internet lassen sich Rechtsverstöße häufig durch eine simple Internetrecherche feststellen. Eine Abmahnung oder gar ein Prozess kosten Zeit, Geld und Nerven.


Wer als Sportverein neue Trendsportarten anbietet oder eine Website einrichtet, kann sich auf einem juristischen Tretminenfeld bewegen. So manches veröffentlichte Wort kann teuer zu stehen kommen, denn Wörter können Markennamen sein und ihre Benutzung rechtswidrig.


Verschaffen Sie sich einen Überblick!